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ESH sucht Musterkläger

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23.12.10, 17:11:25

55555

Das ist ärgerlich aber wohl eine eher allgemeine Sache, die auch meines Wissens öfter Gegenstand von Prozessen war. Soweit ich mich erinnere bekommt man diese Fahrtkosten nicht einmal unbedingt zugesprochen. Wenn man diese einklagt sollte man also auch argumentieren, daß die Ämter durch diese Ersparnis nicht ermuntert werden sollten zuungunsten der Antragsteller falsche Bescheide zu erstellen (was ja ziemlich oft passiert).

Hier geht es eher um solche Konstellationen, die autismusspezifisch sind. Viele dieser Konstellationen waren offenbar noch praktisch nie Gegenstand von Klagen und schon gar nicht aus autistischer Perspektive.

Interessant ist es aber dennoch Unterlagen dazu zu bekommen und eventuell die Taktik mitzuüberlegen. Anhand von Unterlagenkenntnis in anderen Fällen können wir künftigen Anfragenden besseren Rat geben.
23.12.10, 18:20:11

schneeweiß

Es wäre vielleicht gut, wenn du mal ein paar Beispiele nennen könntest, worauf sich die Musterklagen beziehen sollten.

Die Fahrtkosten ersetzt zu bekommen, wird keinesfalls einfach. Man kann als Rechtsgrundlage nur den Amtshaftungsparagraphen aus dem BGB heranziehen, da im SGB solche Fälle nicht geregelt sind. Dazu muss eine Amtspflichtverletzung nachgewiesen werden.
Im Fall meines Sohnes wurde die Ablehnung es "H" damit begründet, dass ein Autist, der das Gymnasium besucht, nicht hilflos sein könne. In einem amtlichen Gutachten hieß es sogar, er könne keine relevante Kommunikationsstörung haben. Da frage ich mich natürlich, wieviel der amtliche Gutachter über Autismus wusste.
Möchtest du Unterlagen zu dem Fall haben? Und wenn ja, was?
23.12.10, 21:03:44

55555

Offenbar gab es schon eine Entscheidung über die Ersatzfrage der ersten Instanz, das wäre z.B. interessant.

Beispielfälle wären z.B. alles wo Behörden oder Ärzte nicht hochwertig fernschriftlich mit Autisten kommunizieren, denen es schwerfällt es anders zu tun, Onlinebeschulung, verweigerte Rücknahme von Waren, die sich nach dem Kauf als nicht autistentauglich erwiesen haben (z.B. hochfrequent piepen).

Ich hatte den Thread länger nicht mehr auf der Rechnung, daher bin ich nun nicht mehr ganz vorbereitet. Wir versuchen viel anzuleiern und bekommen meist nur teilweise Rückmeldungen.
24.12.10, 06:44:37

zoccoly

Zitat von 55555:
verweigerte Rücknahme von Waren, die sich nach dem Kauf als nicht autistentauglich erwiesen haben


Hierzu bedarf es keine Musterklage, da diese Fälle meines Erachtens im BGB §434 eindeutig geregelt sind und eine zugesicherte Eigenschaft als Sachmangel gilt, allerdings muss man vor Vertragsabschluss danach fragen.
Bei Versäumnis durch den Kunden "greifen" die AGB, die idR ein Umtauschrecht von 14 Tagen gewähren.
Schwierigkeiten bei der Reklamation sind allein auf die Unkenntnis des Reklamationsrechtes im Einzelhandel zurück zu führen.
24.12.10, 07:59:45

Mama

Wie sieht es aus, wenn ich einen Schulbegleiter für meinen Sohn beantrage und dieser abgelehnt wird? Ich dann einen Widerspruch einlege und dennoch auf Ablehnung stoße?

Ich habe diesen Begleiter noch nicht beantragt, da das Schulamt noch mit der richtigen (aus ihrer Sicht) "Schulzuweisung" beschäftigt ist.
Ich sehe den Schulbegleiter mittlerweile als eine Art Beschützer, da mein Sohn immer häufiger auf Situationen trifft, die in Handlungsunfähig machen.
24.12.10, 08:15:27

55555

Schulbegleitungen sind wohl auch schon Gegenstand hunderter Streite gewesen.
25.12.10, 17:13:59

schneeweiß

Zitat von 55555:
Offenbar gab es schon eine Entscheidung über die Ersatzfrage der ersten Instanz, das wäre z.B. interessant.


Ja, gab es. Wie kann ich sie dir zusenden?
25.12.10, 17:26:36

55555

Du kannst es an die Adresse mailen von denen Forenbenachrichtigungen kommen.
 
 
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