Zitat:
Auf den Gesetzentwurf pro PID der FDP-Abgeordneten Ulrike Flach und anderer entfielen 326 Stimmen. Der Entwurf für ein Verbot erhielt 260 Stimmen. Acht Abgeordnete enthielten sich. Ein Kompromissentwurf war mit 58 Stimmen in zweiter Lesung gescheitert.
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Bei der PID werden Embryonen aus künstlicher Befruchtung in einem sehr frühen Stadium auf Erbkrankheiten oder Behinderungen untersucht. Bereits heute sind solche Tests an Embryonen aus dem Reagenzglas vor dem Einpflanzen in den Mutterleib erlaubt. Der Streit über die gesetzliche Regelung entzündete sich vor allem daran, was geschieht, wenn bei Embryonen Behinderungen und Erbkrankheiten festgestellt werden. Die PID macht es möglich, solche Embryonen zu "verwerfen" - also nicht einzupflanzen.
Obwohl es bisher keine umfassenden Regeln gab, galt die Methode lange als verboten. Geändert hat dies ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juli 2010. Die Richter sprachen einen Arzt frei, der die PID bei Embryonen dreier Paare in den Jahren 2005 bis 2006 angewandt hatte. In Abstimmung mit den Frauen ließ er die Embryonen mit einem Gendefekt absterben. Mit einer Selbstanzeige gab er den Anstoß für die höchstrichterliche Klärung.