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Autor Nachricht
55555
(Fettnäpfchendetektor)

Da Barrierefreiheit für Autisten noch immer kaum ein gesellschaftliches Thema ist, sucht die ESH Personen die bereit wären als Musterkläger aufzutreten. Eine generelle Bereitschaft ist schonmal hilfreich, eine konkrete Idee ist nicht erforderlich, da es viele solcher Bereiche gibt, in denen Klagen sinnvoll wären. In anderen Bereichen hat sich immer wieder gezeigt, daß Klagen Einzelner wichtige Veränderungen für Viele erwirken konnten.

Es entstehen nicht einmal unbedingt bedeutende Kosten für die Musterkläger, insbesondere, wenn diese "mittellos" sind und somit Prozesskostenhilfe vom Staat erhalten würden.

Ein Beipielbereich, in welchem so eine Klage sinnvoll wäre findet sich hier.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
12.01.10, 19:21:25
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jens
(Autistenbereich)

Wie könnte ich klagen(bekomme die Seite nicht gezeigt,keine Zugangsrechte).
Könnte ich auch ein“Musterkläger“ohne Ärztliche Diagnose werden?Inwieweit Könnte ich dahingehend behilflich sein?
22.12.10, 19:15:49
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Antika
(Autistenbereich)

Ich habe auch keine Zugriffsrechte.

"Das, was du tust, schreit so laut, dass ich nicht hören kann, was du sagst."

(Sprichwort aus Mosambik)
--------------------------------

"Die Erinnerungen verschönern das Leben, aber das Vergessen allein macht es erträglich."
(Zitat von Honoré de Balzac)
22.12.10, 19:22:30
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Der Seitenaufbau der Site hatte sich grundlegend mal geändert, der Link ist veraltet. Ich glaube es ging im Beispiel um die mangelnde Barrierefreiheit im Gesundheitswesen.

Ein Kläger ohne Diagnose würde wohl dann irgendwie nachweisen müssen, daß er behindert wird.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
22.12.10, 19:33:24
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jens
(Autistenbereich)

Wie könnte das aussehen?Und würde es letztlich nicht dann bedeuten das mir eine Diagnose gestellt würde?Eine frage mit der ich mich immer noch beschäftige.
22.12.10, 19:50:18
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Letztlich würde es wohl darauf hinauslaufen. Es muß keiner auf Krampf tun.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
22.12.10, 20:30:18
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Antika
(Autistenbereich)

Ich würde mir gerne mal so einen Beispielbereich, in welchem so eine Klage sinnvoll wäre, ansehen. Kann mir jetzt nicht vorstellen wie das gemeint ist.

Aber dazu bereit wäre ich auf jeden Fall.

"Das, was du tust, schreit so laut, dass ich nicht hören kann, was du sagst."

(Sprichwort aus Mosambik)
--------------------------------

"Die Erinnerungen verschönern das Leben, aber das Vergessen allein macht es erträglich."
(Zitat von Honoré de Balzac)
22.12.10, 21:00:51
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Es geht nicht darum irgendwas zu konstruieren, sondern zu schauen, wo du diskriminiert wirst und dann zusammen versuchen dagegen so vorzugehen, daß dabei möglichst eine allgemeinere Klärung der Rechtslage zustandekommt.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
22.12.10, 21:11:53
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starke Dame
(Angehörigenbereich)

Lieber 5,

es wird wohl noch ein Jahr dauern, doch wenn mein Sohn schulpflichtig wird, kann eine Klage angestrebt werden. (Ich kann die ESH-Seite auch nicht aufrufen).

Mein Entschluß steht fest, dass ich keine Benachteiligung meines Sohnes zulassen werde und er nächstes Jahr hoffentlich 1 Jahr länger im KiGa bleibt aber dann, muss die richtige Schule gefunden werden und nicht die, die Gemeinden als angemessen ansieht.

Ich hoffe inständig, dass ich nicht auswandern muss.
22.12.10, 23:40:10
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elfenohr
(Angehörigenbereich)

Auch von mir grundsätzliche Bereitschaft.

Pascals Schuleintritt (ab dann würde ich Probleme erwarten)
ist aber erst 2013.



23.12.10, 09:51:26
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Erkundigt euch selbst auch schonmal, eventuell kann man eine vorzeitige Klärung anstreben, da die Verfahren ja gewöhnlich länger dauern können und so bei weiterem Warten Unklarheit über die Einschulung hinaus bestehen bleiben kann, was nicht im Interesse des Kindeswohls liegen dürfte.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
23.12.10, 10:18:32
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schneeweiß
(Angehörigenbereich)

Wir hatten bereits ein Verfahren vor dem Sozialgericht zur Anerkennung der gesundheitlichen Voraussetzungen für Merkzeichen "H". Mein Sohn war damals noch unter 16 Jahre alt. Das Verfahren endete mit einem Vergleich, das "H" wurde zuerkannt. Das Verfahren vor dem Sozialgericht dauerte 4 Jahre. In dieser Zeit benötigte mein Sohn Fahrkarten, um zur Schule zu gelangen. Im Januar gehen wir in 2. Instanz vor Gericht, um Schadenersatz für die Fahrkarten zu bekommen. Die hätte mein Sohn nicht gebraucht, wenn das Amt die AHP richtig angewandt und das "H" gleich zuerkannt hätte. Ist ein solcher Fall von allgemeinem Interesse?
23.12.10, 16:03:13
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