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Der Sprecher des Bundesarbeitsministeriums, Jens Flosdorff, bestätigte am Freitag entsprechende Informationen der "Financial Times Deutschland". Eine Arbeitsgruppe aus mehreren Ministerien habe vorgeschlagen, die aktuelle Regel durch regionale Kriterien zu ersetzen.
Allerdings sei die Bewertung der Zeitung unzutreffend, dass die Kommunen damit Kosten sparen sollen. "Sie sind nicht frei in ihrer Entscheidung, sondern müssen sich etwa am Mietspiegel orientieren", sagte Flosdorff. "Es ist ein Unterschied, ob Sie in der Münchner Innenstadt wohnen oder in einem Kreis mit niedrigen Mieten." Ein Spielraum von 25 bis 45 Quadratmeter als Wohnungsanspruch für Alleinstehende könne dabei sinnvoll sein.
Der Sprecher wies aber die Vermutung zurück, die Regierung wolle Höchstgrenzen für Wohnraum festlegen. Vielmehr gehe es darum, Höchstgrenzen in Euro-Beträgen zuzulassen, bis zu denen keine Angemessenheitsprüfung stattfinden muss.
Die "FTD" hatte berichtet, zahlreiche Betroffene müssten sich wohl eine neue Wohnung suchen, wenn der Anspruch für Alleinstehende auf 25 Quadratmeter beschränkt werde.