Resolution der Generalversammlung
[auf Grund des Berichts des Dritten Ausschusses (A/62/435)]
62/139. Welttag der Aufklärung über Autismus
Die Generalversammlung,
unter Hinweis auf das Ergebnis des Weltgipfels 2005 und die Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen sowie auf die Ergebnisse der großen Konferenzen und Gipfeltreffen der Vereinten Nationen im Wirtschafts- und Sozialbereich und auf damit zusammenhängenden Gebieten,
sowie unter Hinweis auf das Übereinkommen über die Rechte des Kindes und das Übereinkommen über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen [Laut Forenregeln diskriminierender Begriff], wonach
Kinder mit Behinderungen [Laut Forenregeln diskriminierender Begriff] ein erfülltes und menschenwürdiges Leben unter Bedingungen führen sollen, welche die Würde des Kindes wahren, seine Selbständigkeit fördern und seine aktive Teilnahme am Leben der Gemeinschaft erleichtern, sowie gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten in vollem Umfang genießen sollen,
erklärend, dass die Gewährleistung und Förderung der vollen Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle
Menschen mit Behinderungen [Laut Forenregeln diskriminierender Begriff] eine wesentliche Voraussetzung für die Erreichung der international vereinbarten Entwicklungsziele ist,
in dem Bewusstsein, dass Autismus eine lebenslang andauernde Entwicklungsstörung ist, die sich in den ersten drei Lebensjahren manifestiert und auf eine neurologische Störung zurückzuführen ist, die sich auf die Gehirnfunktion auswirkt, von der hauptsächlich Kinder in vielen Ländern unabhängig von Geschlecht, Rasse und sozioökonomischer Stellung betroffen sind und die durch Beeinträchtigungen der sozialen Interaktion, Probleme bei der verbalen und nonverbalen Kommunikation und eingeschränkte, repetitive Verhaltensweisen, Interessen und Aktivitäten gekennzeichnet ist,
in großer Sorge über die weite Verbreitung und die hohe Zahl der von Autismus betroffenen Kinder in allen Weltregionen und über die Herausforderungen auf dem Gebiet der Entwicklung, die sich daraus für die von den Regierungen, nichtstaatlichen Organisationen und dem Privatsektor durchgeführten langfristigen Gesundheits-, Aus- und Fortbildungs- und Interventionsprogramme ergeben, sowie über die enormen Auswirkungen auf die Kinder, ihre Familien, Gemeinwesen und Gesellschaften,
unter Hinweis darauf, dass Früherkennung sowie geeignete Forschungs- und Interventionsmaßnahmen für das Wachstum und die Entwicklung der einzelnen Betroffenen von entscheidender Bedeutung sind,
1.
beschließt, den 2. April zum Welttag der Aufklärung über Autismus zu erklären, der ab 2008 jährlich zu begehen ist;
2.
bittet alle Mitgliedstaaten, zuständigen Organisationen des Systems der Vereinten Nationen und sonstigen internationalen Organisationen sowie die Zivilgesellschaft, einschließlich der nichtstaatlichen Organisationen und des Privatsektors, den Welttag der Aufklärung über Autismus in angemessener Weise zu begehen, um die Öffentlichkeit stärker für Autismus zu sensibilisieren;
3.
legt den Mitgliedstaaten
nahe, in der gesamten Gesellschaft, einschließlich auf der Ebene der Familien, das Bewusstsein für den Autismus bei Kindern durch entsprechende Maßnahmen zu schärfen;
4.
ersucht den Generalsekretär, diese Resolution allen Mitgliedstaaten und Organisationen der Vereinten Nationen zur Kenntnis zu bringen.
76. Plenarsitzung
18. Dezember 2007