Community zur Selbsthilfe und Diskussionsforum für alle weiteren Fragen des Lebens. Fettnapffreie Zone mit demokratisch legitimierten Moderationsregeln.
Von Autisten lernen heisst lieben lernen. Ehrlich, nüchtern, authentisch, verrufen, fair, sachorientiert: autistisch.
- Für neue Besucher und Forennutzer gibt es [hier] eine Anleitung inkl. Forenregeln. -

Tipp: Wenn https bei der Forennutzung Probleme macht: autismus-ra.unen.de; wenn https gewünscht wird: autismus.ra.unen.de
 

Schweiz: Bundesgericht stimmt Rentenstreichung bei "aggressivem" Rentner zu

original Thema anzeigen

03.02.17, 14:20:34

55555

Fazit (siehe Markierung): Wenn ein Gutachter meint ein psychisch angeschlagener Mensch verhalte sich bei einer Begutachtung wie ein psychisch angeschlagener Mensch, dann kann man dessen Rente streichen.
Zitat:
Ein heute 40-jähriger Mann meldete sich vor zehn Jahren bei der Invalidenversicherung an. Er hatte nach einem Arbeitsunfall Beschwerden im rechten Handgelenk und klagte auch über Depressionen. Gestützt auf die medizinischen Abklärungen anerkannte die IV-Stelle des Kantons St. Gallen einen Invaliditätsgrad von 100 Prozent. Dementsprechend bekam der Mann eine ganze Invalidenrente zugesprochen.

Im Oktober 2014 leitete die IV-Stelle ein Verfahren um Rentenrevision ein und ordnete eine Untersuchung in den Fachbereichen Psychiatrie und Orthopädie an. Da der Invalidenrentner nicht zu dieser Untersuchung erschien, wurde er von der IV-Stelle noch einmal aufgefordert, sich einer Begutachtung zu unterziehen. Dabei wurde er darauf hingewiesen, dass die Rentenleistungen eingestellt würden, wenn er sich nicht untersuchen lasse. Der Invalidenrentner erschien in der Folge zwar zum Termin. Gemäss einem Bericht des Psychiaters konnte die Untersuchung aber wegen des aggressiven und auffälligen Verhaltens des Mannes nicht durchgeführt werden.

Daraufhin hob die IV-Stelle die Invalidenrente auf – mit der Begründung, der Versicherte habe seine Mitwirkungspflichten durch ein unentschuldbares Verhalten verletzt. Es sei deshalb aufgrund der Akten zu entscheiden.

[...]

Dieses hat nun die Beschwerde gutgeheissen und die Aufhebung der Invalidenrente bestätigt. Da sich der Versicherte geweigert habe, sich psychiatrisch begutachten zu lassen, sei die Rente zu Recht eingestellt worden, entschieden die Bundesrichter. Sollte sich der Rentner später einmal bereit erklären, sich einer psychiatrischen Abklärung zu unterziehen, wird die IV-Stelle die entsprechende Erklärung als Neuanmeldung entgegennehmen und anschliessend prüfen müssen, ob die Voraussetzungen für die Ausrichtung einer Invalidenrente erfüllt sind.

Quelle
03.02.17, 15:05:40

Antares

Die Anzahl dieser "Selbstgelegten Eier" in der Bürokratie ist beachtlich... und anscheinend nicht nur in der BRD der Fall.
03.02.17, 15:08:51

55555

Naja, das wurde nun von einem Bundesgericht abgesegnet. Das ist nicht nur einfach eine Behördenposse.
 
Powered by: phpMyForum 4.1.55 © Christoph Roeder