Forum für Autisten und interessierte Zeitgenossen (http://autismus.ra.unen.de/index.php)
-- Offenes Forum (Schreibrecht auch für unter User=Gast; Pass=Gast eingeloggte Gäste) (http://autismus.ra.unen.de/board.php?id=3)
---- Angehörige und weitere Mitmenschen (http://autismus.ra.unen.de/board.php?id=23)
Thema: Zerrüttetes Vertrauen als Barriere (http://autismus.ra.unen.de/topic.php?id=8558)


Geschrieben von: 55555 am: 12.11.22, 14:27:49
Aus einem neuen ESH-Grundlagenartikel. Vielleicht hat hier noch jemand Ergänzendes zu schildern? Theoretisch könnte das dann noch im verlinkten Artikel ergänzt werden.
Zitat:
Aus unserer Erfahrung beschreiben wir dieses zerrüttete Vertrauensverhältnis hier als etwas, das Autisten meist selektiv in dem Kontakt zu diesen Personen oder dieser sich eher einheitlich gebenden Behörde, sonstigen Stelle oder auch zu Wirtschaftsunternehmen aller Art schwere Folgen nach sich ziehen kann, z.B. bis hin zu Angst- und Panikzuständen, die es einem Autisten zusätzlich unmöglich machen sich in Kontaktsituationen mit diesen zu begeben. Die hier beispielhaft genannten Panikzustände sind oft nicht kontrollierbar, ein breiter verständlicher Vergleich könnte zu unüberwindlicher Höhenangst gezogen werden, bei der jemandem sein Körper einfach nicht mehr gehorcht.

Nicht jeder Autist neigt bei dieser Barriere zu Angst- und Panikattacken in dieser Weise, für andere kann sich auch eine erheblich reduzierte Handlungsfähigkeit oder gar eine völlige selektive Handlungsunfähigkeit ergeben, indem er einfach nicht mehr in der Lage ist diese Situation für sich zu kalkulieren, Punkte zu finden, an denen im eigenen Handeln gegenüber dieser Stelle oder Person angesetzt werden kann, von denen ausgehend noch zu der Sache überhaupt weiter überlegt werden könnte. Und das kann eine Nichtzugänglichkeit für Autisten bedingen, die für sich genommen vergleichbar ist mit der Nichtzugänglichkeit durch Barrieren eher physischer oder körperlich-sensorischer Art. Auch aus dieser Konstellation kann sich dann ein Triggerkomplex herausbilden, also etwas das bei der reinen Erwähnung der fraglichen Stelle oder Person selektiv erheblich reduzierte Handlungfähigkeit oder gänzliche Handlungsunfähigkeit bewirken kann. Dafür kann z.B. ausreichen, daß nur ein Brief soeiner Stelle oder Person erhalten wird.

Quelle


Geschrieben von: 55555 am: 13.11.22, 15:21:20
Inzwischen wurde der Text wesentlich erweitert.