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Autor Nachricht
55555
(Fettnäpfchendetektor)

geändert von: 55555 - 08.05.08, 21:38:21

Welche Folgen wird dieser Systemwechsel für Autisten haben? Die Verlautbarungen hören sich momentan für mich eher an wie Gesülze.

Naheliegend erscheint mir, daß künftig je nach GKV unterschiedliche Ärzte für die jeweiligen Versicherten Anlaufstelle sein könnten. Daß ein Arzt zwar über einen Verband einen Vertrag mit der AOK hat, aber nicht mit der BKK oder andersrum.

Wie uneinheitlich könnten die Leistungen ausfallen? Gilt innerhalb solcher Direktverträge noch der EBM? Vermutlich nicht, oder?

Welche Folgen sind zu erwarten? Welchen Nutzen haben Kassen von Direktverträgen?
Zitat:
Nach Vertragsabschluss zwischen Landes-AOK, Hausärzteverband und Ärzteverband Medi können sich Versicherte und Ärzte ab 1. Juli einschreiben. Berthold Dietsche, Landeschef des Hausärzteverbands, sprach von einer "historischen Wende" und einer "Revolution". Die AOK setzt nach eigenen Angaben als erste Kasse in Deutschland neue Vertragsmöglichkeiten der Gesundheitsreform 2007 um.

Die Versicherten sollen mehr Beratung, Chroniker eine bessere Betreuung bekommen. Gesündere Patienten würden zur mehr Selbsthilfe angeleitet, sagte der Bundesvorsitzende des Hausärzteverbands, Ulrich Weigeldt. Die Ärzte sollen deutlich mehr Geld erhalten und weniger durch Bürokratie belastet werden.

Quelle

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
08.05.08, 21:36:44
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haggard
(Autistenbereich)

der EBM dürfte dann noch gelten. es war zwar mal angedacht, so eine art ambulantes DRG-system einzuführen, aber das verlief sich im sande. hauptsächlich dürfte es dabei um die hausärzte gehen, damit die auch genutzt werden. eigentlich läuft es ja bereits so, dass der hausarzt seine patienten an fachärzte verteilt. mit direktverträgen würde evtl. die freie arztwahl eingeschränkt. genau so, wie diese kassen bereits direktverträge/absprachen mit hilfsmittelanbietern besitzen. wählt der patient andere anbieter, könnte es sein, dass er auf eventuelle kosten sitzen bleibt.
partner, die genehm sind, werden gefördert, der patient gesteuert.
08.05.08, 22:55:23
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drvaust
(stillgelegt)

Kann mal jemand die Abkürzungen erklären? Ich verstehe das nicht, wenn ich nicht weiß was EBM und DRG bedeutet. fragen
zwinkern (DRG kenne ich als Deutsche Reichsbahn Gesellschaft)
Der verlinkte Text sagt auch nicht viel aus. fragen

09.05.08, 00:42:44
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haggard
(Autistenbereich)

EBM = einheitlicher bewertungsmaßstab, ist ein katalog mit vielen zahlen, die für bestimmte ärztliche oder administrative tätigkeiten stehen, wonach durch die kassen die vergütung erfolgt.

DRG = diagnosis related groups (diagnosebezogene fallpauschalen), gibt es im stationären krankenhausbereich und bildet dort die abrechnungsgrundlage. im gegensatz zum EBM bilden im DRG-system die verschiedenen diagnosen und prozeduren sogenannte fallgruppen, für die es - bis auf wenige ausnahmen, in abhängigkeit zu alter, geschlecht, verweildauer, gewicht, beatmungszeiten, über- und unterschreitung bestimmter zeiträume, festgesetzte preise gibt.
09.05.08, 02:08:38
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cony
(Angehörigenbereich)


für die es - bis auf wenige ausnahmen, in abhängigkeit zu alter, geschlecht, verweildauer, gewicht, beatmungszeiten, über- und unterschreitung bestimmter zeiträume, festgesetzte preise gibt

deswegen wird man auch schneller als früher aus dem krankenhaus entlassen, ob wirklich schon alles in ordnung ist oder nicht, mit den worten :"wenns nicht besser oder schlimmer wird,kommen sie in die sprechstunde". rrr
09.05.08, 14:21:42
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haggard
(Autistenbereich)

es ist schwierig, wenn ab einem gewissen zeitpunkt die leistungen durch die kassen nicht mehr bezahlt werden - nur weil das so festgeschrieben ist und nicht jeder patient der prototyp ist. die krankenhäuser wären durchaus in der lage - vom personal her - endlos zu behandeln. es würden dann aber auch ganz schnell sämtliche häuser schließen müssen.

