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Geschrieben von: [55555] am: 16.02.11, 00:57:06
Der veraltete Threadtitel wurde modifiziert. Gibt es noch irgendwo änderungswürdige Überschriften?


Geschrieben von: wolfskind am: 16.11.12, 22:38:42
in bayern geht es offenbar schon.

Zitat:
Nur die Abiturprüfung selbst muss man dann später an einer regulären Schule ablegen, ansonsten läuft alles vom heimischen Wohnzimmer aus. Also eine lupenreine Onlineschule:

"Das ist das Besondere, und wenn ich so sagen darf, auch das Einzigartige am Online-Gymnasium Bayern. Wir haben ständig den Kontakt zu den Schülern. Wir haben fünf Tage mit vier Unterrichtsstunden, also zwanzig Stunden. Es ist nicht so wie in anderen Fällen, wo Materialien verschickt werden und dann so eine Art 'blended learning' stattfindet, sondern wir haben Unterricht."

Bundesweit gibt es nichts Vergleichbares, es gibt lediglich Abendgymnasien, die "blended learning" bieten, das heißt zwei Schultage online, drei Tage Präsenzpflicht. Für Anja und ihre Mitschüler aufgrund ihrer Handicaps also auch keine Alternative. Sie hat übrigens bereits klare Vorstellungen, wie es nach dem Abi weitergehen soll.

..

Übrigens, das Online-Gymnasium Bayern nimmt auch Schüler aus anderen Bundesländern auf.


quelle


Geschrieben von: schuschu am: 16.11.12, 22:47:32
...aber scheinbar erst ab 18?

wieso geht das dann nicht vor 18 auch schon?


Geschrieben von: drvaust am: 17.11.12, 12:12:04
Zitat von schuschu:
... wieso geht das dann nicht vor 18 auch schon?
Wie ich das mitbekommen habe (die Sendung war etwas länger), ist das Erwachsenenbildung, also nur für Erwachsene.
Das ersetzt nicht die Schulpflicht. Die Schulpflicht, physische Anwesenheit in der Institution Schule, muß unabhängig davon absolviert werden. Wer, je nach Landesgesetz, z.B. 10 Jahre in eine Schule gegangen ist, darf danach online noch das Abitur machen.


Geschrieben von: schuschu am: 17.11.12, 14:57:56
ja drvaust, scheinbar ist das leider so. aber es ist doch schade, dass es nur um eine anwesenheitspflicht in einem schulgebäude geht, auch wenn der schüler daran gesundheitlich zugrunde geht anstatt online am unterricht wirklich teilnehmen zu können.
das muss doch gerade jetzt , mit der konvention , auch möglich sein?
woran hapert es da?


Geschrieben von: 55555 am: 17.11.12, 16:07:47
Ist mit Onlinebeschulung möglich zwecks Barrierefreiheit.


Geschrieben von: schuschu am: 17.11.12, 17:51:32
möglich ja 55555 aber warum noch nicht öffentlich bekannt, dass es ausser für erwachsenenbildung , umgesetzt wird?


Geschrieben von: 55555 am: 17.11.12, 19:49:26
Was ist bezüglich der Eigenvertretung von Autisten schon wirklich breit öffentlich bekannt?