Community zur Selbsthilfe und Diskussionsforum für alle weiteren Fragen des Lebens. Fettnapffreie Zone mit demokratisch legitimierten Moderationsregeln.
Von Autisten lernen heisst lieben lernen. Ehrlich, nüchtern, authentisch, verrufen, fair, sachorientiert: autistisch.
- Für neue Besucher und Forennutzer gibt es [hier] eine Anleitung inkl. Forenregeln. -

Tipp: Wenn https bei der Forennutzung Probleme macht: autismus-ra.unen.de; wenn https gewünscht wird: autismus.ra.unen.de
 
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[55555]
(Administrator)

geändert von: [55555] - 03.10.12, 09:56:27

Willkommen in diesem Forum!

Zunächst sei aufgrund der praktischen Bedeutung im Forenalltag auf diese Anleitung zum technisch korrekten Zitieren hingewiesen und auch auf diese Regel zum Thema mehrere unmittelbar nacheinander stehende Beiträge in kurzer Zeit und umfangreiche und verwirrend unprägnante Zitate aus Vorbeiträgen.

Nach Ermessen der Moderation, Ergebnissen der Kniggeverfahren und des Forenparlaments mutwillig provokante und verletzende Aussagen werden sanktioniert. Wer jedoch nicht hinnehmen will, daß Worte von Autisten unabsichtlich als kränkend empfunden werden können, der erfüllt nicht die Nutzungsbedingungen für dieses Forum.

Die Registrierung ist ggf. erst vollständig nach der Aktivierung durch den per Email versandten Link.

1. Zur Forendemokratie

Zunächst ein Wort zur erklärten Demokratie. Bei jeder Entscheidung eine Generaldebatte abzuhalten würde in einem im Verhältnis zu einem Staat so kleinen Forum sehr viel Energie beanspruchen. Dazu ist kaum jemand Willens und zudem hat sich gezeigt, daß mangelnde Konsensbereitschaft sogar zu persönlichen Konflikten führen kann. Dies ist jedoch kein Haarklein-Demokratiespiel, sondern ein Selbsthilfeforum für Autisten.

Dennoch ist jederzeit erwünscht, daß Teilnehmer sich gestalten wollend zu Wort melden, auch wenn das sonst keiner zu tun scheint.

Administration wie auch das Moderationsteam treffen Entscheidungen in eigenem Ermessen unter Berücksichtigung dessen, was sie sinnvoll und dem Willen der meisten Forenteilnehmer halten anhand dessen was im Parlament richtungsweisend aufgezeigt wurde. Wenn es zu einem Thema bisher keine Wortmeldungen gab wird nach Gefühl entschieden. Wer etwas kritisieren oder verändern möchte kann das jederzeit in konstruktiver Weise in den entsprechenden Unterforen thematisieren. Mitglieder des Forenparlaments können sich über einzelne Themen verständigen oder notfalls abstimmen, wenn kein Kompromiß gefunden wird. Orientierung soll jedoch das Konsensprinzip sein. Dieses Forum ist zuerst ein Forum zum Thema Autismus und erst danach demokratisch. Ebenso ist ein klares Tabu Ordnungen zu schaffen in denen sich Menschen wegen Eigenschaften, die Autismus mit sich bringt vom Forum distanzieren würden. Der Sinn dieser unabänderlichen "Verfassung" liegt auf der Hand.

Die Vorstellung von Demokratie, die dem Forum zugrunde liegt ist keine repräsentative Demokratie, sondern eine direktdemokratische. Moderatoren sind als Sachwalter zu betrachten. Gewählt wird nur der Parlamentspräsident, der Debatten moderiert und resümiert.

Beispiel für einen (komplizierteren) Entscheidungsprozess:

a) Ein Moderator findet ein Detail eines Beitrags anstößig, kann sich nicht erinnern, daß über soetwas schoneinmal in einem Kniggeverfahren entschieden wurde und editiert diesen Beitrag. Dies muß er im Kniggebereich mitteilen und i.d.R. nachvollziehbar begründen, weswegen er das tut (tut er das nicht kann jeder Nutzer im Kniggeforum einen Beschwerdethread zur fehlenden/mangelhaften Mitteilung eröffnen).

b) Ein Nutzer findet die Entscheidung des Moderators nicht richtig und eröffnet einen Kniggethread, in welchem er eine objektive (wichtig!) Regelung zur Abstimmung stellt. Objektiv bedeutet, daß nicht dem einen Nutzer unabhängig von objektiven Kriterien etwas erlaubt werden kann und einem anderen nicht. Nur drei andere Nutzer beteiligen sich an diesen Thread gültig und die Entscheidung des Moderators wird durch die neue objektive Regel revidiert.

c) Nach einem Jahr findet ein neuer Nutzer diese Regelung blöd und eröffnet einen Kniggethread um die Regelung zu ändern. Er kann mehr Nutzer mobilisieren als an b) teilnahmen und das Ergebnis des vorherigen Kniggeverfahrens wird aufgehoben.

1.1. Kenntnisnahmezeitraum

Die Prozeße im Forum werden nach Möglichkeit so gestaltet, daß Nutzer mit einem einwöchentlichen Besuch problemlos teilnehmen können und sich nicht vor vollendete Tatsachen gestellt sehen. Diese Frist beginnt, soland ein Antrag komplett und abschließend gestellt wurde. Dies gilt für einzelne Durchgänge von Parlamentsdebatten, Freischaltungen, Kniggeverfahren, etc.

1.2. Debattierordnung im Parlament

Bevor abgestimmt wird sollte ein Thema diskutiert und ein Konsens gesucht werden. Bevor eine Abstimmung eröffnet wird sollte über die Gestaltung der Abstimmung diskutiert werden. Nach einer Abstimmung fasst der Parlamentspräsident das Ergebnis zusammen und es erfolgt eine weitere Debatte über dieses praktisch umsetzbar sein sollende Fazit in dem Einwände und neue Vorschläge dazu gemacht werden können, die vielleicht doch noch zu einer konsensualeren Lösung führen können, die keine Verlierer zurücklässt.

1.3. Gewaltenteilung

Bisher ist die Administration und die Moderation faktisch getrennt worden. Es gab bereits Fälle in denen die Administration aus prinzipiellen Zweifeln heraus die Umsetzung von Forderungen der Moderation abgelehnt hat. Andersherum ist die Administration nicht mehr für Moderationsmaßnahmen zuständig. Dritte Gewalt ist der gewählte und abwählbare Parlamentspräsident, der die Aufgabe hat den Willen der Forennutzer zu einem Konsens zu führen.

