06.07.10, 20:40:03
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Eine auch für uns möglicherweise wichtige Entscheidung im unguten Sinne:
Zitat:
Vorläufig ist er also zu Ende, der Streit um die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID): Ärzte dürfen die außerhalb des Mutterleibs befruchteten Eizellen ihrer Patientinnen auf genetische Schäden untersuchen, bevor diese der Frau wieder eingepflanzt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig einem Grundsatzurteil entschieden. Der Vorsitzende des zuständigen BGH-Senats, Clemens Basdorf, sagte, die Untersuchung sei erlaubt, wenn es um die Erkennung schwerer Erbkrankheiten gehe und nicht "um die Geburt eines Wunschkindes".
Quelle
06.07.10, 21:47:13
haggard
geändert von: haggard - 06.07.10, 21:49:02
in den nachrichten begründet wurde dieses nicht mit einem vorab aussieben von unerwünschten, möglicherweise wie auch immer behinderten menschen, sondern damit, dass dadurch später weniger abgetrieben würde.
(frage bliebe allerdings, ob sich das die leute leisten könnten, die bisher abtreibungen erwogen, wenn das gängige praxis werden sollte für sämtliche menschen, die kinder planen).
06.07.10, 23:39:28
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Solche "Begründungen" gibt es oft.
06.07.10, 23:51:34
Herr Meier
in den nachrichten begründet wurde dieses nicht mit einem vorab aussieben von unerwünschten, möglicherweise wie auch immer behinderten menschen, sondern damit, dass dadurch später weniger abgetrieben würde.
Das verstehe ich jetzt nicht.
07.07.10, 09:31:58
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Die Logik wäre wohl: Wenn man früher eine Auslese macht, braucht man später nicht mehr selektiv Kinder ermorden, wie man es heute schon zu tun pflegt.
07.07.10, 10:56:21
Fundevogel
Wobei dann die altbekannte Frage wäre: Wann beginnt das Leben eines Menschen?
Wie will man denn erkennen, dass die Eltern kein "Wunschkind" planen. Wer ist denn so naiv zu glauben, dass Eltern in einem solchen Fall den Arzt ihres Vertrauens nicht belügen würden?
Es würde mich persönlich interessieren, aus welchem Kulturkreis die 7 Richterinnen und Richter des 5. Strafsenats des BGH in Leipzig kommen oder ob sie z.B. an Gott glauben.
5. Beitrag: http://www.bundesgerichtshof.de/cln_134/DE/Presse/Terminhinweise/terminhinweise_node.html
10.07.10, 15:29:20
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Wäre zu hoffen, daß der Gesetzgeber nun handelt:
Zitat:
In der Union mehren sich die Stimmen für ein schnelles Verbot von Gentests an Embryonen. Angeheizt wurde die seit Jahren geführte Diskussion durch das überraschende Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs am 6. Juli: Er hat entschieden, dass genetische Voruntersuchungen zur Erkennung von Gendefekten bei Embryonen in Deutschland erlaubt sind. Mediziner nahmen dies mit Zustimmung auf. In den Unionsparteien hingegen mehren sich nun die Forderungen nach einem gesetzlichen Verbot.
"Wir brauchen rasch eine Gesetzesänderung, um klarzustellen, dass die Präimplantationsdiagnostik (PID) nicht zur Selektion führt", sagt der bayerische Gesundheitsminister Markus Söder (CSU) dem SPIEGEL. Er habe Verständnis für betroffene Eltern, doch sei es nicht akzeptabel, dass durch PID Embryonen zerstört würden.
[...]
Auch die Staatsministerin im Kanzleramt, Maria Böhmer (CDU), fordert ein schnelles PID-Verbot: "Es darf keine Selektion zwischen behinderten und nicht-behinderten Leben geben", sagt Böhmer. Eine Grenzziehung, wo die Auswahl von Merkmalen aufhöre, sei nicht möglich, sobald die PID einmal praktiziert werden dürfe. Dahinter steht bei Kritikern die Befürchtung, dass PID nicht nur zur Vermeidung negativer Eigenschaften eingesetzt werden könnte, sondern auch zur Optimierung gewünschter Attribute - eine Zuchtauswahl, wenn man es negativ sagen will.
Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) will nach SPIEGEL-Informationen Anfang September bei einer Klausur über ein PID-Verbot beraten. Die Ablehnung der PID wird allerdings nicht überall in CDU und CSU geteilt. Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) hält es noch für zu früh, um über eine mögliche Gesetzesänderung zu reden. Schavan will den Deutschen Ethikrat damit beauftragen, das Urteil der BGH-Richter zu bewerten und Konsequenzen für den Gesetzgeber darzulegen. Man müsse in der Bioethik "dem Rechnung tragen, wozu uns Embryonenschutzgesetz und Grundgesetz verpflichten".
Quelle
11.07.10, 01:57:20
elfenohr
Ich denke, die Paare, die keine Kinder bekommen können, sollten es dabei belassen oder sich für Adoption entscheiden.
Alles andere verbieten.
Diese "Ich-will-also-bekomme-ich-auch-alles" Einstellung in unserer Gesellschaft wiedert mich an.Die Medizin geht mir da entschieden zu weit. Die Grenzen verschwimmen doch immer mehr!