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Politzirkus für Schweizer

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19.09.21, 12:44:53

feder

Zitat:
Verfassungsfreunde aus dem Tessin haben eine Plakataktion gestartet, mit sie auf Art. 10 der Bundesverfassung aufmerksam machen:

«Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.»

Diese einfache Botschaft wollten sie als bezahlte Werbung auch auf einem Bus der «Trasporti pubblici luganesi» TPL aufkleben lassen. Die Direktion, vertreten durch Herrn Garzoni, lehnte den Auftrag ab mit der Bemerkung «das Sujet hat einen starken Impact» (l soggetto è di forte impatto).
Die TPL würden Geld vom Bund erhalten und könnten das nicht publizieren. Sie dürften keine politischen Botschaften auf die Busse aufkleben, sagte Garzoni.
Quelle
14.10.21, 14:41:04

feder

Im Juni hat die Schweiz über ein Anti-Terrorgesetz abgestimmt. Mittlerweile arbeitet das Parlament an einer Verschärfung, wohlgemerkt, bevor dieses überhaupt in Kraft getreten ist.

Zitat:
Aus Sicht der Kommissionsmehrheit ist es angezeigt, das juristische Instrumentarium der Vorlage 19.032 «Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus» (PMT) zu verstärken. Das Gesetz wurde in der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 mit 56,6 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Die Kommissionsmehrheit fragt sich, ob mit der gesicherten Unterbringung Angriffe wie jene, die sich kürzlich in Morges oder Lugano ereignet haben, hätten verhindert werden können. Dieses Thema sollte in ihren Augen vertieft werden. Die parlamentarische Initiative verlangt zudem, dass die Unterbringungsmassnahmen vom Zwangsmassnahmengericht angeordnet werden müssen, womit der Mehrheit zufolge gewährleistet ist, dass diese Anordnungen verhältnismässig und menschenrechtskonform sind.

Nach Meinung der Kommissionsminderheit käme die Einführung dieser Massnahme einer schweren Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention und des verfassungsmässig garantierten Rechts auf ein faires Verfahren gleich. Darüber hinaus seien die in der parlamentarischen Initiative erwähnten Vergehen bereits heute strafbar, weshalb sie eine diesbezügliche Verschärfung des Gesetzes nicht als notwendig erachtet.

Die Kommission hat sich auch mit der Terrorismus-Definition im PMT befasst und will diese nicht abändern. Sie hat deshalb mit 15 zu 10 Stimmen beschlossen, der parlamentarischen Initiative 21.455 («Präzisierung der Definition der ‹terroristischen Aktivität› im Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus») keine Folge zu geben. In den Augen der Kommissionsmehrheit würde eine explizite Erwähnung der Gewaltanwendung in der Terrorismus-Definition dem Zweck des PMT zuwiderlaufen, da das Gesetz eben gerade die Verfolgung von gewaltfreien terroristischen Aktivitäten ermöglichen soll (wie die Anwerbung und die Propaganda für Terrorismus oder die Terrorismusfinanzierung). Die Minderheit hebt hervor, die aktuelle Definition von terroristischen Aktivitäten sei widersprüchlich, weshalb sie befürchte, dass das PMT eingesetzt werde, um politische Aktivistinnen und Aktivisten ins Visier zu nehmen.
Quelle
 
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