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Eine Schülerin macht ein Praktikum in einer Kindertagesstätte, sie fotografiert ihren Arbeitsplatz, dann baut sie aus den Aufnahmen eine Präsentation für die Schule. Auf den Bildern sind gewickelte Kinder zu sehen, null bis zwei Jahre alt, manche sind zusätzlich mit Mullwindeln fixiert, bei einigen liegen zur Verdunkelung Tücher auf dem Gesicht. "So müssen die Kinder schlafen", schreibt die Schülerin über ihre Präsentation. Man kann diesen Satz auf verschiedene Weise lesen. Man kann das "So" betonen oder das "müssen". Das weite Feld dazwischen ist Gegenstand eines Prozesses am Amtsgericht Altenburg, der auf genau diese Schülerarbeit zurückgeht.
Es geht um die Kita "Spatzennest", um 58 Fälle und um die Frage, wo wohlwollende Fürsorge aufhört und wo rabiater Umgang beginnt. Die Anklage lautet auf Misshandlung Schutzbefohlener, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, Nötigung. Sie richtet sich gegen vier Erzieherinnen, die am Montag recht gelassen vor dem Schöffengericht in Saal 07 sitzen; und ihre Gelassenheit liegt auch im Verlauf dieses und der vorangegangen Prozesstage begründet.
In der Anklageschrift wird den Frauen vorgeworfen, unruhige Kinder, darunter auch schwerbehinderte, zum Mittagsschlaf wie beschrieben eingeschnürt zu haben. Zudem soll Kindern unter Zwang Essen eingeflößt worden sein - so sehr, dass sich einige erbrachen. Die Beweisaufnahme aber habe ein minder klares Bild ergeben, sagt Richter Sandy Reichenbach am Montag. "In vielen Punkten wird es auf einen Freispruch hinauslaufen."