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Thema: [1. Lesung gescheitert] MV zur Art der Auszählung (http://autismus.ra.unen.de/topic.php?id=5003)


Geschrieben von: VdMV am: 07.07.11, 14:35:35
Durch Votum von feder, Antika, Hans und 55555 kam einem Mitgliederversammlung zur Art der Auszählung zustande.

Die Dauer der 1. Lesung beträgt 1 Woche.

Vereinsmitglieder, die teilnehmen wollen, müssen sich im Laufe der 1. Lesung im Einberufungsthread registrieren.

ggf. ebenfalls beachtenswert ist dieser Thread.


Geschrieben von: 55555 am: 07.07.11, 15:54:00
Dann wäre wohl erstmal zu sammeln, welche Passagen der Satzung etwas darüber aussagen könnten, ob bei der Endabstimmung im Rahmen einer MV die Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen 100% sein sollen oder die Zahl der registrierten und stimmberechtigten Mitglieder, beziehungsweise deren hypothetisches satzungsgemäßes Stimmgewicht.


Geschrieben von: feder am: 11.07.11, 11:51:31
Da sich hier im Verein derzet allgemein nichts zu tun zu scheint, bin ich mal für eine Verlängerung von 2 Wochen.


Geschrieben von: 55555 am: 11.07.11, 12:43:05
Dem schließe ich mich an.


Geschrieben von: Hans am: 11.07.11, 12:53:02
das scheint sinnvoll, schließe mich auch an.


Geschrieben von: Antika am: 11.07.11, 13:17:36
Schließe mich dem auch an.


Geschrieben von: VdMV am: 14.07.11, 21:09:44
Durch Votum von feder, 55555, Hans und Antika kam eine Verlängerung der 1. Lesung von 2 Wochen zustande.

Noch nicht registrierte Vereinsmitglieder, die an der MV teilnehmen wollen, können sich auch während der Verlängerung noch registrieren.


Geschrieben von: VdMV am: 29.07.11, 08:40:45
Die zwei Wochen sind mittlerweile satt um. Die MV ist somit gescheitert. Es kann jederzeit eine neue MV zum gleichen Thema einberufen werden.


Geschrieben von: 55555 am: 29.07.11, 09:55:26
Sollten wir wohl später nochmal versuchen, nachdem ich oder jemand anderes irgendwann mal die Satzung dahingehend gründlich durchgesehen hat. Ohne diese MV sehe ich den Verein trotzdem noch als handlungsfähig, wenn es auch diese Regelungslücke zu geben scheint.


Geschrieben von: Antika am: 29.07.11, 11:28:23
Ich habe die Satzung nun schon mehrmals durchgelesen, aber ich bin mir nicht sicher ob ich sie richtig verstanden habe.

Werde mir die Satzung aber auf jeden Fall nochmal durchlesen müssen.