23.07.10, 14:15:27
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Zitat:
Nach der Empfehlung einer Expertengruppe des Arbeitsministeriums sollen die Kommunen künftig selbstständig in Satzungen bestimmen, welche Mietkosten sie Hartz-IV-Empfängern bezahlen. So könnte der Wohnungsanspruch für Alleinstehende auf nur noch 25 Quadratmeter beschränkt werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor, die der FTD vorliegt. Derzeit gilt ein Richtwert von 45 Quadratmetern.
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Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Pauschalierung der Kosten ist damit vom Tisch, das Arbeitsministerium prüft die Umsetzung der Satzungslösung bereits. Ob durch diese Lösung gespart werden kann, "lässt sich derzeit noch nicht absehen", heißt es. Haßelmann kritisierte zudem die damit verbundene rechtliche Zuständigkeit der Kommunen als "Riesenproblem", weil so die Verantwortung auf die Städte und Gemeinden abgeschoben werde.
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Die Mietkosten zu senken ist nur ein Vorschlag für die klammen Kommunen. Die "Arbeitsgruppe Standards" hat in ihrem Zwischenbericht zahlreiche weitere Sparideen gesammelt: Behinderte könnten etwa nicht mehr kostenlos Bus und Bahn nutzen dürfen, und der Zugang zu Behindertenwerkstätten könnte für alle beschränkt werden, die einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Was von den über 200 anderen Ideen umgesetzt wird, ist offen - neben dem Arbeitsministerium müssen auch noch andere Fachressorts die Vorschläge prüfen.
Quelle
Irgendwo müssen die Milliarden für Banken ja herkommen.
23.07.10, 18:15:58
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Man darf weiter gespannt sein, was wirklich umgesetzt wird:
Zitat:
Der Sprecher des Bundesarbeitsministeriums, Jens Flosdorff, bestätigte am Freitag entsprechende Informationen der "Financial Times Deutschland". Eine Arbeitsgruppe aus mehreren Ministerien habe vorgeschlagen, die aktuelle Regel durch regionale Kriterien zu ersetzen.
Allerdings sei die Bewertung der Zeitung unzutreffend, dass die Kommunen damit Kosten sparen sollen. "Sie sind nicht frei in ihrer Entscheidung, sondern müssen sich etwa am Mietspiegel orientieren", sagte Flosdorff. "Es ist ein Unterschied, ob Sie in der Münchner Innenstadt wohnen oder in einem Kreis mit niedrigen Mieten." Ein Spielraum von 25 bis 45 Quadratmeter als Wohnungsanspruch für Alleinstehende könne dabei sinnvoll sein.
Der Sprecher wies aber die Vermutung zurück, die Regierung wolle Höchstgrenzen für Wohnraum festlegen. Vielmehr gehe es darum, Höchstgrenzen in Euro-Beträgen zuzulassen, bis zu denen keine Angemessenheitsprüfung stattfinden muss.
Die "FTD" hatte berichtet, zahlreiche Betroffene müssten sich wohl eine neue Wohnung suchen, wenn der Anspruch für Alleinstehende auf 25 Quadratmeter beschränkt werde.
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