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Weil sie angeblich unter den Folgen elektromagnetischer Strahlung leidet, lebt eine Französin zurückgezogen in den Bergen. Ein Gericht gewährt ihr jetzt staatliche Hilfen wegen Behinderung - Elektrosensibilität sei aber keine Krankheit.
Ein französisches Gericht hat erstmals einer Frau, die nach eigener Aussage unter den Folgen elektromagnetischer Strahlung leidet, staatliche Hilfe wegen Behinderung zugesprochen. Die Klägerin Marine Richard sprach von einem "Durchbruch" für Menschen, die unter Elektrosensibilität litten. Ihre Anwältin Alice Terrasse sagte, das Urteil könne ein Präzedenzfall für "Tausende Menschen" sein.
Die 39-jährige frühere Radiojournalistin Richard lebt seit Jahren zurückgezogen in den Bergen im Südwesten Frankreichs in einer Scheune ohne Elektrizität.
Das Urteil, das bereits im Juli in Toulouse fiel, aber erst jetzt bekannt wurde, sprach Richard 800 Euro pro Monat für zunächst drei Jahre zu. Das Gericht erkannte an, dass Richard nicht arbeiten kann, wertete Elektrosensibilität aber nicht ausdrücklich als Krankheit.