1.4. Barrierefreiheit

Die Barrierefreiheit im Forum soll im Geist der diesbezüglichen Normen des Auties e.V. umgesetzt werden. Link zur entsprechenden kompletten Satzung.

1.5. Eingeschränkte Funktion der Forendemokratie

Die Demokratie im Forum entwickelt sich laufend weiter, du darfst gerne mitmachen, egal in welchem Status du dich befindest. Das Parlament hat kein Monopol auf Mitgestaltung, sondern soll Debatten von längeren Mitgliedern unter sich ermöglichen. Sei APO, aber sei nett zu uns.

Siehe auch 2.4. und 2.5. sowie dies

2. Geschützte Unterforen

Im Forum existieren inzwischen diverse Bereich zu denen man sich seperat freischalten lassen kann. Das geschieht unter jeweils speziellen Bedingungen. Anträge sollen meist in der "Meta-Nische" in geeigneter Weise unter Beachtung der genannten Voraussetzungen gestellt werden. Diese Freischaltungen sollten nicht mit Gruppenaufnahmen verwechselt werden. Es folgt eine Liste dieser Freischaltungsbereiche:

2.0. Standard / Gast

b) Umfang: Mit vollständig erfolgter Anmeldung unter eigenem Nutzerkonto oder dem Login unter dem Gastkonto besteht Schreibzugriff auf den Offenen Bereich des Forums.
d) Hinweis: Bei einem Zugang über den Gastzugang soll in jedem Beitrag ein Erkennungsmerkmal für den Autor vorzufinden sein, da manchmal mehrere Gastnutzer gleichzeitig agieren und daher sonst Verwirrung entstehen kann.
Beiträge, deren Inhalt mindestens in Richtung Kontroversität tendiert und daher nach bisheriger Erfahrung auch eine wesentlich höhere Wahrscheinlichkeit von Regelverstößen mit sich bringt, dürfen nicht über den Gastzugang verfasst werden, der zuerst dafür gedacht ist die Teilnahmeschwelle von noch unregistrierten Personen an klassischen Autismusthemen zu verringern. Kritik ist im Forum nicht verboten und ist daher über ein registriertes Konto erlaubt beziehungsweise gerade in konstruktiver Form oft ausdrücklich erwünscht.

2.1. Autistenbereich

a) Zweck: Austausch über Autismus aus Autistenperspektive mit weniger öffentlichen Charakter.
b) Umfang: Eine Freischaltung hat Zugriff auf den Autistenbereich mit seinen diversen Unterforen zur Folge, sowie Zugriff auf das Dialogforum für Angehörige und Autisten und den Bereich der Foren für Freischaltungskandidaten auf den Autismusbereich.
c) Voraussetzungen: Dies ist ein geschützter Bereich, in dem nur freigeschaltet wird, wer eine der Autismusdiagnosen gestellt bekommen hat oder von sich vermutet Autist zu sein. Für eine Freischaltung ist weitgehende Zustimmung der Mitglieder des Bereichs erforderlich, um die subjektiv empfundene Sicherheit der bisherigen Nutzer im Sinne einer Kontrollmöglichkeit zu gewährleisten.

2.1.1. Freischaltungskandidatenbereich

a) Zweck: Kennenlernen eines Freischaltungskandidaten auf den Autistenbereich mit weniger öffentlichen Charakter.
b) Umfang: Der Bereich ist nicht öffentlich sichtbar. Gegebenenfalls werden mehrere Freischaltungskandidatenkanäle benutzt, damit sich die Kandidaten nicht untereinander stören.
c) Voraussetzungen: Dies ist ein geschützter Bereich, in dem nur freigeschaltet wird, wer eine der Autismusdiagnosen gestellt bekommen hat oder von sich vermutet Autist zu sein und noch nicht im Autistenbereich freigeschaltet ist. Die Freischaltung erfolgt ohne Abstimmung auf Antrag.
d) Hinweis: Seit der Einführung dieses Forenbereichs sind Freischaltungen in den Autistenbereich per Email/PN an den Admin nicht mehr üblich.

2.1.2. Autisten mit ADS

a) Zweck: Austausch über das Thema aus Perspektive von Autisten mit ADS mit möglichst wenig öffentlichem Charakter.
b) Umfang: Der Bereich ist nicht öffentlich sichtbar und umfasst ein Unterforum.
c) Voraussetzungen: Dies ist ein geschützter Bereich, in dem nur freigeschaltet wird, wer entsprechende Diagnosen gestellt bekam oder von sich vermutet Autist mit ADS zu sein. Für eine Freischaltung ist die Zustimmung der Mitglieder des Bereichs erforderlich.

2.1.3. Autisten ohne ADS

a) Zweck: Austausch über das Thema aus Perspektive von Autisten ohne ADS mit möglichst wenig öffentlichem Charakter.
b) Umfang: Der Bereich ist nicht öffentlich sichtbar und umfasst ein Unterforum.
c) Voraussetzungen: Dies ist ein geschützter Bereich, in dem nur freigeschaltet wird, wer von sich vermutet Autist ohne ADS zu sein. Für eine Freischaltung ist die Zustimmung der Mitglieder des Bereichs erforderlich.

2.1.4. Problemforum

a) Zweck: Austausch über ernste Probleme aus der Perspektive von Autisten mit Potential andere Teilnehmer des Autistenbereichs zu schockieren mit möglichst wenig öffentlichem Charakter. Über den Sinn dieser Trennung muß jeder Teilnehmer selbst für sich entscheiden. Im Allgemeinen kann alles ohne Probleme auch im Autistenbereich dargestelt werden.
b) Umfang: Der Bereich ist nicht öffentlich sichtbar und umfasst ein Unterforum.
c) Voraussetzungen: Die Freischaltung erfolgt auf Antrag und ist auf Mitglieder des Autistenbereichs beschränkt.

2.2. Angehörigenbereich

a) Zweck: Austausch über Autismus aus Angehörigenperspektive mit weniger öffentlichen Charakter.
b) Umfang: Eine Freischaltung hat Zugriff auf den Angehörigenbereich mit seinen diversen Unterforen zur Folge, sowie Zugriff auf das Dialogforum für Angehörige und Autisten.
c) Voraussetzungen: Dies ist ein geschützter Bereich, in dem nur freigeschaltet wird, wer Angehöriger von Autisten ist. Für eine Freischaltung ist weitgehende Zustimmung der Mitglieder des Bereichs erforderlich.