der druck von den kassen hin zu immer kürzeren liegezeiten führt dazu, dass in der folge für die jährlich neu gültigen fallgruppen kürzere verweildauern ausgegeben werden. wozu das dann wieder führt, ergibt sich von selbst.
09.05.08, 17:31:16
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drvaust
(stillgelegt)

Ich hörte von einen Versuch einer Krankenkasse. Da wurde dem Patienten ein Hausarzt (Allgemeinmediziner) zugeteilt, den der Patient immer zuerst aufsuchen musste. Dieser Hausarzt bekam mehr Beratung bezahlt. Dafür musste der sich verpflichten, immer zuerst selber zu behandeln, bevor er zu einem Facharzt überweist. Überweisungen möglichst nicht zur Weiterbehandlung, sondern nur zur Begutachtung. Dieser Versuch wurde eingestellt, weil viele Patienten zu spät zum Facharzt überwiesen wurden (nachgewiesene Fehlbehandlungen) und die Patienten nicht mitmachen wollten. Außerdem wurde bei chronisch Kranken sinnlos vom Hausarzt beraten, obwohl das nur ein Facharzt richtig konnte.

Die Verkürzung der Aufenthaltszeit im Krankenhaus führt zu einem Problem. Was ist mit alleinstehenden Patienten, die nach dem Krankenhausaufenthalt teilweise hilfsbedürftig sind? Was ist, wenn unerwartet Komplikationen auftreten und der Patient hilflos in seiner Wohnung liegt?
Ich würde es vorziehen, so schnell wie möglich wieder nach Hause zu kommen. Aber was ist, wenn ich mir nicht mehr alleine helfen kann?
10.05.08, 05:01:21
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cony
(Angehörigenbereich)

Dann hast du immer noch das Telefon rrr .(ironisch gemeint)
Das Problem habe ich jetzt, deswegen.
Ich muß jetzt ständig zur Nachbehandlung (punktieren)
Dazu kommen jetzt die Fahrtkosten zum Arzt.
Das Wäre wahrscheinlich nicht passiert, wenn der Schlauch länger drin geblieben wäre.
Aber ich war eh schon 5 Tage länger wie andere mit selber Op drin.

Das kommt dann dabei raus, bei anderen Patienten kanns vielleicht noch schlimmer kommen.
Niemand ist gerne im Krankenhaus, aber lieber bleibe ich ein paar Tage länger, als hinterher Probleme zu haben.
10.05.08, 08:29:48
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drvaust
(stillgelegt)

Zitat von cony:
Dann hast du immer noch das Telefon rrr .(ironisch gemeint)
Erst mal rankommen.
Ich hatte, vor Jahren, mindestens eine Stunde auf dem Boden gelegen, bevor ich wieder hochkam. Auf dem Rückweg vom AWC zusammengebrochen. Das war zwar nicht nach einem Krankenhausaufenthalt, nur eine Erkrankung mit Durchfall und Erbrechen.
Voriges Jahr im Januar hatte ich mir den rechten Oberarm gebrochen. Nach einer kurzen Behandlung im Krankenhaus, rechter Arm an den Körper bandagiert, konnte ich wieder nach Hause. Dann mußte ich dringend in die Apotheke. Aber wie anziehen? Über den Arm konnte ich nur die Schlafanzugjacke ziehen, Gürtel konnte ich nicht schließen, Schleife geht nicht ohne Rechts ... . Ich bin dann mit Schlafanzug, Latzhose, Jacke umgehängt und Sandalen, durch den Schnee zur Apotheke. Wenigstens lenkte die Kälte an den Füßen von den Schmerzen ab. Zum Arzt bin ich auch so.
Es sind schon Leute nach einer Krankenhausentlassung gestorben, verdurstet, Komplikationen ... . Hilfe (Kurzzeitpflege) gibt es grundsätzlich nicht, nicht sofort und das Krankenhaus ist nicht zuständig. Lange Verhandlungen und Formulare sind dann am Telefon nicht gerade einfach.
10.05.08, 15:10:25
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haggard
(Autistenbereich)

und sozialdienstmitarbeiter eines krankenhauses? die müssten sich darum kümmern, wie der patient hinterher weiterversorgt wird. oder eigenständig kontaktieren.

im grunde hängt alles von den krankenkassen ab. wenn sie nicht wollen, sind die patienten unterversorgt - aber könnten sich aus deren sich selbst helfen. nur nicht jeder patient kann sich private versorgung leisten.

mehrere dinge laufen absolut schief und direktverträge werden auch nichts verbessern.
10.05.08, 16:04:28
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