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Autor Nachricht
sesostris
(Standard)

Hallo! Ich hatte bereits vor geraumer Zeit mal Beiträge hier verfasst.
Diese Woche wurde die Diagnostik meines 8jährigen Sohnes abgeschlossen. Definitiv autistische Züge- richtung Asperger!
Bei mir wurde es diagnostiziert bzw. der atypische Asperger. Dennoch wurde dieser nicht weiter berücksichtigt.
Nach wie vor habe ich einen GdB von 30. Ich fühle mich allein gelassen. Ich bekomme aufgrund meiner Schwierigkeiten keinen Job und ich weiss nicht mehr weiter....

Vielleicht hat jemand einen Rat oder hilfreiche Erfahrungen und ist bereit, mir diese mitzuteilen!

Ich bedanke mich bereits im Vorfeld

Sesostris
19.11.10, 10:49:47
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haggard
(Autistenbereich)

hattest du widerspruch eingelegt?
hast du einen arzt, der beschreiben konnte, wie sich autismus bei dir darstellt, was deine probleme sind?

falls ja, könntest du vorm sozialgericht (?) klagen.
19.11.10, 11:39:30
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sesostris
(Standard)

Hallo Azrael;

ich war gerade bei meinem Neurologen/Psychiater. Parallel habe ich um Akteneinsicht gebeten. Dieses Schriftstück erreichte mich heute. Er schrieb, dass vor 2007 ADHS diagnostiziert wurde und das ich erhebliche Kontrollzwänge habe.
Zum weiteren beschrieb er, dass ich sehr isoliert bin. Kontaktscheu, wenig emphatisch!
Bei Diagnosen stehen: ADHS,Persönlichkeitsstörung,autismusspektrumsstörung, schizoide persönlichkeit!

Unter Diagnose: atypischer Autismus,
unter Epikrise: die abschließende diagnostische Einordnung ist schwierig, es handet sich am ehesten um eine Autismusspektrum-Störung oder eine- dann deutlich ausgeprägte schizoide Persönlichkeitsstörung. Wesentlich sind auch dissoziative Zustände!

Das ist der Inhalt dessen, was er dem Versorgungsamt schrieb. Er meinte im heutigen Gespräch würden zwischen 50 und 70 vergeben werden (er meinte, das wäre das mindeste bei den vorhandenen Störungen)

Wie gesagt, bei meinem Sohn wurde ebenfalls ein Autismus festgestellt.
Den Widerspruch habe ich bereits eingereicht- jedoch meinten Sie, es sei sehr unwahrscheinlich,dass der GdB hochgesetzt wird.

Simone
19.11.10, 12:27:32
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Nach den Anhaltspunkten ist für Autismus das Minimum ein GdB von 50. Soweit ich den Fall sehe ist die Festlegung also nicht korrekt.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
19.11.10, 13:06:52
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Fundevogel
(Angehörigenbereich)

Eine Behindertenbeauftragte sagte mir neulich, dass nach ihrer Erfahrung "erst mal alle 30 kriegen, wenn dann widersprochen wird, setzen sie sich mit dem Fall erst richtig auseinander".

Sie riet, sich von der Bewertungsstelle alle Durchschriften senden zu lassen, die zu dieser Bewertung führten. Nach dem Erhalt dieser Durchschriften konnte ich feststellen, dass in meinem Fall nur der Hausarzt um Auskunft gebeten worden war, der aber nur einen Teil der Diagnose bestätigen konnte. Der angegebene Facharzt wurde nicht angefragt, der das gesamte Ausmaß bestätigt hätte.

Dagegen habe ich dann auch widersprochen.


Ihr seid das Licht der Welt. Es kann die Stadt, die auf einem Berge liegt, nicht verborgen sein. (Johannes 8.12).
Man zündet auch nicht ein Licht an und setzt es unter einen Scheffel, sondern auf einen Leuchter; so leuchtet es denn allen, die im Hause sind. (Markus 4.21) (Lukas 8.16)
19.11.10, 13:23:08
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Das ist von Behörde zu Behörde verschieden, manche agieren im Prinzip so.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
19.11.10, 13:25:51
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haggard
(Autistenbereich)

schwierig, wenn sie sich bezüglich autismus nicht wirklich festgelegt zu haben scheinen, sondern eher schizoide persönlichkeitsstörung für wahrscheinlicher halten. was steht denn dazu in den anhaltspunkten? 0 - 40 je nach ausprägung?
19.11.10, 14:13:26
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Welche Diagnosen sind denn im Bescheid aufgeführt?

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
19.11.10, 14:27:38
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sesostris
(Standard)

Beide in Betracht kommenden Diagnosen wurden einfach nur übergangen. Es war nichts davon erwähnt worden.
Bei Nachfrage teilte man mir mit, es wäre schwierig-dass in meinem Falle der Gutachter nochmal befragt werden müsse und da sich kaum ein Gutachter oder Therapeut im näheren Umkreis mit Autismus auskennt, wird er danach entscheiden.
19.11.10, 14:39:18
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Dann ist es schonmal nachvollziehbarer, wenn sie Diagnosen nicht berücksichtigten. Was für Unterlagen liegen denen zur Autismusdiagnose vor?

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
19.11.10, 15:00:32
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sesostris
(Standard)

Sie haben ja letztendlich von meinem Psychiater/Neurologen die Diagnosen erhalten.Sie haben ja keinerlei Befundberichte angefordert.
Er hat sowas schon öfters ausgefüllt und das ist wohl auch die übliche Prozedere- ich verstehe es nicht!
19.11.10, 15:08:07
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Sie haben nur Unterlagen, die du direkt mit eingereicht hattest?

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
19.11.10, 16:22:15
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