2.2.1. Freischaltungsbereich für Angehörige

a) Zweck: Kennenlernen eines Freischaltungskandidaten auf den Angehörigenbereich und Besprechen von Themen oder Erfahrungen Angehöriger mit weniger öffentlichen Charakter jedoch ohne Freischaltung im Angehörigenbereich.
b) Umfang: Der Bereich ist nicht öffentlich sichtbar. Gegebenenfalls werden mehrere Freischaltungskandidatenkanäle benutzt, damit sich die Kandidaten nicht untereinander stören.
c) Voraussetzungen: Die Freischaltung erfolgt möglichst zeitnah ohne Abstimmung auf Antrag. Besondere Voraussetzungen an die Person bestehen keine.

2.2.2. Körperkontakt und Sexualität

a) Zweck: Austausch über das Thema aus Angehörigenperspektive mit möglichst wenig öffentlichem Charakter.
b) Umfang: Der Bereich ist nicht öffentlich sichtbar und umfasst ein Unterforum des Angehörigenbereiches.
c) Voraussetzungen: Dies ist ein geschützter Bereich, in dem nur freigeschaltet wird, wer berechtigtes Interesse am Thema hat. Für eine Freischaltung ist die Zustimmung der Mitglieder des Bereichs erforderlich. Der Antrag ist im Angehörigenbereich unter "Allgemein" zu stellen.

2.3. Gesindebereich (nur seperates Dialogforum)

a) Zweck: Austausch über Autismus aus Gesindeperspektive mit weniger öffentlichen Charakter.
b) Umfang: Eine Freischaltung hat Zugriff auf das Dialogforum für Gesinde, Angehörige und Autisten zur Folge.
c) Voraussetzungen: In diese Benutzergruppe wird nur freigeschaltet, wer Gesinde ist, also beruflich mit Autisten oder Autismus zu tun hat. Für eine Freischaltung ist Überwiegende Zustimmung der Mitglieder des Gesinde-, des Angehörigen- und Autistenbereichs erforderlich. Die Freischaltung in diese Benutzergruppe schließt die Freischaltung als Angehöriger oder Autist aus.

2.4. Kontroversbereiche einschließlich Knigge-Foren

a) Zweck: Etliche Autisten werden stark verwirrt durch persönliche oder ausschweifend ausgetragene Auseinandersetzungen im Forum. Manche von ihnen können nichts ignorieren, was im Forum geschrieben wird und müssen alles lesen um inneren Frieden zu haben. Auf Nichtautisten mag das albern wirken, es handelt sich jedoch um ein sehr ernstes Problem, das die Nutzung des Forums für diese Autisten verunmöglichen kann. Daher sind aus Rücksichtnahme solche Auseinandersetzungen ausschließlich in diesem Bereich zu führen. Die Moderation verschiebt Beiträge und Threads in diesem Sinne (in der Regel in den Kontroversbereich). Im Wiederholungsfall geschieht dies ohne Kennzeichnung um den Arbeitsaufwand der Moderation zu verringern.
b) Umfang: Der Bereich ist nicht öffentlich sichtbar und besteht aus fünf Einzelbereichen für den jeweils eine seperate Freischaltung erforderlich ist. Der eine Bereich steht allen offen, die anderen sind für diejenigen bestimmt, die in verschiedenen geschützten Bereichen allgemeiner Relevanz freischaltet sind (das bezieht sich also nicht auf Freischaltungen in privaten Nischen und Juxforen). In diesem Bereich ist auch die Diskussion über Moderationsmaßnahmen (Knigge-Diskussionen) angesiedelt, da diese oft zu kontroversen Auseinandersetzungen führen.
c) Voraussetzungen: Die Freischaltung erfolgt auf Antrag. Das gilt auch für Mitglieder des Parlaments.
d) Hinweis: Hat ein Nutzer oder wurde ihm zu Lasten in einem bestimmten Freischaltungsbereich aus Sicht eines Nutzers mutmaßlich gegen die Forenregeln verstoßen, kann ein Kniggethread dazu eröffnet werden. Bei vorläufigen Zensurmaßnahmen erfolgt dies in der Regel durch die Moderation. Besteht besonderes Interesse an einer möglichst breiten Debatte zu einer Grundsatzfrage, soll das Kniggeverfahren zu diesem Ereignis im offenen Kniggeforum eröffnet werden. Dies hat den Zweck dem Standard-Nutzer Einblick zu erlauben in diese Sache. Stimmrecht zu diesen Fragen haben im engen Sinne nur Angehörige des Parlaments, betroffene Nutzer können ihre Meinung äußern und der Admin kann diese Stimmen im Ermessen mitwerten. Nicht von einer Sache betroffene Nutzer werden gebeten sich nur in reflektierender Weise zu einer Sache zu äußern.

Aufgrund vergangener Erfahrungen soll ein Kniggeverfahren künftig so strukturiert sein, daß der Hauptthread von der Moderation geschlossen wird und in einem Zweitthread zum Verfahren neue Beiträge zu diesem Verfahren eingestellt werden können, die dann von der Moderation in den geschlossenen Hauptthread verschoben werden, wenn sich im Beitrag keine Abschweifungen oder ähnliche Inhalte finden, die den Hauptthread wie bisher leider oft zu beobachten so aufblähen, daß er nur noch schwer lesbar und nachvollziehbar ist, wodurch der Zugang erschwert wird am Verfahren teilzunehmen. Es soll einfacher werden den relevanten Kern eines Kniggeverfahrens zu verfolgen.

Durch die Entscheidung über Einzelfälle findet immer auch allgemein eine Abstimmung mit den Nutzern über die Moderationslinie statt. Es wird regulär nie über spezielle Nutzer abgestimmt, sondern über Verhaltensweisen und deren Einordnung/Sanktionierung. Abstimmungen über Nutzer sind daher unwirksam. Ein Kniggeverfahren muß keine Sanktionierung zum Ziel haben, es kann auch lediglich danach streben eine bestimmte Handlung als anstößig zu identifizieren. Zulässig ist jedoch im Rahmen eines Einzelfallverfahrens über die Berücksichtigung von Vorbelastungen für das Maß der ggf. angestrebten Sanktionierung.

