14.11.10, 23:17:28
feder
Zitat:
Seit ihrer Kindheit lebte die Autistin Judith K. bei Pflegemutter Heidi Frei. 30 Jahre lang. Dann wird sie durch Amtsvormund Claudio Schmid und auf Antrag des St. Galler Amts für Soziales 2008 aus der Familie gerissen und ins Heim «Säntisblick» in Degersheim SG gesteckt (siehe Artikel zum Thema) – gegen den Willen von Judith K., die seither verzweifelte Briefe aus dem Heim schreibt. Vormund Schmid behauptet, sein Mündel sei «handlungs- und urteilsunfähig», die Einweisung nur zu ihrem Schutz erfolgt. Der Pflegemutter hat er den Kontakt mit K. untersagt, Briefe werden von den Angestellten des Heims gelesen und Telefonate mitgehört.
[...]
«Sie stand offensichtlich unter hochdosierter Medikamentation.» Dies, obwohl Judith K. in Briefen immer wieder betonte, sie wolle keine Medikamente – die sie früher auch nie gebraucht habe. [...]
Dem Beobachter antwortet das Heim dazu: «Dass einzelne Bewohnerinnen und Bewohner die Verschreibung und damit die Abgabe von Medikamenten nicht auf Anhieb verstehen, liegt in der Natur der Sache.» Und ein Kontaktverbot werde «nicht leichtfertig verhängt».
Quelle
Ebenfalls zum Thema
15.11.10, 02:38:34
drvaust
Sowas darf nicht wahr sein.
Das erinnert mich an den Dokumentarfilm '
Ihr Name ist Sabine' (Elle s'appelle Sabine) von Sandrine Bonnaire über ihre Schwester Sabine. Siehe auch
hier und
hier.
Wie ist so etwas heutzutage noch möglich? :o
15.11.10, 10:08:26
55555
geändert von: 55555 - 15.11.10, 10:08:43
Immerhin berichtet in dem Fall jemand. Auch hier wieder die Frage: Was könnten wir da tun? Engagiert sich schon wer vor Ort für die Freilassung, der eine ESH-Unterstützung brauchen könnte? Die EU-Charta bezieht sich wohl nicht auf die Schweiz. Ob es vergleichbare nationale Dokumente gibt (wäre vielleicht auch mal was für die ESH-Site)?
15.11.10, 19:53:40
feder
geändert von: feder - 15.11.10, 19:55:43
Die Vorsitzende des Amtes, das die Behindertenheime beaufsichtigt, hat sich dessen anscheinend angenommen, ich weiss nicht genau, ob es da nur darum geht "humane Heimbedingungen" herzustellen oder die Autistin da rauszuholen.
Speziell für Autisten gibt es hier wohl diesbezüglich nichts. Die Schweiz hat noch nichtmal die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert.
Es gibt auf Bundesebene auf jeden Fall ein Behindertengleichstellungsgesetz. Vieles ist hier aber auch kantonal geregelt, u.a. auch das Finanzieren/Betreiben von Behinderteninstitutionen. Nach meinem Kenntnisstand haben die Kantone keine konkreten Vorgaben, wie sie den Bedürfnissen der Behinderten in "angemessener Weise" entsprechen sollen – solange es nicht gegen Bundesrecht verstösst. Wie das in St. Gallen konkret aussieht, weiss ich auch nicht.
Zumindest etwas zur Situation auf Bundesebene liesse sich für die ESH Seite sicher erstellen, aber erst, wenn ich wieder etwas mehr Zeit habe (sofern das von mir erstellt werden soll).