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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Zitat:
Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW e.V.
Herner Str. 406, 44807 Bochum
psychiatrie-erfahrene-nrw.de
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur „Verbesserung des Schutzkonzepts ärztlicher Zwangsmaßnahmen“
Wir lehnen vorliegenden Gesetzentwurf in Gänze ab. Es handelt sich um einen frontalen Angriff auf die Menschenrechte und eine Verhöhnung der Idee des selbstbestimmten Bürgers. Die Rechte alter Menschen, die Rechte von Menschen in Heimen und Psychiatrien sowie die Rechte der Kinder und Jugendlichen in Einrichtungen sind sowieso sehr unzureichend geschützt. Eine nicht abreißende Kette von Skandalen, sowie die Straflosigkeit der Verantwortlichen für diese Skandale, zeigen das überdeutlich (aktuell: Kinderpsychiater Winterhoff, Haasenburg, Wittekindshof Bad Oeynhausen).

Der Gesetzentwurf greift an:
a.) dass Zwangsbehandlungen nur in stationären Psychiatrien zulässig sind.
b.) dass Bürger sich gegen Zwangsmaßnahmen des Staates wehren (verdeckte Medikation) können.
c.) die Rechtsmittel gegen die Zwangsbehandlung durch Verlängerung der Gültigkeit einer ärztli-chen Zwangsmaßnahme.
d.) die höchstrichterlich gut bestätigte Patientenverfügung.

Das Gerede von einer Regelungslücke ist eine Lüge, denn der zu rechtfertigende Notstand (§ 34 StGB) lässt es heute schon zu, dass Gesetze nicht befolgt werden, wenn höherwertige Rechtsgüter dem entgegenstehen. Da im Leben und in der Rechtsprechung ständig widerstreitende Interessen zu berücksichtigen sind, ist es gar nicht möglich, jeden Einzelfall vorab zu regeln. Ferner ist bei jeder vorab Regelung zu bedenken, welchem der widerstreitenden Interessen ich höheres Gewicht beimesse. In diesem Fall ob mir die unumschränkte ärztliche Macht wichtiger ist als das Selbstbestimmungsrecht der Bürger.

Aus unserer Selbsthilfe- und Beratungspraxis wissen wir, dass heute schon Hunderttausende dem Heim- und Medizinsystem rechtlos ausgeliefert sind. Allzu oft ist der Richter nur der Schreibgehilfe der Ärztin.

Die Verantwortlichen für dieses Machwerk sind Ministerialdirigent Dr. Christians und Dr. Jörg Kraemer. Die Unseriösität ihres Vorgehens dokumentierten sie durch das Angebot an die Selbst-vertretung der Menschen mit Behinderung [Laut Forenregeln diskriminierender Begriff] in der Videokonferenz der Landesbehindertenbeauftragten NRW am 14.12.2021, man könne die verdeckte Medikation fallen lassen und einen Hinweis ins Gesetz einfügen, es ginge nur um somatische Erkrankungen, wenn die organisierten Psychiatrie-Erfahrenen dem Gesetz zustimmen.

Der Gesetzentwurf muss sofort in den Papierkorb. Herr Dr. Kraemer und Herr Dr. Christians müssen auf Arbeitsplätze versetzt werden, wo sie nicht derart massiv wehrlosen Menschen schaden können.

Für den Vorstand
Mit freundlichem Gruß Matthias Seibt Martin Lindheimer

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
17.12.21, 17:17:03
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Nebenbei:
Zitat:
Die Versuche, die Missstände in dem Heim zu vertuschen, liefen bis zuletzt. Die taz berichtete im Juli 2013, dass das Brandenburgische Bildungsministerium nach den Vorfällen und häufiger werdenden Medienberichten im Jahr 2012 einen „Besuchsbericht“ in Auftrag gegeben hatte. In dem Bericht hieß laut der taz dann schlicht:

„Die Befragung der Bewohnerinnen und Bewohner durch die Besuchskommission habe keine Kritikpunkte ergeben.“

Das war nicht überraschend, denn zu Beginn dieses Artikels habe ich geschrieben, dass Christian Haase, der Gründer Haasenburg, zuvor in der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Asklepios Fachklinikums Lübben unter Wolfram Kinze gearbeitet hatte. Wie taz herausfand, war der Vorsitzende der Kommission, die den „Besuchsbericht“ Ende 2012 im Auftrag des Brandenburger Bildungsministeriums verfasst hat, eben jener Wolfram Kinze, der alte Freund und Kollege von Christian Haase. Offenbar war man auch im Ministerium an einer objektiven Aufklärung nicht interessiert.

[...]

Das Gutachten machte den Weg frei, für eine Unterbringung von „Problemkindern“ in geschlossenen Heimen, wozu auch eine Kontaktbeschränkung mit den Eltern gehörte. Wie das Hamburger Jugendamt mit den Sorgen der Eltern der in der Haasenburg untergebrachten Kinder umging, haben wir oben am Beispiel der besorgten Mutter gesehen.

Olaf Scholz war damals SPD-Generalsekretär und damals lief in Deutschland der politischen Streit um die Ganztagsbetreuuung von Kindern, die vor allem der SPD ein Herzensanliegen war. Olaf Scholz sagte damals einen Satz, der vor dem Hintergrund des Skandals um die Haasenburg durchaus interessant klingt. Die „Welt“ schrieb 2002:

„“Wir wollen die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern“, frohlockt etwa SPD-Generalsekretär Olaf Scholz im Geschwindigkeitsrausch. Und im Rückspiegel verblasst das auf der Ehe basierende Lebensideal der Mutter-Vater-Kind-Beziehung.“

[...]

Kaum hatte die Aufbewahrungspflicht für die anscheinend entscheidenden Akten im März 2023 geendet, trat die zuständige Bildungsministerin und Ehefrau von Olaf Scholz zurück. Was in den Akten möglicherweise noch über Filz im Umfeld von Olaf Scholz, der auf dem Höhepunkt des Skandals als Hamburger Bürgermeister die Verantwortung trug, zu finden gewesen wäre, werden wir offenbar nicht erfahren.

Quelle

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
08.05.23, 08:29:48
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