Also wieder ein dringendes Argument mehr, eine PatVerfü zu haben.
Ja, aber eine Patientenverfügung reicht dazu nicht aus. Wichtig ist auch eine Betreuungsverfügung/Betreuungsvollmacht. Denn sonst setzt das zuständige Gericht evtl. schnell irgend einen gesetzlichen Betreuer ein, der entscheidet.
Mit Rechtssicherheit sieht es in dem Bereich sowieso schlecht aus. Was die Ärzte genau machen, bzw. machen müssen, ist oft schwer zu kontrollieren. Und die Gerichte wollen oft das letzte Wort haben, wollen entscheiden, auch wenn anderslautende Verfügungen vorliegen.
Auch eine Vorsorgevollmacht ist ratsam, damit man sich von einer Person vertreten lassen kann, der man vertraut.
Solche Entscheidungen über Behandlungen, wenn Zweifel an der Entscheidungsfähigkeit des Behandelten bestehen, sind schwierig.
Da ist bereits das Problem, ob der Behandelte entscheidungsfähig ist. Manche Ärzte machen sich nicht gerne die Mühe, dem Patienten, der evtl. schon durch seine Krankheit sehr belastet ist, die Probleme genau zu erklären. Da ist es einfacher, das als dringender Notfall selber zu entscheiden (Operationserweiterung) oder leichtgläubige Angehörige entscheiden zu lassen.
Normalerweise ist es sinnvoll, wenn man nicht mehr selber entscheiden kann (oder seine schriftlichen Entscheidungen nicht mehr selber durchsetzen kann), den geliebten Partner entscheiden zu lassen, dem man vertraut. Aber manchmal ist der Partner nicht mehr so geliebt oder nicht richtig kompetent. Dann wäre es besser, wenn man eine kompetente Person, der man vertraut, vorher als Vertreter (Betreuer) einsetzt.
Wenn das Gesetz wird, wird das eine neue Variante, die ausgelegt und praktisch nicht korrekt behandelt wird. Wenn Gerichte dann entscheiden, kann das noch anders ausgehen.
Sind die Verfügungen eines Autisten für das Gericht bindend? Kann ein Autist für einen Angehörigen die gesetzliche Betreuung übernehmen? (Grundsätzlich ja, aber wie sieht das das Gericht?)