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Geschrieben von: 55555 am: 10.07.07, 12:00:50
Aus einem nicht mehr ganz aktuellen Artikel:
Zitat:
Bereits die aktuelle Rechtslage sieht drastische Sanktionen vor, wenn Hartz-IV-Empfänger eine Arbeit verweigern. Bei der Umsetzung des Gesetzes unterlaufen den Job-Centern jedoch immer wieder Fehler. Darauf hat das Berliner Sozialgericht heute aus Anlass einer aktuellen Gerichtsentscheidung hingewiesen. Nach aktuellem Recht wird das Arbeitslosengeld II um 30 Prozent gekürzt, wenn der Arbeitslose eine zumutbare Arbeit verweigert oder andere gesetzliche Pflichten verletzt. Bei wiederholter Pflichtverletzung wird das Arbeitslosengeld um jeweils weitere 30 Prozent gekürzt (§ 31 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch). Allein in diesem Jahr musste das Sozialgericht jedoch mehrere Entscheidungen der Berliner Job-Center aufheben, weil beispielsweise wichtige Verfahrensgrundsätze verletzt waren. Es folgen drei Beispiele.

Quelle