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Thema: Behörde möchte mir trotz Aspi keinen Ausweis ausstellen (http://autismus.ra.unen.de/topic.php?id=4297)


Geschrieben von: 55555 am: 27.10.10, 18:05:46
Zitat von Frittierfett:
Teilweise finde ich es recht qualvoll, in einer vollen S- oder U-Bahn zu sein,

Worauf geht das zurück?


Geschrieben von: drvaust am: 27.10.10, 23:28:15
Zitat von Frittierfett:
Wenn ich zB Aushänge sehe, wo wissenschaftliche Mitarbeiter an Unis gesucht werden, steht immer dabei, dass bei gleicher Eignung bevorzugt Frauen oder Schwerbehinderte eingestellt werden.
Das gilt aber nur für staatliche Einrichtungen, die müssen das. Außerdem, das bedeutet nicht, daß die Karriere weiter geht. Behinderte dürfen nicht diskriminiert werden, aber wenn sie nicht richtig können, werden sie gerne abgeschoben und übergangen.

Vorsicht mit dem Merkzeichen 'H' im SBA (ich wollte das nicht). Normalerweise decke ich die Rückseite meines SBA, mit den Merkzeichen, durch das Beiblatt ab. Aber im Museum haben die das genauer angesehen, prompt kam die Frage nach dem Betreuer.

Zitat von elfenohr:
Schreib eine Mail an den Bundesverband und bitte um Adressen (gib deinen Wohnort an) zur Diagnostik von Erwachsenen.
Ich halte nicht viel von 'autismus Deutschland e.V.', besser eine Seite von Autisten:
http://www.aspies.de/adressen.php?category=3

Zitat von Sarmet:
Ich habe 12 Wochen stationäre Psychotherapie hinter mir. ...
ich habe als Diagnose "atypischer Autismus mit atypischem Erkrankungsalter und atypischer Symtomatologie"
Ist das eine offizielle Diagnose, oder nur inoffiziell, zur Information. Denn nicht jeder Arzt darf das diagnostizieren, einfache Psychotherapeuten nicht.


Geschrieben von: Ozelot am: 28.10.10, 00:05:43
Zitat:
Den Ausweis möchte ich haben, um trotz meiner geringen sozialen Kompetenzen eine Chance im Berufsleben zu haben, weil ich meine, dass man mit nem Behindertenausweis bevorzugt eingestellt, und nicht bevorzugt gekündigt wird, abgesehen von den anderen Vorteilen im Beruf


- Du hast einen "besonderen Kündigungsschutz". Dass heißt aber nicht, dass du unkündbar oder ähnliches bist. Wenn der Arbeitgeber die Erlaubnis vom Integrationsamt bekommt, ist man gekündigt.

- Du hättest fünf Tage mehr Urlaub im Jahr

- "bevorzugt eingestellt" kann man eher in öffentlichen Verwaltugnen wie Finanzämter usw. wie das bei den Kleinbetrieben ist weiss ich nicht genau.

Hier steht einiges zum Schwerbehindertenrecht in der BRD.


Geschrieben von: wolke7? am: 28.10.10, 01:08:09
Zitat von Frittierfett:
...jetzt aber an Biologie und Chemie...

[und]

...wo wissenschaftliche Mitarbeiter an Unis gesucht werden...

Ist es im Wirtschaftsraum Hamburg so schwierig mit deinen Interessen / Anlagen und einem IQ über 130 eine passende Stelle zu finden ?
In Firmen, die qualifiziertes Personal suchen, kann man auch Wünsche äussern, die einem gelegen kommen. Sollte hier dein SBA bekannt sein, müsste der Arbeitgeber ohnehin auf deine spezielle Situation eingehen.
( Räumlichkeit, Einrichtung etc. )
Mir leuchtet in deinem Fall nicht ein, was der deutliche Vorteil vom SBA-Ausweis sein soll.
Der Ausweis ist kein Garant auf eine Stelle, die du unbedingt haben möchtest.

Zitat von Frittierfett:
Außerdem erhoffe ich mir durch den Ausweis mehr Toleranz meiner Mitmenschen mir gegenüber, damit sie mich so akzeptieren so wie ich bin...

Was möchtest du tun ? So nach dem Motto :
" Moment mal, du sprichst bzw. du behandelst mich nicht so, wie ich es für angemessen halte ! Ich ziehe jetzt meinen SBA - Joker ! und nun :
Bitte noch mal von vorn ! " ???
Wenn noch nicht bekannt ist, dass du SBA-mässig gehandelt werden musst, wird der typische NT - Erwachsene nicht das Verhalten zeigen, was du dir erhoffst.
Ist irgendwann bekannt, dass du der bist mit dem SBA-Ausweis mit entsprechenden Inhalt, ist das noch lange kein Garant, dass dich die NT`s so nehmen,
wie du bist. Dich akzeptieren.
( Ah,ja. Das ist der SBA`ler. Jetzt sollte ich künstlich anders reagieren.....)


Geschrieben von: Sarmet am: 28.10.10, 11:14:26
Zitat von drvaust:
Ist das eine offizielle Diagnose, oder nur inoffiziell, zur Information. Denn nicht jeder Arzt darf das diagnostizieren, einfache Psychotherapeuten nicht.


Offiziell würde ich wohl meinen. Die Diagnose wurde einvernehmlich von meinem Therapeuten und Stationsarzt, dem leitenden Psychologen der Station sowie der vorsitzenden ärztlichen Direktorin gestellt.
In meinem Entlassungspapier steht dies auch so als Diagnose fest...


Geschrieben von: Mama am: 28.10.10, 13:52:24
Gilt atypischer Autismus nicht als Differenzial-Diagnose?
Und bedeutet es könnte Autismus sein?


Geschrieben von: feder am: 28.10.10, 14:34:49
Atypischer Autismus bedeutet, dass nicht alle für die Diagnose (frühkindlicher/Asperger) Autismus erforderlichen Kriterien erfüllt sind, aber dennoch Autismus vorliegt. Ein Bezug zu Differentialdiagnostik besteht so nicht unbedingt. Wenn von einem Autismusspektrum ausgegangen wird, so erübrigen sich diese Unterkategorien sowieso zunehmend.

Link


Geschrieben von: haggard am: 28.10.10, 18:13:55
da die DD später nicht wieder aufgegriffen wurde, gehe ich davon aus, dass das keine gesicherte diagnose ist, sondern nur eine überlegung in schriftlicher form.


Geschrieben von: RasCherie am: 08.09.17, 01:38:54
Die Asperger Diagnose ist eine psychische "Erkrankung" und gilt in vielen öffentlichen Verkehrsmitteln nicht als behindert!

Solche Ausweise haben meistens Leute, die im Krankenhaus operiert wurden an chronischen Erkrankungen oder nach Krebs Operationen!

LG
RasCherie