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[Hausrecht] Probleme mit der Schule

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29.10.09, 23:01:37

Quadriga

Zwischenbericht:

Es liegen zwei Verweise vor aufgrund wiederholter Fehlzeiten. Zudem wurde ein Disziplinarverfahren angekündigt. In Deutsch, Englisch und Biologie entspricht die Benotung nicht meiner/meinem tatsächlichen Fähigkeiten/Wissensstand (0%-33% des Notenwertes). In Musik, Geographie, Geschichte hingegen liegt der momentane Notenwert bei 75%-100%.
Aufgrund einer Überbelastung durch das gesamte Umfeld ist meine Konzentrationsfähigkeit deutlich eingeschränkt und mein durchschnittliches Energielevel scheint seit Schulbeginn immens gefallen zu sein.
Ein weiterer Leistungseinbruch ist wahrscheinlich, sofern diese Umstände nicht baldmöglichst beseitigt werden. Es scheint ein sich selbst verstärkender Effekt vorhanden zu sein.

Am 9. November 2009 ist vorraussichtlich ein Gespräch mit dem Schulpsychologen und Direktor und einer Sozial-Pädagogin und meiner Person geplant, in welchem nach Lösungen gesucht werden wird, wie ich entlastet werden könnte. Darauf werde ich mich schriftlich vorbereiten.

Inwieweit und wann dieses Disziplinarverfahren durchgeführt werden wird ist noch unbekannt.

Ich selbst muss jetzt herausfinden, wie ich wieder zu Kräften komme. Ich denke, es wäre sinnvoll, dass ich zeitlich befristet nicht mehr versuche in allen Problembereichen Lösungen zu ersuchen. Ich denke an einen zeitlich begrenzten 100% Rückzug, zumal der Stress auch körperliche Folgen bereits verursacht. Zudem muss ich mir unbedingt eine Übersicht und Struktur wieder erarbeiten.
In der kommenden Ferienzeit werde ich dies auch alles umsetzen, soweit es mir möglich sein wird. Morgen werde ich mich als krank melden, da ich keine Kraft mehr habe momentan.
29.10.09, 23:26:32

haggard

hattest du vorher unentschuldigt gefehlt?

plane vielleicht nicht zu viel für die ferienzeit.
29.10.09, 23:40:55

zoccoly

Das Schuljahr ist noch nicht besonders "alt", da kommen mir zwei Verweise reichlich viel vor.
Sind denn die Formvorschriften eingehalten?
Aussprache, Klassenkonferenz mit Androhung des schriftlichen Verweises und Aushändigung des Schriftstückes über die Androhung und dann wieder Klassenkonferenz und erst dann Erteilung des Verweises.
29.10.09, 23:48:03

feder

@zoccoly: Ich kenne zwar das Deutsche Schulsystem nicht, aber hier kann man u.U. ganz schnell zwei Verweise bekommen, auch ohne besonders schlimme Dinge anzustellen.
29.10.09, 23:58:06

55555

Ein Attest hast du noch nicht aufgetrieben? Dann lasse es am besten auch gleich rückwirkend ausstellen, wenn du sowas anstrebst.
30.10.09, 00:56:43

Hans

Ich hatte mal 14 Verweise und 2 Disziplinarverfahren mit
Unterrichtsausschluß und anschließendem Leistungsnachweis
in einem Schuljahr, das geht wirklich so schnell
auch ohne besonders schlimme Dinge anzustellen.
30.10.09, 09:44:29

feder

@Hans: An meiner alten Schule wäre man mit 3 Verweisen von der Schule geflogen. Den 3. Verweis habe ich dann nicht mehr "hingekriegt".
30.10.09, 13:04:22

55555

Habe nie mitbekommen, daß an meiner Schule mal irgendjemand für irgendetwas einen Verweis bekommen hatte.
02.11.09, 00:32:27

Quadriga

Zitat von azrael:
hattest du vorher unentschuldigt gefehlt?


Ich habe öfters unentschuldigt gefehlt, also ja.

Zitat von zoccoly:
Sind denn die Formvorschriften eingehalten?

Nein. Ich bekam den 1. Verweis, als ich in die Klasse kam, direkt vom Lehrer ohne Umschlag, sondern nur einmal gefaltet, ausgehändigt.
Den 2. Verweis bekam ich per Postweg, wobei diesmal mein Vater wohl eine Kopie davon als Brief vor mir bekommen hat.

Alle anderen von dir beschriebenen Punkte wurden nicht durchgeführt.

Zitat von 55555:
Ein Attest hast du noch nicht aufgetrieben?

Nein. Bislang habe ich das noch nicht geschafft. Zudem bin ich seit April 2009 nicht mehr krankenversichert, was ich ca. vor einer Woche erfahren habe. Das müsste auch noch geklärt werden, bevor ich weiter unversichert ärztliche Leistungen in Anspruch nehme.

Zitat von Hans:
auch ohne besonders schlimme Dinge anzustellen.

Die einzige Sache, die ich "angestellt" habe, war die, dass ich Montags meist den Nachmittagsunterricht nicht wahrnehmen konnte, weil der Vormittag mir schon zuviel war. Ich musste fliehen, um mich erholen zu können. Eine Entschuldigung davor noch einzuholen, schien mir unmöglich zu sein, da ich ja nicht mal wusste, was ich dabei sagen hätte sollen. Krank war ich ja nicht.
02.11.09, 08:06:06

zoccoly

Da du noch in die Schule gehst, bist du nach meiner Kenntnis bei einem Elternteil mitversichert. Da du auch kein Einkommen besitzt, ist es Sache deiner Eltern sich um deine Krankenversicherung zu kümmern.
02.11.09, 13:48:18

55555

Sicher, daß diese Formvorschriften in Bayern gelten?

Vielleicht sind die Eltern privat versichert?
02.11.09, 19:10:48

zoccoly

Es ist richtig, die Formvorschriften sind sicherlich andere.
Auch bei privat Versicherten bleiben die erwachsenen Kinder mitversichert. Ein Wechsel findet idR. erst statt bei Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums.
 
 
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