Sofern ein Kniggeverfahren sich (wie wohl meist) auf eine konkrete Handlung im Forum (z.B. eine Äußerung) bezieht ist zwingend erforderlich, daß diese Handlung auch soweit möglich belegt wird. In der Regeln dürfte dies durch (unverfälschte) Zitate erfüllt werden, die von den anderen Nutzern auch auffindbar sind, damit ggf. der Zusammenhang gewürdigt werden könnte oder überprüft werden kann, ob korrekt zitiert wurde. In einer mutwilligen Weise verfälschende oder erfundene Zitate als Begründung eines Kniggeverfahrens können zu Sanktionen gegenüber dem so zitierenden Antragsteller/Befürworter führen.

Die allgemeine Mindestfrist von einer Woche beginnt künftig sobald die Argumentation des Antrags in nachvollziehbarer Weise vorliegt. Innerhalb der Mindestfrist darf diese Argumentation nicht mehr geändert oder erweitert werden, da der Sinn der Mindestfrist ist, daß Nutzer sicher sein können, daß sie alle Entscheidungen mitgestalten können, wenn sie einmal in der Woche im Forum nachlesen. Außerhalb des Verfahrens innerhalb der Mindestfrist auftauchende veränderte Umstände dürfen innerhalb der Mindestfrist von den abstimmenden Nutzern auch nicht mehr berücksichtigt werden. Dazu bedarf es dann eines neuen Kniggeverfahrens.

Sofern Angehörige signifikant anders als Autisten stimmen sind die Stimmen der Angehörigen nicht voll zu werten, um zu vermeiden, daß Angehörige die Moderationslinie bestimmen, was nicht im Sinne eine Forums sein kann, in dem sich zuerst Autisten wohlfühlen sollen. Ein mutmaßlicher Täter darf sich zur Sache äußern, seine Stimme kann die Bewertung der Sache jedoch nicht entscheiden.

2.5. Parlament

a) Zweck: Dies ist der Bereich in dem "Forenbürger" sich über die Entwicklung des Forums abstimmen. Das Schreibrecht in diesem Bereich ist mit dem Stimmrecht identisch.
b) Umfang: Der Bereich ist nicht öffentlich lesbar.
c) Voraussetzungen: Die Freischaltung kann nicht beantragt werden und erfolgt in der Regel auf Vorschlag und Abstimmung der Forenbürger im Parlament. Sinngemäße Voraussetzung für die Aufnahme ist ein geeignetes Diskussionverhalten.

2.x. Privatforen

d) Hinweis: Hierzu lassen sich keine allgemeinen Angaben machen. Im Zweifel in der "Meta-Nische" nachfragen. In einigen Foren wird man nur auf Vorschlag freigeschaltet oder nach Symphatie.
13.06.06, 12:55:50
Link
[55555]
(Administrator)

geändert von: [55555] - 17.10.12, 19:08:27

3. Allgemeine Regeln

In diesem Forum gibt es folgende Regeln:

3.1. Regeln für das Verhalten im Forum

3.1.1. Keine Kettenbeiträge, kein Crossposting

Zeitweise ist es öfter im Forum zu beobachten, daß verschiedene Nutzer oft innerhalb weniger Stunden oder gar Minuten im selben Thread mehrere Beiträge nacheinander verfassen. Das wird von manchen als verwirrend empfunden und deswegen auch in etlichen anderen Foren verboten. Daher sollten Antworten nicht auf mehrere Beiträge kurz nacheinander verteilt werden, schon gar nicht gewohnheitsmäßig. Wenn jemandem noch nachträglich etwas einfällt sollte der vorhandene Beitrag editiert werden.

Crossposting: Es ist verboten innerhalb eines Freischaltungsbereichs dieselben oder stark ähnliche Beitragsinhalte in mehreren Threads zu veröffentlichen oder zueinander zeitnah in mehreren Unterforen ähnliche Threads zu veröffentlichen. Es ist lästig wieder auf Beiträge zu stoßen, die man schon gelesen hat. Auch die Veröffentlichung von Inhalten in diesem Sinne in verschiedenen Freischaltungsbereichen sollte unterbleiben, sofern es dafür mich gute Gründe gibt.

3.1.2. Prägnantes Zitieren

Zitate sollten nicht zu lang ausfallen, meist ist das inhaltlich nicht erforderlich. Es mag sein, daß es Nachdenken spart einfach großzügig zu zitieren, aber auch solches macht Threads schwammig, reichert sie mit Datenmüll an. Das gilt auch für Zitate von Passagen, welche ihrerseits Zitate von früheren Beiträgen enthalten. Meist sollte es reichen einen wesentlichen Satz zu ziteren. Nachlesen kann vorherige Beiträge jeder selbst im Thread.

3.1.3. Desweiteren siehe auch den Anhang und Punkt 1.

3.2. [Hausrecht]-Regel

Mir scheint es sinnvoll die Regel einzuführen, daß in einem Thread den der Threaderöffner im Titel mit [Hausrecht] kennzeichnet dieser das Recht hat moderative Anweisungen zu geben in welche Richtung in Hinsicht der genauen thematischen Fragestellung (nicht bezogen auf eventuelle von der eigenen abweichende Meinungen) sich der Thread weiter entwickeln soll. Manchmal wird das Anliegen eben von Teilnehmern anders verstanden als vom Threaderöffner und so soll verhindert werden, daß ein solcher Thread einerseits unübersichtlich ausufert und andererseits die Fragestellung des Threaderöffners in den Hintergrund rückt. Dies ist ein Element der neu entstehenden demokratischen Moderationskultur in diesem Forum.

Es kommt dem Kontrollbedürfnis mancher Autisten entgegen, die es schwer ertragen können, wenn ihr Thread in eine Richtung läuft die sie nicht beabsichtigt haben und zusätzlich darunter leiden, weil sie nicht verstehen warum die anderen nicht nach den eigenen Vorstellungen antworten und nicht wissen wie sie ihr Anliegen sonst mit jemandem besprechen könnten.

Dies bittet die Administration wohlwollend und respektvoll zu berücksichtigen. Nachträgliche Einfügungen der Markierung und Beschwerden über andere Nutzer in dieser Hinsicht bitte wegen offen in das vorgesehene Diskussionsforum oder ausnahmsweise per PN an mich schreiben.

