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Thema: [3. Lesung Formalien] MV zur Festsetzung der Mitgliedsbeiträge (http://autismus.ra.unen.de/topic.php?id=4679)


Geschrieben von: VdMV am: 02.04.11, 10:01:30
Durch Votum von 55555, zoccoly, Antika, azrael, Löwenmama, feder und Fundevogel wurde gemäss §7.2cc) eine dritte Lesung zu dieser MV einberufen.

Registriert für diese MV sind: 55555, Löwenmama, Antika, starke Dame, zoccoly, Fundevogel, mockingbird, azrael, feder und Hans.

Thema der MV ist die Festsetzung der Mitgliedschaftsbeiträge.

Die 2. Lesung kann da nachgelesen werden, es befinden sich dort auch Links zur 1. Lesung und Einberufung.

Falls dies von der MK als Abstimmungsoptionen akzeptiert wird, kann die 3. Lesung beginnen.

Jedes für diese MV registrierte Mitglied ist stimmberechtigt.

Bei Abstimmung 1 kann eine Option aus den Kategorien 1.1-1.4 (also 1.x.x). Bei den Kategorien 1.2 und 1.4 gilt die Kategorie als einzige Option. Wird ein zweiter Wahlgang nötig, wird gegebenenfalls dementsprechend bei Abstimmung 1 nicht nur die Wahloption, sondern die ganze Kategorie (Zahl mit einem Punkt dazwischen: 1.x), für die die meisten Stimmen abgegeben wurden nochmals zur Wahl gestellt.


Abstimmung 1

1.1 Für alle sollen die gleichen Beiträge gelten (unten spezifizieren, welche Option bevorzugt wird)

1.1.1 Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt 20 Euro.

1.1.2 Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt

20 Euro Regelbeitrag
50 Euro freiwilliger Mitgliedsbeitrag



1.2 Der Jahresmitgliedsbeitrag für Autisten beträgt 20 Euro, der für Nichtautisten beträgt das Doppelte.



1.3 Für Schüler, Studenten und "Mittellose" soll es einen ermässigten Beitrag geben (unten spezifizieren, welche Option bevorzugt wird)

1.3.1 Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt

10 Euro für Schüler, Studenten, „Mittellose“
20 Euro Regelbeitrag
50 Euro für Mitglieder die in Arbeit sind und auf keine staatliche Unterstützung angewiesen sind

1.3.2 Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt

10 Euro für Schüler, Studenten, „Mittellose“
20 Euro Regelbeitrag
50 Euro freiwilliger Mitgliedsbeitrag

1.3.3 Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt

10 Euro für Schüler, Studenten, „Mittellose“
30 Euro Regelbeitrag



1.4 Ich möchte, dass der bisherige Stand beibehalten wird. Es sollen keine Mitgliedsbeiträge erhoben werden.



1.5 keine der Optionen sagt mir zu; ich möchte, dass die MV in den Stand der 2. Lesung zurückversetzt wird.




Abstimmung 2 (nur wenn für 1.3 gestimmt wurde)

2.1 Schüler, Studenten, „Mittellose“ haben einen Nachweis gegenüber der Controllinginstanz zu erbringen, dass ihnen die Zahlung des ermäßigten Mitgliedsbeitrages zusteht.

2.2 Schüler, Studenten, „Mittellose“ haben einen Nachweis auf Anforderung gegenüber der Controllinginstanz zu erbringen, dass ihnen die Zahlung des ermäßigten Mitgliedsbeitrages zusteht.

2.3 Schüler, Studenten, „Mittellose“ haben keinen Nachweis zu erbringen, dass ihnen die Zahlung des ermäßigten Mitgliedsbeitrages zusteht.




Abstimmung 3

3.1 Beitragsbefreiung für Amtsinhaber und Personen die sich in bemerkenswerter Weise für den Verein engagieren

3.2 keine Beitragsbefreiung für Amtsinhaber und Personen die sich in bemerkenswerter Weise für den Verein engagieren



Abstimmung 4

4.1 der Verein bietet einen ermäßigten Familientarif an (über dessen Höhe in einer gesonderten MV diskutiert wird)

4.2 der Verein bietet keinen ermäßigten Familientarif an





Veraltete Auflistung, muss bei der Abstimmung nicht berücksichtigt werden.


