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Autor Nachricht
drvaust
(stillgelegt)

Wir, SHG Dresden, haben vom 'Berufsbildungswerk St. Franziskus Abensberg' einen Brief mit 2 Broschüren bekommen:
'Handlungsleitfaden: Das persönliche Budget für Menschen mit Autismus [Laut Forenregeln diskriminierender Begriff]'.
Das ist eine interessante Anleitung, speziell für Autisten. Auch mit Antrags-Formularen, wo man die Begründung und den Bedarf ankreuzen kann.
Weitere Broschüren können angefordert werden, bei 'Kathrin.Hainalmeier@bbw-Abensberg.de'.

In der Broschüre sind auch Adressen angegeben, wo man Hilfe bekommen kann. Aber leider keine einzige Adresse von einer Autisten-Gruppe, nur 'autismus Deutschland e.V.'. Es wird also wieder mal über Autisten gesprochen, und nicht mit Autisten.

Zu dieser Firma siehe auch diesen Beitrag.

13.11.10, 20:23:51
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PvdL
(Φιλίππος Φιλύρινος)

geändert von: PvdL - 06.04.11, 01:16:07

Vom Landesgesundheitsamt Berlin (LAGeso) gibt es einen Integrationsfachdienst (IFD). Von diesem wurde mir gesagt, könne ich ich ein solches persönliches Budget einfordern. Ich denke, daß ich das mal ansprechen werde, sobald ich da mal einen Termin bekommen habe. Soviel ich verstanden habe, soll das Geld sein, welches für meine Berufliche Integration derjenigen Person oder Institution zur Verfügung gstellt werden soll, welche dieses auf sich nimmt.

Ich habe ein autistisches Begabungsprofil.
Mein Spezialinteresse ist Linguistik.
Ich bin Germanist, Linguist und Anglist.
Und leider bin ich zur Zeit arbeitslos.
06.04.11, 01:14:57
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drvaust
(stillgelegt)

Zitat von PvdL:
... Soviel ich verstanden habe, soll das Geld sein, welches für meine Berufliche Integration derjenigen Person oder Institution zur Verfügung gstellt werden soll, welche dieses auf sich nimmt.
Nein. Das Besondere des persönlichen Budgets ist es, daß das Geld dem Bedürftigen zur selbständigen Verfügung gestellt wird (für bestimmte Zwecke).
Der Bedürftige entscheidet selber, von wem er sich helfen läßt und wie die Hilfe erfolgen soll. Wenn der Bedürftige mit der Hilfe nicht zufrieden ist, kann er einen anderen Helfer beauftragen. Das Geld geht also nicht von dem Leistungsträger an eine Einrichtung, die den Bedürftigen (im Auftrage des Leistungsträgers) betreut. Sondern das Geld geht von dem Leistungsträger (normalerweise mehrere Leistungsträger) an den Bedürftigen, der eine Einrichtung seiner Wahl, oder z.B. einen Assistenten, beauftragt oder einstellt, die dann im Auftrag des Bedürftigen Leistungen erbringt.
Was Du beschreibst ist kein persönliches Budget, sondern eine Subvention oder ein Zuschuß.
06.04.11, 22:00:18
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Kann ja sein, daß das Geld dafür ausgezahlt werden könnte.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
06.04.11, 22:03:36
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PvdL
(Φιλίππος Φιλύρινος)

Zitat von drvaust:
Zitat von PvdL:
... Soviel ich verstanden habe, soll das Geld sein, welches für meine Berufliche Integration derjenigen Person oder Institution zur Verfügung gstellt werden soll, welche dieses auf sich nimmt.
Nein. Das Besondere des persönlichen Budgets ist es, daß das Geld dem Bedürftigen zur selbständigen Verfügung gestellt wird (für bestimmte Zwecke).
[...]
Was Du beschreibst ist kein persönliches Budget, sondern eine Subvention oder ein Zuschuß.

