Ein Punkt, der mich mit zu der Entscheidung bewogen hat ist, dass der SBA nur eine gewisse Gültigkeit hat, so dass die Entscheidung neu ansteht, wenn diese Frist vorüber ist.
Wenn er die Diagnose Autismus hat, ist eine Verlängerung der Gültigkeit eigentlich kein Problem, nur Formsache. Wenn der SBA nicht verlängert wird, ist er trotzdem Autist. Ich weiß nicht, wie das rechtlich ist, ob ein abgelaufener SBA bei weiterbestehender Behinderung, in entsprechenden Situationen, verschwiegen werden darf.
Ich lehne es allerdings ab, meinem Sohn zu sagen, dass er einen solchen Ausweis hat, zu Gesicht soll er ihn gar nicht bekommen, da dies nicht damit konform geht, was ich für ihn möchte. Er soll sich nicht darüber definieren, er ist sich bewusst dass er anders ist, aber sein Bild von sich selber soll sich über seine Stärken und Besonderheiten bilden, und nicht über den Namen eines solchen Ausweises.
Von dem Ausweis wird er irgendwann erfahren, wenn sein Status 'Behindert' genutzt wird. Deshalb würde ich das nicht vor ihm verheimlichen. Es muß ja kein großes Aufhebens darum gemacht werden. Ich würde das als eine Besonderheit erklären, es gibt doch Viele mit Problemen und Besonderheiten. Der eine hat eine Allergie, ein anderer sieht oder hört schlecht, einer kann sich schlecht bewegen, einer hat eine Lese-/Rechtschreibschwäche und er ist eben Autist. Den SBA hat er, damit er das zeigen kann und nicht immer genau erklären muß.