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Geschrieben von: 55555 am: 17.05.16, 18:43:42
Zitat:
An Demenzkranken und geistig Behinderten sollen künftig auch Medikamente getestet werden, von denen die Probanden keinen Nutzen haben.

[...]

Es handle sich, so versicherten die Gesetzesmacher, nur um eine kleine Anpassung ans EU-Recht. Das Kabinett hat sie bereits durchgewunken, im Juni soll sie vom Bundestag beschlossen werden, im August in Kraft treten. Und auch der Name für das Vorhaben des Gesundheitsministers klingt wenig elektrisierend: viertes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften.

Quelle


Geschrieben von: Cathryn am: 18.05.16, 10:44:31
Klar doch kleine Anpassung. Eine kleine Anpassung ans Grundgesetz und die Wuerde des Menschen waere antastbar. Muessen ja nur 2 Buchstaben weg. Hang on a minute ... die Wuerde des menschen ist in Deutschland doch gar nicht unantastbar... mmh.


Geschrieben von: 55555 am: 22.06.16, 18:27:31
Zitat:
Im Streit um Arzneiversuche an Demenzkranken korrigiert die Unionsfraktion ihren Gesundheitsminister. Außerdem will sie mehr Zeit für die Debatte - und eine freie Gewissensentscheidung ihrer Abgeordneten.

Quelle


Geschrieben von: 55555 am: 26.06.16, 16:12:09
Erstaunlich, es ist plötzlich nur noch von "Demenzkranken" die Rede:
Zitat:
Kommende Woche stimmt der Bundestag über einen umstrittenen Gesetzentwurf zu Arzneimitteltests an Demenzkranken ab. Gesundheitsminister Gröhe rechtfertigt im Tagesspiegel-Interview seine Pläne.

[...]

Aufs Schärfste verwahrte sich der Minister gegen Vergleiche mit den Menschenversuchen der Nationalsozialisten. Das sei "nicht nur eine skandalöse Beleidigung derer, die heute bei uns klinische Prüfungen verantworten", sagte er. "Es ist auch eine Verharmlosung der Monstrosität der Naziverbrechen." Bei der Verteidigung der menschlichen Würde gebe es "aus unserer Geschichte heraus eine besondere Verantwortung", betonte Gröhe. Wer diese Mahnung ernst nehme, müsse "inakzeptablen Verzerrungen entgegentreten, die letztlich - wenn auch ungewollt - das Grauen relativieren".

Quelle


Geschrieben von: 55555 am: 26.10.16, 17:36:24
Offenbar hat sich noch nicht wirklich was geändert am Vorhaben:
Zitat:
Der Bundestag diskutiert gerade die 4. Arzneimittelgesetz-Novelle, die von der Koalition noch schnell in die Tagesordnung des Bundestages am 9. November gedrückt werden soll. Ein symbolträchtiges Datum, denn es findet sich anders als im Referentenentwurf etwas rechtlich sehr Bedenkliches im Gesetz.

Der vorgelegte Gesetzentwurf regelt in Paragraph 40b Absatz 4 Satz 2: „Bei einer volljährigen Person, die nicht in der Lage ist, Wesen, Bedeutung und Tragweite der klinischen Prüfung zu erkennen und ihren Willen hiernach auszurichten, darf eine klinische Prüfung im Sinne des Artikels 31 Absatz 1 Buchstabe g Ziffer ii der Verordnung (EU) Nr. 536/2014, die ausschließlich einen Nutzen für die repräsentierte Bevölkerungsgruppe, zu der die betroffene Person gehört, zur Folge haben wird (gruppennützige klinische Prüfung), nur durchgeführt werden, soweit eine Patientenverfügung nach Paragraph 1901 a Absatz 1 Satz 1 des BGB die gruppennützige klinische Prüfung gestattet.“

Einfacher gesagt, es soll in Zukunft klinische Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen (akute Psychose, Intensivmedizin, Demenz) ohne Nutzen für diese selbst geben dürfen, wenn diese irgendwann mal eine generelle (!) Bereitschaft erklärt haben. Das löst bei mir und vielen Kollegen des Bundestages erhebliche ethische und rechtliche Bedenken aus.

Es ist eine brisante Gesetzesänderung: Forschung an Demenzkranken und Intensivpatienten soll erlaubt werden – ohne dass sie zustimmen müssen und davon direkt profitieren. Das ist ein Tabubruch.

Quelle


Geschrieben von: Fundevogel am: 27.10.16, 01:26:29
Der Fisch stinkt vom Kopf her, sagt der Volksmund.

Just in diesen Tagen wird sich bei einer Tagung in Aachen mit folgendem Thema befasst:

Die Ärzte der Nazi-Führer - www.hsozkult.de/event/id/termine-31126

"Leib- und Begleitärzte waren und sind Mediziner, die (z.T. exklusiv) im Dienst hochgestellter Persönlichkeiten stehen, für deren körperliches und seelisches Wohl verantwortlich zeichnen und insofern ein hohes Maß an Verfügbarkeit bieten. Nicht selten begründet dieser besondere Status ein Vertrauensverhältnis, eine soziale Nähe zum betreuten Patienten und somit letztlich eine Patronage-Beziehung.
Die vorgenannte Tagung nimmt ebendiese ärztliche Gruppierung in den Blick, wobei sie den Fokus spezifisch auf die Haus-, Leib- und Begleitärzte führender Vertreter des Nationalsozialismus richtet."


Geschrieben von: 55555 am: 11.11.16, 15:33:51
Zitat:
Eine umstrittene Novelle des Arzneimittelgesetzes ist gebilligt worden. Gruppen-Studien mit nicht einwilligungsfähigen Patienten, sind mit Einschränkung künftig möglich.

Quelle