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Autor Nachricht
HansWaldmeister
(Standard)

Ich hätte eine Frage zum Schwerbehindertenausweis. Bis jetzt wurde (in Diagnosegesprächen und einem Beratungsgespräch) nur erwähnt, dass ich das machen kann, aber weiter noch nichts. In der Form, dass mir Formulare zum Ausfüllen mitgegeben wurden. Muss ich ihn getrennt zu den Beratungsgesprächen beantragen?

Mir ist klar, dass 'Beratungsgespräche' eine ganze Bandbreite abdecken, will nur mal allgemein wissen, wie das im Groben abläuft. Habe mich noch nicht fest dazu entschlossen, einen zu beantragen.
12.02.17, 11:57:25
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Du mußt keinen solchen Antrag stellen.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
12.02.17, 17:04:58
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HansWaldmeister
(Standard)

Es ist Ermessenssache und hat Vor- und Nachteile, das ist mir bewusst :-)

Ich will nur allgemein wissen, wie das Vorgehen ist, weil es mich interessiert.
12.02.17, 18:57:08
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schuschu
(Angehörigenbereich)

hans waldmeister. diese anträge zum schwerbehindertenausweiss beantragst du beim versorgungsamt . in bayern wäre das das :

zentrum bayern familie und soziales.

den füllt man dann aus . notfalls auch mithilfe von dem, der diagnose und beratung gab. manchmal werden gutachten verlangt.. weil die ausweisse aus meiner sicht immer noch sehr auf körperliche behinderungen ausgelegt sind.

manchmal wird nach aktenlage entschieden... manchmal nach gutachtenterminen.

12.02.17, 22:19:04
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Du bist in der Beweispflicht, es geht also um geeignete Befunde von Medizinmännern, Zeugenaussagen, etc.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
13.02.17, 00:31:10
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drvaust
(stillgelegt)

Den SBA muß man nicht benutzen, dann erfährt auch kein Anderer davon. Aber manchmal wandern Informationen zu anderen Stellen, die eigentlich nichts davon wissen sollten. Also geht man besser davon aus, daß die Schwerbehinderung teilweise bekannt wird (Wozu ein SBA, wenn man den nicht benutzt?).

Die 'Anerkennung der Schwerbehinderten-Eigenschaften' beantragt man beim Versorgungsamt. Wie das genau abläuft und wo das zuständige Versorgungsamt ist, ist Ländersache. In manchen Ländern gibt es ein Landes-Versorgungsamt, in anderen auf Kreisebene o.ä.. Da Du das Formular schon hast, wirst Du wohl schon wissen, wo Du das abgeben mußt.
In den Antrag schreibt man möglichst alle Probleme, von Senkfuß bis Tinitus usw. (Kleinigkeiten können in der Summe wichtig sein.), dazu die Ärzte und diesbezügliche Schweigepflichtsentbindung für die Ärzte. Ich hatte danach viele Monate gewartet, bis mir der SBA zugeschickt wurde. Die Gutachten der Ärzte hatte das Versorgungsamt angefordert und bezahlt.
Ich bekam nicht alles, was ich beantragt hatte (Rf), aber auch mehr, als ich beantragt hatte (H).
13.02.17, 23:31:30
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HansWaldmeister
(Standard)

Ich danke euch für eure Rückmeldung.
19.02.17, 10:39:15
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[55555]
(Administrator)

Ein Beitrag wurde hierhin ausgelagert.
16.03.17, 18:31:18
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