Ich hoffe im genannten Diskussionforum wird diese Regel nach dieser Erläuterung rückhaltlos von den meisten Nutzern mitgetragen und demokratisch durchgesetzt. Mein Eingreifen soll möglichst nur unterstützend stattfinden wegen der bei mir liegenden Rechte und nicht selbsttätig entscheidend.

Dixi, [55555]

Änderung durch Kniggebeschluß (Administrative Auswertung vom 19.8.2012): Das Hausrecht darf im Unterforum "Autisten-Zoo" nicht angewendet werden.

3.3. Einrichtung von privaten Nischen

Teilnehmer die mindestens registrierte Forennutzer sind können vom Admin ein eigenes Unterforum in der untersten Rubrik installieren lassen. Das soll denjenigen zugute kommen, die generell nicht gut fähig sind in einem Thread mit zuvielen Teilnehmern die verschiedenen Personen noch auseinanderzuhalten oder sich aus sonstigen Gründen darin nicht wohlfühlen.

Eine solche Nische kann auch als Rückzugsraum einer bestimmten Freundesgruppe von Teilnehmern des Forums genutzt werden. Weiter kann es spezielle Interessen und dergleichen zum Thema haben. Die Zugriffsrechte können nach weitgehend Wunsch eingestellt werden. Das Unterforum muß nicht für andere Nutzergruppen sichtbar sein. Es ist möglich dieses so einzustellen, daß es nur registrierte Forennutzer auf der Hauptseite angezeigt bekommen, oder gar nur Mitglieder der eigenen Gruppe über die z.B. die der Gründer bestimmen kann. Rückzugsräume sind für Autisten wichtig - das gilt natürlich auch in der virtuellen Welt.

3.4. Weitere Entscheidungen durch Kniggeverfahren:

3.4.1. Indiskretionen verschiedener Art führten bereits wiederholt zu Sanktionen von Nutzern bis hin zu langen Sperrungen. Dies ist der Versuch einer grundlegenden Systematik:

a) Indiskretionen werden im Forum als schweres Vergehen betrachtet.
b) In diesem Forum werden auch Mitteilungen von scheinbaren Kleinigkeiten im Rahmen von Indiskretionen als ernster Verstoß betrachtet. Beisielsweise die beiläufige Veröffentlichung der Angabe des biologischen Geschlechts eines Nutzers, der dies im Forum nicht oder nur in einem geschützten Bereich mitteilte.
c) Verschärfend wirkt:
- Der Eindruck der Mutwilligkeit oder der Absicht jemandem mit einer Indiskretion schaden zu wollen (z.B. die Mitteilung eines angeblichen Fehlverhaltens eines Nutzers außerhalb des Forums um diesen dadurch zu diskreditieren)
- Indiskretionen in einer Streit- oder Eskalationsphase vorzunehmen (was leider auch immer wieder passiert, wenn jemandem keine Argumente mehr einfallen)
- Veröffentlichung von Klarnamen, Adressen, etc. von Nutzern oder Teilen solcher Informationen.
d) Abmildernd wirkt:
- Erstmalige Indiskretion eines Nutzers
- Öffentliches Interesse, das die Indiskretion aufwiegt (das einfach nur als Verteidigung zu behaupten bringt jedoch gar nichts oder kann sogar verschärfend wirken, wenn dieses Kriterium nicht tatsächlich erfüllt wird - es ist dringend anzuraten im Vorfeld das Forenteam um eine Einschätzung des genauen Wortlauts zu bitten). Öffentliches Interesse wurde bisher nicht anerkannt, wenn es um Indiskretionen betreffend Forennutzern ging. Beispiele waren Berichte über externe Vorgänge innerhalb der Autistenszene.
- Indiskrete Zitate, die belanglos schienen, inhaltlich "normal" (also nicht z.B. durch "dumme Aussagen" auffielen) und deren Urheberschaft nicht erkennbar war (auch nicht durch charakteristische Stilmerkmale eines Nutzers).
e) Es ist keine Indiskretion auf Angaben im Internet hinzuweisen, sofern die Zuordnung zu einem Nutzer nicht an sich eine Indiskretion darstellt.

3.4.2. Umbenennung von Nutzerkonten

Umbenennungen von Forenkonten wurden aufgrund eines Nutzerbeschlusses verboten.

Sofern neue Nutzer Bezüge zu Klarnamen, etc. in Ihrem Nicknamen aufzuweisen scheinen, soll die Moderation auf die damit verbundene Problematik hinweisen. In diesen Fällen kann kurz nach der Registrierung ein Konto in diesem Sinne noch umbenannt werden.

Weitere Ausnahmen können im Kniggeverfahren nur bei mindestens 5 abgegebenen gültigen Stimmen von Nutzern beschlossen werden.

3.4.4. Laut Nutzerbeschluß in einem Kniggeverfahren werden Äußerungen, die als mutmaßliche strafbare Holocaustleugnung oder -verharmlosung gewertet werden und auch noch nach einem Hinweis erfolgen solche Aussagen nicht weiter auszuführen mit einer dauerhaften Vollsperrung geahndet.

3.5. Übliches Vorgehen der Administration

3.5.1. Löschungen eigener Beiträge

Wenn ein Nutzer alte eigene Beiträge, vor allem solche die bereits beantwortet wurden, ohne Absprache löscht, leert oder in einer Weise editiert, die im Ermessen der Administration nicht gerechtfertigt erscheint, so wird diesem Nutzer ohne weitere Mitteilung das Editierrecht entzogen, indem er die Rechte des Gastzugangs zugewiesen bekommt.

3.5.2. Hausverbot bei Sperrumgehungen

Sperrumgehungen von teil- oder (zeitlich begrenzt) vollgesperrten Nutzern über Neuanmeldungen, Gastzugang, etc. können im Ermessen der Administration mit unbegrenzter Sperrung (= Hausverbot) geahndet werden.

Dixi, [55555]

3.5.3. Stillegungen, Löschungen, etc. von Nutzerkonten

Die Administration wird allgemein keine Nutzerkonten auf Wunsch stillegen, löschen oder dergleichen mehr. Die Threadabonnements können in den Einstellungen unter Profil/Favoriten eigenständig gelöscht werden.

4. Sonstiges zum Forum

4.1. Styles

In den Einstellungen im Profilordner kann jeder registrierte Teilnehmer zwischen verschiedenen Benutzeroberflächen wählen.
13.06.06, 14:41:18
Link
[55555]
(Administrator)

geändert von: [55555] - 08.01.16, 23:09:27

5. Anhang

5.1. Aktuelle Registrierungsvereinbarung im Volltext

Willkommen.

