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cony
(Angehörigenbereich)

Ich hatte für meinen Sohn eine Einzellfallbetreuung für die Schule beim jugendamt beantragt.
Heute teilte mir die Bearbeiterin mit,das sie das nicht bewilligen können, statt dessen wird mir eine Familienbetreuerin angeboten.
Was macht die ??kann mich da jemand aufklären.am dienstag ist das Gespräch, ich würde da gerne etwas vorbereitet reingehen.
Ich lehne ja nicht prinzipiell Hilfe ab, aber zu Hause braucht Kilie keine,wir kommen gut zurecht.
In der Schule hat er Probleme.
Und wenn ich die Betreuerin ablehne, können sie mir dann wegen fehlender Zusammenarbeit die Autismusambulanz streichen?
Wär schön wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
16.05.08, 08:24:01
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Du hast das schriftlich beantragt? Dann solltest du wohl auch eine schriftliche Mitteilung bekommen, in der die Entscheidung begründet wird.

Ich nehme an, du hast denen mitgeteilt, daß zuhause keine Assistenz nötig ist, sondern in der Schule? Das Argument halte ich für so gewichtig, daß die es nicht einfach ignorieren dürften. Jemand, der zu euch kommt könnte die Situation sogar verschlimmern, da ihn noch mehr Rückzugsmöglichkeit genommen wird.

Weißt du nach welchen Gesetzen und Vorschriften die entscheiden? Das wäre mal wichtig zu wissen. Daß die alles streichen würden, wenn du nicht genau tust was sie wollen, würde ich erstmal nicht befürchten. Aber ich weiß nicht, was in eurem Einzelfall bereits vorliegt. Wenn, würden die das aber denke ich sicher ankündigen und ihr könntet euch dagegen vermutlich mit rechtlichen Mitteln wehren.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
16.05.08, 10:01:58
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cony
(Angehörigenbereich)

Die Einzelfallhelferin habe ich schriftlich beantragt für die Schule,das wurde auch vom diagnostizierenden Arzt so empfohlen.

Die Familienhelferin nicht.Zu Hause gibt es ja nicht mehr oder weniger Probleme wie in anderen Familien auch.Das heißt das er mal bockt,oder auch mal Unsinn macht.Aber nichts problematisches oder gravierendes.Aber die Familienhelferin kann ihm ja nicht in der Schule helfen,wenn er zB. auf Toilette muß.(er hat auf fremden Angst)

Ich hatte auch die Autismusambulanz beantragt und die ist bewilligt worden.
Die Förderungen die wir beantragt haben laufen über § 35A KJHG.
16.05.08, 10:25:23
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arlette
(Autistenbereich)

ich kenne das aus der schweiz; ist also nicht klar, ob es sich ums selbe handelt. die familienbetreuerin kommt nach hause und klärt mit den eltern, wo/wie sie unterstützung brauchen. sie ist eine "kontaktperson" zu amtsstellen. sie wird jedoch auch eingesetzt, wenn es um pädagogische massnahmen geht, wenn also die eltern mit einer situation überfordert sind.
18.05.08, 21:40:16
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cony
(Angehörigenbereich)

Danke für die Auskunft.
Genau das aber brauchen wir nicht.
Zu Hause brauchen wir keine Unterstützung und bei den Ämtern auch nicht, wir wissen ja was wir möchten.
Kilie braucht Unterstützung in der Schule.Besonders in der ersten Zeit.
Sicherlich wird einiges mit der Zeit für ihn leichter,aber eben erst mit der Zeit.Da hilft es ihm wenig wenn jemand vom Amt uns gute Ratschläge gibt.
Die Probleme hat er ja nicht zu Hause.
Aber jetzt weiß ich wenigstens worum es geht.
18.05.08, 22:23:15
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