[Kleinere aber dennoch irreführende Zitierpanne behoben, mfg [55555]]
Deine Stichworte halte ich da für nicht aussagekräftig. Ethik beinhaltet Werturteile, es wird häufig irrtümlich angenommen Ethik sei diesbezüglich neutral und daraus wird dann hergeleitet, daß Ethik sich als gemeinsames Fach eignen würde. Wie schon erwähnt, ich finde die Umsetzung entscheidend.
Es sind nicht meine Stichworte, sondern der Inhalt des Rahmenlehrplanes.
Natürlich ist es von der Umsetzung abhängig, aber das betrifft nicht nur das Fach Ethik, man könnte es auch auf Geschichte anwenden.
Aus der Schulzeit meiner Kinder weiß ich, dass in diesem Fach auch die einzelnen Religionen vorgestellt wurden und Gemeinsamkeiten herausgearbeitet wurden.Das halte ich für sinnvoll.Aber nicht nur das Thema Religionen beinhaltet dieses Fach siehe Rahmenlehrplan.
Zitat:
Wir leben in keinem laizistischen Staat, wie es z.B. Frankreich ist. Die Tatsache, daß es keine Staatskirche gibt laut Art. 137,1 der Verfassung von 1919 bedeutet keine Trennung von Staat und Religion, falls du das mit "Kirche" (Singular) meintest.
über die begrifflichen Defizite gibt es Kommentare
http://www.springerlink.com/content/w044x73354ql1202/
Zitat:
Ansonsten heißt es z.B. in der Präambel des Grundgesetzes: "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in eine vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassunggebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben."
Man sollte bedenken,dass Inhalte des GG aus der Weimarer Verfassung von 1919 übernommen wurden.
Der Anteil der Konfessionslosen in Deutschland steigt.Im Jahr 2005 waren es 32,5%. In den neuen Bundesländern 65%-80%.
Da Gesetze vom Menschen gemacht sind, sollten sie natürlich einer Entwicklung und Anpassung unterliegen.
Da das GG als Übergangsgesetz von deren "Vätern" gedacht war
und ausdrücklich vermerkt war,dass dieses von einer Deutschen Verfassung abgelöst wird, welche sich das Volk nach der Einheit geben sollte, ist eine Argumentation mit der Präambel eines Gesetzes, welches nicht mehr existieren sollte zwar legitim aber nicht mehr zeitgemäß, zum Beispiel wird bei Vereidigungen auf das GG den Betroffenen freigestellt den Teil des Eides " so wahr mir Gott helfe" zu sprechen.
Zitat:
Zitat:
Wer verdrängt die Religion aus dem öffentlichen Leben?
Z.B. würdest du es gerne mit solchen Forderungen?
Zitat:
- Klassenräume werden für den Religionsunterricht zur Verfügung gestellt
Auf Berufung des Art.7 Abs.3 u.2 GG wird den Religionsgemeinschaften ein Rechtsanspruch gegen den Staat auf Einführung eines entsprechenden Religionsunterrichts an Schulen eingeräumt.( Rechtssprechung vom 23.2.05)
Insofern könnte ich fordern was ich wollte,es gibt ein Urteil. Ich heisse dieses aber nicht gut.