Dieses Forum ist ein Forum von Autisten für Autisten und ihre Freunde, sowie alle Leute, die mit uns in unserem Forum über dieses und jenes diskutieren möchten. Wir helfen auch gerne Eltern und Angehörigen, wir bitten jedoch zur Kenntnis zu nehmen, daß dies nicht der Hauptzweck des Forums ist. Auch darum solltest Du Dich als Angehöriger respektvoll und reflektiert verhalten.

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Wenn Du die genannten Regeln und Erklärungen anerkennst, klicke auf "Akzeptieren", danach kannst Du Dich registrieren.

Autisten können manchmal nicht erkennen, wann entsprechend veranlagte Personen sich wegen Aussagen unbeabsichtigt gekränkt fühlen könnten. Wer dies nicht hinnehmen will, erfüllt nicht die Nutzungsbedingungen für dieses Forum. In diesem Forum besteht die Norm direkter, offener Kommunikation auf der Sachebene. Als mutwillig verletzend eingeordnete Aussagen werden nach Ermessen der Moderation und des Forenparlaments sanktioniert.

Unter respektvollem Verhalten im Forum verstehen wir, daß
- Du Autisten oder andere durch die Gesellschaft behinderte Minderheiten diskriminierende Aussagen unterlässt (u.a. Aussagen in diesem Sinne einzuordnen helfen die Anleitung, Kapitel 2 Link dorthin und das Autismus-Lexikon Link dorthin). Habe Verständnis dafür, daß auf Dein Anliegen vielleicht nur bedingt eingegangen wird, sofern Deine Beiträge solche diskriminierende Aussagen enthalten. Wenn Du dir unsicher bist, ob Du diese Regeln verstanden hast, solltest Du in einem rot gefärbten Unterform zu schreiben beginnen.
- Du dir klar bist, daß z.B. eine Frage "Meine Tochter brüllt herum, was kann ich tun, ich bin ja so fertig?" so kaum sinnvoll beantwortet werden kann, weil Schilderungen der Situation und somit Hinweise auf mögliche Ursachen fehlen. Diese Ursachen können auch Sachverhalte sein, die anderen Personen völlig unwichtig erscheinen und deswegen mit Glück vielleicht erst im 20. Beitrag zufällig nebenbei erwähnt werden. Darüber hinaus ist jeder selbst dafür verantwortlich, wenn er das Forum erst aufsucht, wenn es schon lichterloh "brennt". Dafür ist kein Mitleid zu erwarten, schon gar nicht von Autisten, die selbst schon oft erfahren haben, wie man ihre Empfindungen oft mißachtet, bis es für andere unbequem wird.
- Du von dir aus um möglichst interpretationsfreie Beschreibungen bemüht sein solltest (z.B. nicht "sie ist oft unglücklich" sondern "sie wirkt auf mich oft unglücklich, weil ...", da Du nur so sinnvoll Antworten bekommen kannst. Dieses Forum ist nicht dazu da Nutzer in ihren bestehenden Meinungen zu bestätigen, sondern der Frage tatsächlicher Zusammenhänge in geschilderten Situationen auf den Grund zu gehen.

Der Betreiber des Forums hat das Recht, Themen und Beiträge zu löschen, zu bearbeiten, zu verschieben oder zu schliessen, sowie Foren-Benachrichtigungen und -Newsletter zu versenden. Der Betreiber des Forums hat das Recht Nutzerkonten zu sperren.

Es besteht kein Anspruch auf durch Nutzer begehrte Löschungen, Sperrungen oder Anonymisierungen von Nutzerkonten durch den Forenbetreiber. Solche Löschungen oder Änderungen von Nutzerkonten sind generell nicht vorgesehen und können auch nicht eigenständig durchgeführt werden.

Ein Forum lebt von den Beiträgen, die Nutzer schreiben. Eine zurückliegende Diskussion wird weitgehend zerstört, wenn auch nur einer der Nutzer nachträglich seine Beiträge ganz oder teilweise löscht. Das Forum ist jedoch auch als Archiv zum Nachlesen gedacht, um immer wiederkehrende Fragen einfach nachlesen zu können, wenn diese früher bereits behandelt wurden. Daher ist die Teilnahme am Forum an die Zustimmung des Nutzers gebunden die Beiträge dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Falls ein Nutzer eigene alte Beiträge löscht, erklärt er sich hiermit einverstanden, daß diese gegebenenfalls von der Administration wiederhergestellt werden. Eine nachträgliche gezielte Unkenntlichmachung nachvollziehbar kompromittierender persönlicher Angaben sollte mit der Forenleitung abgesprochen werden und wird in der Regel toleriert, wenn dadurch ein Diskussionsverlauf keinen Schaden nimmt.

Obwohl die Administratoren und Moderatoren versuchen, alle unerwünschten Beiträge/Nachrichten von diesem Forum fernzuhalten, ist es für uns unmöglich, alle Beiträge/Nachrichten zu überprüfen. Alle Beiträge/Nachrichten drücken die Ansichten des Autors aus und nicht des Betreibers des Forums. Dieser kann nicht für den Inhalt der Nutzerbeiträge verantwortlich gemacht werden. Durch das Klicken des "Akzeptieren"-Knopfes, garantierst Du, dass Du keine Inhalte veröffentlichst, die gegen ein Gesetz verstossen würden. Letzteres schließt insbesondere auch urheberrechtliche Verstöße ein. Eine entsprechende Haftung geht auf den Nutzer über, der selbst entsprechende Genehmigungen einholen muß.

Du versicherst, daß gegen Dich keine zeitlich noch gültige Sperrung im Forum vorliegt.

Weiter bestätigst Du, daß Du keine Inhalte und Informationen die auch andere Forennutzer betreffen (z.B. aus PNs, E-Mails, gemeinsamen privaten Erlebnissen, sonstigen Kenntnissen über Personen, etc.) in irgendeiner Form ohne Erlaubnis im Forum weitergeben oder anderen Personen zugänglich machen wirst. Ebenso bestätigst Du, daß Du für Lösungsfindungen unnötige vertrauliche Angaben zu Nichtforennutzern (z.B. Realnamen der eigenen Kinder, deren Alltag man beschreibt, etc.) besonders nicht in offenen Forenbereich erwähnen wirst. Desweiteren bestätigst Du, daß Du keine Inhalte und Informationen aus geschützten Forenbereichen über diese geschützten Forenbereiche hinaus in irgendeiner Form innerhalb oder außerhalb des Forums weitergeben oder anderen Personen zugänglich machen wirst, die nicht selbst offiziell Zugang zu diesen Forenbereichen haben. Wenn Du Bedenken wegen eines Inhalts hast, für den das gilt, darfst Du Dich aber an einen Moderator Deiner Wahl wenden, um Dich in dieser Sache mit ihm zu besprechen.

