[Zwecks Lesbarheit wurde die vielfache Übersetzung "Menschen mit Behinderungen [Laut Forenregeln diskriminierender Begriff]" durch die Möglichkeit "behinderte Menschen" ersetzt, mfg [55555]]
37. Das Übereinkommen über die Rechte behinderter Menschen hat den Prozess der Gründung selbst verwalteter Organisationen von geistig Behinderten, Autisten und andere Personen, beschleunigt, die umfangreiche Unterstützung benötigen, um ihre Positionen zum Ausdruck zu bringen. Organisationen von Eltern und Verwandten von Personen, die Unterstützung benötigen, haben oft eine Rolle bei der Bereitstellung solcher Unterstützung gespielt und es gibt sowohl Organisationen von Eltern als auch in Selbstvertretung. Die Rolle der Eltern in solchen Organisationen sollte sich verstärkt zur Bereitstellung von Unterstützung wandeln, während die Selbstvertreter allein entscheiden.
38. Es ist wichtig, zwischen den Organisationen "von" behinderten Menschen zu unterscheiden, die von behinderten Menschen geführt werden, und Organisationen "für" behinderte Menschen, in der Regel gemeinnützige Organisationen, die Dienstleistungen für behinderte Menschen bieten und oft auch in ihrem Namen sprechen. Diese Rolle bei der Förderung muss sorgfältig geprüft werden, da es leicht geschehen kann, dass Fürsprecher die Fortdauer der Hilfen zu gewährleisten suchen, unabhängig davon, ob sie sind menschenrechtsbasiert sind oder die bevorzugten Optionen von behinderten Menschen. Das Versagen von Staaten, zwischen Organisationen "von" und "für" behinderte Menschen zu unterscheiden gründet sich im historischen Konflikt zwischen den beiden Arten von Organisationen um Legitimität, Auswahl und Kontrolle, und die Verteilung der Ressourcen. In ihrem Streben nach echter Beteiligung von behinderten Menschen in die Entscheidungsprozesse müssen Staaten sicher stellen, dass dem Willen und den Wünschen von behinderten Menschen Vorrang eingeräumt wird.
60. Staaten müssen die Beteiligung von behinderten Menschen in allen Bevölkerungsgruppen fördern, einschließlich der seit langem diskriminierten oder benachteiligten Gruppe, wie indigene Menschen, Arme oder in ländlichen Regionen Wohnende, Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersex-Personen und andere. Staaten müssen sicher stellen, dass die Stimme von behinderten Menschen aus dem gesamten Lebenszyklus zu hören sind (insbesondere von Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen) und aus dem gesamten Bereich von Beeinträchtigungen und Erfahrungen der Behinderung (einschließlich Gehörlosen, Autisten, Taubblinden und Personen mit psychosozialer oder geistiger Behinderung).
69. Da bestimmte Gruppen von behinderten Menschen vor weiteren Herausforderungen stehen, wenn sie am öffentlichen Leben teilnehmen wollen, können sie nur unzureichend in den repräsentativen Organisationen in einem Land vertreten sein. Dementsprechend müssen die Staaten nicht nur die Beteiligung von behinderten Menschen aus benachteiligten Gruppen in repräsentativen Organisationen von behinderten Menschen fördern und unterstützen, sondern auch Flexibilität zeigen und Beratungsmechanismen etablieren, die die Beteiligung aller behinderter Menschen ermöglichen. Dies ist besonders wichtig für Personen mit mehreren Beeinträchtigungen, Menschen mit geistiger oder psychosozialen Behinderung, autistische Personen und taubblinde Personen. Staaten müssen zur Gewährleistung der Beteiligung dieser Gruppen Teilhabe-Strategien entwickeln. Behinderte Menschen auf breiter Basis in den gesamten öffentlichen Entscheidungsprozess einzubeziehen ist eines der wirksamsten Mittel für Staaten, wirklich integrative und vielfältige Gesellschaften zu entwickeln.