1.1 Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt 20 Euro.

1.2 Der Jahresmitgliedsbeitrag für Autisten beträgt 20 Euro, der für Nichtautisten beträgt das Doppelte.

1.3 Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt

10 Euro für Schüler, Studenten, „Mittellose“
20 Euro Regelbeitrag
50 Euro für Mitglieder die in Arbeit sind und auf keine staatliche Unterstützung angewiesen sind

1.4 Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt

10 Euro für Schüler, Studenten, „Mittellose“
20 Euro Regelbeitrag
50 Euro freiwilliger Mitgliedsbeitrag

1.5 Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt

20 Euro Regelbeitrag
50 Euro freiwilliger Mitgliedsbeitrag

1.6 Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt

10 Euro für Schüler, Studenten, „Mittellose“
30 Euro Regelbeitrag

1.7 keine der Optionen sagt mir zu; ich möchte, dass die MV in den Stand der 2. Lesung zurückversetzt wird.


Geschrieben von: 55555 am: 02.04.11, 10:21:16
55555 (MK): Zunächst fällt mir auf, daß bei Punkt 1.7 nicht klar wird, welche Konsequenzen es hat für diese Option zu stimmen. Nach diesem Beitrag dürfte damit gemeint sein, daß das Stimmen für diese Option einer Rücksetzung in den Stand der 2. Lesung für diesen Punkt gleichkäme? Wenn das so zu verstehen wäre, sollte es auch dabeistehen.

Ansonsten möchte ich hier vor allem dazu anregen sich §7,3a) anzuschauen und sich schoneinmal gedanklich darauf einzustellen, daß es bei der Fülle an Abstimmoptionen insbesondere bei Abstimmung 1 hier mehrerer Wahlgänge bedürfen könnte um Abstimmungsverzerrungen zu vermeiden.

Ich mache mir nun ersteinmal weitere Gedanken.


Geschrieben von: VdMV am: 02.04.11, 10:29:18
1.7 ist ergänzt.


Geschrieben von: 55555 am: 02.04.11, 11:01:56
55555 (MK): Zu den von mir befürchteten verzerrenden Abstimmeffekten möchte ich mal ein Beispiel aufstellen, um vielleicht besser verstanden zu werden:

Abstimmung

1. Das Vereinslogo soll hellgrün sein
2. Das Vereinslogo soll lichtgrün sein
3. Das Vereinslogo soll hellgrasgrün sein
4. Das Vereinslogo soll mittelhellgrün sein
5. Das Vereinslogo soll algenhellgrün sein
6. Das Vereinslogo soll nanohellgrün sein
7. Das Vereinslogo soll dunkelgrün sein
8. Das Vereinslogo soll nicht grün sein

Wenn bei dieser Abstimmung nun 60% der Stimmwerte nahezu gleichmäßig auf die Grünvarianten verteilt würden, würde "nicht grün" die relative Mehrheit erhalten, obwohl eigentlich die Mehrheit für grün ist. Nach §7,3a) würde nun ein zweiter Wahlgang anberaumt, bei dem die zwei Optionen mit den meisten Stimmen zur Wahl stehen würden. Nehmen wir an nach den 40% für "nicht grün" wäre "dunkelgrün" mit 9% die zweite Option. Das würde bedeuten, daß trotz einer Mehrheit von 51% für einen hellgrünen Farbton nun nur noch über zwei Optionen abgestimmt würde, die an sich nicht dem Willen der Mehrheit entsprechen würden.

Und nun überlege ich, ob so ein Effekt aufgrund der Abstimmoptionen insbesondere bei Abstimmung 1 hier auftreten würde, den ich als nicht barrierefrei betrachten würde.

Was meinen dazu die registrierten Mitglieder? Dies ist auch eine Frage, die grundsätzlich mal bedacht werden sollte. Keine Sorge, es ist an dieser Stelle noch möglich Änderungen vorzunehmen.