Überlege gegebenenfalls nochmal ganz genau, ob Du Dich unter einem Nicknamen registrieren willst, der im Internet von Personen aus Deinem Umfeld gefunden für Dich Nachteile verschiedener Art zur Folge haben kann. Deine Beiträge inklusive Nickname werden weltweit für Millionen Menschen einsehbar sein, sie zu löschen ist nicht mehr möglich (siehe Anleitung 4.3). Wähle lieber einen bisher von dir nicht woanders benutzten, neu erdachten Nicknamen. Dringend davon abgeraten sei generell davon den echten Nachnamen zu wählen und dann eventuell noch in Beiträgen Wohnort, etc. einzubauen. Z.B. bei Bewerbungen suchen nicht wenige Personaler im Internet nach Ausschlußgründen.

5.2. Moderationsrichtlinie

Demokratisch orientierte Moderation

Dieses Forum soll keine Moderatorendiktatur sein, sondern hier sollen die aktiven Teilnehmer selbst bestimmen wie in im gesamten Forum moderiert wird. Die Rechte bleiben beim Admin. Dieser wie auch Moderatorentätigkeit in einzelnen Unterforen ist als Amt anzusehen, dessen Inhaber den Willen der Teilnehmer des Forums nach Möglichkeit umsetzt. Um diesen herauszufinden sind Diskussionen notwendig.

Es gilt folgende Richtlinie für Moderationsmaßnahmen:

- Jeder Teilnehmer ist ausdrücklich zur Mitwirkung aufgerufen. Demokratie funktioniert nur auf diese Art und kann nicht an Amtsinhaber delegiert werden. Daher ist gibt es als Herzstück der Forendemokratie die Metaforen in denen jeder registrierte Forennutzer Anregungen und Kritik anbringen oder auch Diskussionen über Änderungen selbst initiieren kann. Also nicht meckern was alles blöd ist, sondern Diskussionen dazu eröffnen. So kann Demokratie ihre größte Stärke ausleben.
ZB Abschweifungen in einem Thread können benannt werden: [Ich halte die Beiträge ab 11:22 für eine Abschweifung], hilfreich ist für die Mods besonders ein solcher Hinweis von dem der einen Thread gestartet hatte. Die Anmerkungen sollten in [] stehen und kurz die Meinung zur Sache widergeben.

- Moderatoren haben vor allem die Aufgabe zwischen Diskussionteilnehmern im Sinne einer friedlichen Atmosphäre im Forum zu vermitteln. Sanktionen sollen lediglich das letzte Mittel des Moderators sein.

- Die Moderation soll nach Möglichkeit Probleme per PN klären und nicht in einem Thread.

- Eine zensierte Passage in einem Beitrag wird nicht gelöscht, sondern in einem vom handelnden Moderator zu erstellenden Thread im Unterforum "Knigge-Diskussionen" zur Diskussion gestellt. Er hat seine Zensurmaßnahme schlüssig zu begründen. Das ist unerlässlich zur demokratischen Meinungsbildung im Forum. Wenn die Teilnehmer des Forums zu einem klaren Votum kommen, daß die Zensur unangemessen war wird diese wieder rückgängig gemacht.
Im ursprünglichen Beitrag wird dies fragliche Passage mit einem Vermerk folgender Syntax ersetzt: [ {vorgenommene Handlung}, {Gruß} {Nick des Moderators} ]

- Indiskrete Passagen werden nicht im Knigge-Forum genannt. In diesen Fällen wird lediglich ein Vermerk im betreffenden Beitrag mit der Passage ausgetauscht [ Indiskrete Äußerung. {nähere allgemeine Beschreibung der gelöschten Passage}, {Gruß} {Nick des Moderators} ]
Der Moderator hat dem Administrator die zensierte Stelle in diesem Fall per Email zu senden, damit dieser den Überblick über das Geschehen im Forum behalten kann um gegebenenfalls weitergehende Maßnahmen zu treffen.
Mögliche Fälle für dieses Vorgehen sind:
* Ungenehmigte Zitate aus privater Korrespondenz
* Ungenehmigte Beschreibungen von dritten Personen (auch eigene Kinder!) betreffenden Sachverhalten privaten Charakters (Abwägungssache, die mit Hilfe eines Threads im Forum Knigge-Diskussionen anonym umschrieben diskutiert werden soll um eine einordnende Bewertung der Teilnehmer zu ermöglichen.)

- Erhält ein Mitglied eine Email oder PN über das Forum deren Inhalt ihm beleidigend, gesetzeswidrig oder sonstwie anstößig erscheint kann er die entsprechende Stelle per Email oder PN einem Moderator der Wahl zur Prüfung mitteilen. Dieser gibt auf diesem Weg in einer Antwort eine Einschätzung dazu ab und veranlasst gegebenenfall weitere Maßnahmen.

- Anweisungen für den weiteren Verlauf eines Threads werden mit folgender Syntax im betreffenden Thread angeordnet: [ {Aufforderung}, {Gruß} {Nick des Moderators} ]
Auch hierzu muß der Moderator in einem Thread im Unterforum "Knigge-Diskussionen" eine Diskussion eröffnen und er hat dabei seine Forderung wie oben zu begründen. Ebenso wird diese bei einem klaren Votum der Teilnehmer rückgängig gemacht.

- Entscheidungen der Moderation sind allen unmittelbar Betroffenen per PN oder Email mitzuteilen (etwa wenn erstmals seit längerer Zeit ein Beitrag eines Nutzers in den Kontroversbereich verschoben wurde), auch falls eine sie betreffende Debatte in einem Forenbereich stattfand auf den sie keinen Zugriff haben oder sie kurzfristig gesperrt wurden.

