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erweiterte Patientenvollmacht

original Thema anzeigen

20.08.08, 01:50:45

Andreas K.

@55555 Falls Du etwas kritisch-legales vor hast:

Es gibt im Bereich der Pschiaterieerfahrenen Betrebungen in Hinblick auf eine "erweiterte Patientenvollmacht". Dabei geht es ausdrücklich nicht um Sterbehilfe, sondern darum, daß PatientInnen diskriminierende Behandlungsweisen (z.B. Festschnallen, Neuroleptika) auf Wunsch zurückweisen dürfen. Dies sollte ein Menschenrecht sein, ist es aber nicht. Wegen der Schnittmenge mit zwangspathologisierenden (für krank erklärenden) Autismusdiagnosen: google dich durch, trotz dem ganzen quatsch. Ich habe nen Antrag aus dem Umfeld der Linkspartei zu hause und werde nochmal nachsuchen. (äh, Messies und Aspies ? Mein optimales Ordnungssystem würde Lohnarbeitszeit beanspruchen--- anderses Thema)

solidarische Grüße

Andreas.
20.08.08, 11:45:32

55555

An welche Vorteile denkst du bei solchen Vollmachten? Hier geht es um selbstständigen Zugang zu medizinischen Leistungen.
21.08.08, 02:44:47

drvaust

Das gehört zwar nicht richtig zum Thema, aber auch einem Autisten kann es passieren, daß er nach einer Überlastung halbverrückt in der Psychiatrie landet.
Da ist es gut, wenn man vorher festlegen kann, was man will und was nicht. :( Sonst wird man evtl. medikamentös ruhiggestellt und erwacht nach Monaten psychisch verändert aus dem Drogenrausch.

21.08.08, 11:37:05

55555

geändert von: 55555 - 21.08.08, 11:38:03

Das kann passieren. In einen anderen Thread auslagern vielleicht?
23.08.08, 00:13:06

Andreas K.

Auf mehrfachen Wunsch habe ich meine Ablage durchforstet. Dabei habe ich zwar nichts über erweiterte Vollmachten oder besser Patientenverfügungen (das war es wohl, was ich ursprünglich meinte) gefunden, dafür das :

eine Gutachterliche Stellungnahme dreier Berliner Rechtsanwälte im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.

Er geht um die "Ratifikation der UN- Disability Convention ( Behinderten-Konvention , A.K.) vom 30.3.2007 und Auswirkung auf die Gesetze für so genannte psychisch- Kranke am Beispiel der Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung nach dem PsychKG Berlin ( des Bundeslandes Berlin-- gibt es in anderen Ländern aber entsprechend,A.K.)".

Kurz gesagt ist das Ergebnis: Die in Berlin praktizierte und gesetzlich erlaubte Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung entspricht nicht der neuen UNO- Konvention. Die Gesetzgeber (Parlamente) sollten die Gesetze umgehend den internationalen Standarts anpassen.
Es geht also weniger um Zugang zu erwünschter medizinischer Behandlung als um Abwehr unerwünschter Zwangsbehandlung/-Einweisung.

Im Internet ist das Gutachten samt Kommentierungen zu finden unter http://www.die-bpe.de/kommentare .
Gerade ausprobiert-- funktioniert.

Interessant finde ich, wie im Gutachten die verschiedenen Ansätze des PsychKG und der UNO gegenübergestellt werden: "Als psychisch Kranke im Sinne von §(...) PsychKG Berlin gelten solche Personen, die an einer Psychose oder an einer psychischen Störung, die in ihren Auswirkungen einer Pschose gleichkommt, leiden (...). Ferner werden (...) auch solche Personen erfasst, bei denen dich eine mit dem Verlust der Selbstkontrolle einhergehende Abhängigkeit Abhängigkeit von Suchtstoffen besteht. Das PschKG (...) findet (...) ferner auch Anwendung auf geistig behinderte Personen (in diesem Rahmen nicht auf seelisch Behinderte), bei denen ohne Behandlung keine Aussicht auf Besserung gegeben ist. Das PsychKG lehnt sich damit an einen medizinischen Krankheitsbegriff an."

Soweit ich weiß, gilt Autismus als "seelische Behinderung". Aber u.a. durch Unkenntnis von MedizinerInnnen, werden AutistInnen oft falsch diagnostiziert. Also finde ich auch in Bezug auf unser Spektrum das PsychKG Berlin nicht harmlos.

Über die UNO- Konvention dagegen heißt es:
"Die Konvention geht, ohne den Leidens- und Problemdruck des individuell Betroffenen zu übersehen, davon aus, dass Menschen mit Behinderung [Laut Forenregeln diskriminierender Begriff] als Teil menschlicher Gesellschaft und darüber hinaus als kulturelle Bereicherung Wert geschätzt werden sollen. Nach Art. (...)sind der Respekt vor der Unterschiedlichkeit und die Akzeptanz behinderter menschen als Teil der Vielfalt und des Menschseins gewichtige Grundsätze der Konvention. "

Ich schließe mich den Vereinten Nationan und den Gutachtern an.

 
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