Geschrieben von: Antika am: 02.04.11, 11:49:14
Habe mir die Abstimmung 1 jetzt noch mal in Ruhe durchgelesen, bin mir aber nicht sicher ob dieser Effekt auch hier schon auftreten könnte. Dennoch sollten wir uns aber für die Zukunft wirklich einmal Gedanken darüber machen, denn das hier aufgeführte Beispiel verdeutlicht es ja ganz gut.

Aber vielleicht sollten wir hier (Bei Abstimmung 1) doch noch einmal eine Änderung vornehmen?


Geschrieben von: 55555 am: 02.04.11, 15:42:30
55555 (MK): Ich warte die Reaktionen noch mal ein wenig ab, es besteht in dieser Verfahrensphase kein formaler Zeitdruck, da die 3. Lesung noch nicht begonnen hat.


Geschrieben von: Hans am: 02.04.11, 16:16:24
ein Bißchen viele Punkte, aber im Wesentlichen ist alles abgedeckt.


Geschrieben von: 55555 am: 02.04.11, 16:45:18
55555 (MK): Damit keine Mißverständnisse aufkommen möchte ich hier klarstellen, daß ich soweit kein Problem mit einer Vielzahl von Abstimmoptionen habe, eher im Gegenteil betrachte ich diese als grundlegenden Teil von Basisdemokratie.


Geschrieben von: mockingbird am: 02.04.11, 21:09:07
Das Argument in dem "Grün-Beispiel" finde ich stimmig. Allerdings stellt sich dann auch die Frage, ob die Bedürfnisse der Mitglieder wirklich klar herausgearbeitet wurden - was bei dem Beispiel-Ergebnis kaum der Fall sein dürfte. Also wäre es bei so einem Ergebnis meines Erachtens nach eh am sinnvollsten, die Diskussion noch mal von vorn aufzurollen.
Oder man ersetzt den letzten Punkt unter (1) durch "ich enthalte mich der Stimme".


Geschrieben von: feder am: 02.04.11, 22:57:54
Vielleicht die Wahloptionen in Gruppen zusammenfassen und dann im 2. Wahlgang nur noch die beiden Gruppen berücksichtigen, welche die meisten Stimmen erhielten?

Also z.B.:

1.1 Für alle sollen die gleichen Beiträge gelten (unten spezifizieren, welche Option bevorzugt wird)

1.1.1 Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt 20 Euro.

1.1.2 Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt

20 Euro Regelbeitrag
50 Euro freiwilliger Mitgliedsbeitrag



1.2 Der Jahresmitgliedsbeitrag für Autisten beträgt 20 Euro, der für Nichtautisten beträgt das Doppelte.



1.3 Für Schüler, Studenten und "Mittellose" soll es einen ermässigten Beitrag geben (unten spezifizieren, welche Option bevorzugt wird)

1.3.1 Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt

10 Euro für Schüler, Studenten, „Mittellose“
20 Euro Regelbeitrag
50 Euro für Mitglieder die in Arbeit sind und auf keine staatliche Unterstützung angewiesen sind

1.3.2 Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt

10 Euro für Schüler, Studenten, „Mittellose“
20 Euro Regelbeitrag
50 Euro freiwilliger Mitgliedsbeitrag

1.3.3 Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt

10 Euro für Schüler, Studenten, „Mittellose“
30 Euro Regelbeitrag



1.4 keine der Optionen sagt mir zu; ich möchte, dass die MV in den Stand der 2. Lesung zurückversetzt wird.


Geschrieben von: 55555 am: 03.04.11, 00:51:34
55555 (MK): Es in Gruppen zusammenzufassen hatte ich auch schon erwogen. Ich könnte mir vorstellen einer so modifizierten Version zuzustimmen damit es erstmal hiermit weitergeht, wo das Problem nun offenbar auch grundsätzlich erfasst wurde. Wie wäre es mit einer neuen Gesamtfassung zur Beurteilung?


Geschrieben von: VdMV am: 03.04.11, 09:56:53
Ist oben ergänzt.