- Eventuelle Sperrungen oder Verwarnungen mit Aussicht auf Sperrung von Forennutzern werden ausschließlich mit sorgfältiger Begründung vorgenommen über die ebenfalls in einem Thread im Unterforum "Knigge-Diskussionen" (im versteckten Kontrovers-Bereich) besonders sorgfältig Rechenschaft vom handelnden Moderator abzulegen ist. Auch hier wird diese Aktion bei einem klaren Votum der Teilnehmer rückgängig gemacht.
Bei eskalierten oder eskalationsverdächtigen Situationen (z.B. wenn ein Nutzer von der Moderation in den Kontroversbereich verschobene Beiträge immer wieder neu im Sachbereich veröffentlicht) kann die Moderation bei der Administration eine Sperrung im Sachbereich veranlassen, um mit der betroffenen Person im Kontroversbereich eine Klärung zu versuchen oder eine endgültige Entscheidung im Parlament herbeizuführen, die nun einmal ihre Zeit braucht.

- Es existiert kein verstecktes Moderationsforum. Diskussionen zwischen Moderatoren werden gegebenenfalls transpartent für alle Forenteilnehmer im Unterforum "Knigge-Diskussionen" ausgetragen. [auf Wunsch von [Sheila], später dann [arlette] vorerst ausgesetzt, da sie intransparente Absprachen bevorzugt und mir zugesagt hat dann daraus folgende Entscheidungen im Forum transparent zu machen]

- Moderatoren müssen ihre amtlichen Äußerungen unter ihrem Moderatorennutzerkonto veröffentlichen. Unter dem Privatnutzerkonto veröffentlichte Aussagen sind als private Meinung zu werten.

Verstößt ein Moderator oder Administrator gegen diese Handlungsrichtlinien kann jeder Nutzer einen Thread dazu im Unterforum "Knigge-Diskussionen" eröffnen indem er eine Rücknahme des Fehlverhaltens fordert.

5.3. Verfassung der foreninternen Schlichtungsstelle

5.3.1. Richtlinien

1. Die Namen der Schlichter sind bekannt und werden in der Teamliste des Forums angezeigt

2. Bei Eingreifen verwenden die Schlichter den gemeinsamen Account [SchlichterTeam]

3. Vermuten die Schlichter einen Konflikt, erfolgt ein Hinweis an den "Angegriffenen" auf die Möglichkeit der Schlichtung per PN

4. Wenn sich einer an die Gruppe wendet, werden die Betreffenden bis zur endgültigen Schlichtung für alle anderen Bereiche gesperrt, damit soll verhindert werden, dass durch ein mögliches Missverständnis sich ein Streit durch verschiedene threads zieht.

5. Ist einer der Beteiligten nicht zur Schlichtung bereit, geht die Aufforderung an [55555], ihn für eine Woche zu sperren. Bei Nichtreaktion auf Aufforderungen der Schlichtungsstelle folgt, nachdem der User die Möglichkeit hatte die PN zur Kenntnis zu nehmen (i.e. das Forum betreten hat), am Folgetag der Antrag zur kurzfristigen Sperrung, dann erfolgt aber erst der übliche Weg über die Schlichtungsstelle. Es werden maximal zwei Schlichtungsversuche gewährt.

6. In einem gesonderten Gruppenraum einigt sich die Schlichtungsstelle über ein gemeinsames Vorgehen, zwei Schlichter sind ausreichend, bei Anwesenheit von drei und Meinungsverschiedenheit richtet man sich nach der Mehrheit.

7. In einem zweiten Raum erfolgt dann die Schlichtung, wobei ein Schlichter das in der Gruppe abgesprochene Vorgehen anwendet.

8. Alle Schlichter agieren so, dass Streitigkeiten so schnell wie möglich behoben werden können und Sperrungen so schnell wie möglich aufgehoben werden können.

9. Wird ein Schlichter angegriffen, versuchen die beiden anderen die Schlichtung, bei Vorwurf des Parteiischen muss in dieser Ausnahmesituation der Administrator als Schlichter auftreten.

10. Erhält ein Schlichter eine PN mit der Bitte um Schlichtung, entbindet der Antragsteller den Schlichter von dem Veröffentlichungsverbot und die PN wird in die Schlichtungsstelle gestellt, so dass sie auch den anderen Schlichtern zur Kenntnis gelangt.

5.3.2. Allgemeine Verhaltensregeln im Schlichtungsvorgang

Auch im Schlichtungsraum gelten die Forumsregeln, beachtet, dass es hier also darum geht, einen Konflikt zu lösen, weitere Beleidigungen, Wertungen, Unterstellungen können zum Abbruch der Schlichtung führen und eine einwöchige Sperre nach sich ziehen.

Desweiteren gelten folgende Regeln:

1. Die Fragen werden vom Schlichtungsteam gestellt.

2. Jeder User hat das Recht direkt im Thread auf Themen hinzuweisen, die aus seiner Sicht den Konflikt direkt betreffen. Auf die Themen darf jedoch erst eingegangen werden, nachdem sie von der Schlichtungsstelle gesichtet wurden.

3. Wenn eine Äusserung nicht verstanden wurde, oder als beleidigend empfunden wurde, dann soll nachgefragt werden, wie diese Äusserung konkret gemeint war

4. Sinn der Schlichtung ist das Verständnis und die Annäherung beider Seiten.

5. Aufforderungen, die von der Schlichtungsstelle geäussert werden, ist nachzukommen

5.3.3. Standard-Fragekatalog

1) Bezieht sich der Konflikt nur auf dieses Forum, oder spielen dort auch andere (private/Verein/wasauchimmer) Faktoren eine maßgebliche Rolle?

2) Wo siehst du den Beginn des Konflikts?

3) Wie hast du die Aussage gemeint?

4) Wie hast du die Aussage verstanden?

5) Warum hast du die Aussage getätigt?

6) Kannst du den Beweggrund nachvollziehen?

7) Was ist dir noch unklar?

8) Waren weitere Äußerungen Folge des Missverständnisses oder kamen neue dazu?

9) Welche?

dann wieder Frage drei usw.

10) Können wir davon ausgehen, dass das Problem bereinigt ist?

11) Welcher „Weg“ ist euch im Forum möglich? Könnt ihr wieder aufeinander antworten oder geht ihr euch besser erstmal aus dem Weg?


Schlußwort:

Eine demokratische Forenmoderationskultur entwickelt sich laufend weiter. Anregungen und Kritik sind jederzeit willkommen.
13.06.06, 14:43:26
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