Den Tip habe ich von einer Mitarbeiterin des Psychologischen Dienstes des BBW (i.e. der Austragungsort des dritten Autismustages), die mir am Informationsstand das in wenigen Sätzen zu erklären versucht hat. Ich habe nur versucht, daß was ich mir hatte merken können hier in der Hoffnung wiederzugeben, ergänzende (bzw. korrigierende) Informationen bekommen zu können.

Ich habe ein autistisches Begabungsprofil.
Mein Spezialinteresse ist Linguistik.
Ich bin Germanist, Linguist und Anglist.
Und leider bin ich zur Zeit arbeitslos.
07.04.11, 00:04:06
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Fundevogel
(Angehörigenbereich)


Ihr seid das Licht der Welt. Es kann die Stadt, die auf einem Berge liegt, nicht verborgen sein. (Johannes 8.12).
Man zündet auch nicht ein Licht an und setzt es unter einen Scheffel, sondern auf einen Leuchter; so leuchtet es denn allen, die im Hause sind. (Markus 4.21) (Lukas 8.16)
07.04.11, 01:35:52
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haggard
(Autistenbereich)

das persönliche budget wird leider von diversen leuten/"institutionen" missbräuchlich verwendet. so wie auch leistungen aus der pflegeversicherung und andere. solange das nicht unterbunden wird, ist das offenbar machbar.:/
07.04.11, 09:16:03
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drvaust
(stillgelegt)

Zitat von PvdL:
... Tip ... von einer Mitarbeiterin ... des BBW ...
Die Institutionen rechnen lieber direkt mit den Kassen ab, anstatt mit dem einzelnen Kunden zu verhandeln.
Bisher lief das so, daß die Kassen eine Leistung genehmigt hatten, das Geld mit der Institution abrechneten und den Bedürftigen zu der Leistung schickten. Das war ein geregelter gewohnter Ablauf, die Institution rechnete wie üblich bei den Kassen ab, die Kassen zahlten wie üblich, der Bedürftige wurde wie üblich versorgt und hatte nicht viel zu bestimmen.
Neuerdings gibt es (noch wenige) Bedürftige, die das Geld, als persönliches Budget, von den Kassen selber bekommen und verwalten. Von dem Budget kaufen sich die Bedürftigen selber die benötigten Leistungen und bestimmen dabei selber, was sie wie wollen. Das gefällt den meisten Institutionen nicht so richtig, denn das läuft dann nicht mehr nach dem gewohnten Einheitsverfahren.
Manche Institutionen erklären dann frech, oder kennen es nicht besser, daß die Bedürftigen das Budget bei der Institution abgeben sollen, die Institution kümmert sich um alles.
08.04.11, 02:59:07
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drvaust
(stillgelegt)

Ich hatte mich dazu erkundigt.
Das Persönliche Budget kann an eine Institution abgetreten werden, aber das wiederspricht dem eigentlichen Sinn.
Dann rechnet die Institution wieder direkt mit den Kassen ab. Das hat den Vorteil, daß man sich die Verhandlungen und die Bürokratie erspart.
Dadurch, daß das Persönliche Budget nur befristet gewährt wird, ist die Abtretung genauso befristet. Man kann also bei jeder Weitergewährung neu entscheiden.

11.04.11, 21:38:25
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PvdL
(Φιλίππος Φιλύρινος)

Was dieses persönliche Budget ist, kann ich jetzt besser einschätzen, scheint mir. Fraglich scheint mir indes noch folgendes:

Ist es denn richtig, daß ich mich bezüglich des persönlichen Budgets an den Integrationsfachdienst wenden will? Oder ist dafür das eine andere Stelle des LAGeSo (i.e. Versorgungsamt Berlin) zuständig?

Ich habe ein autistisches Begabungsprofil.
Mein Spezialinteresse ist Linguistik.
Ich bin Germanist, Linguist und Anglist.
Und leider bin ich zur Zeit arbeitslos.
11.04.11, 22:52:30
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Das Persönliche Budget kannst du bei ganz verschiedenen Stellen beantragen, weil es eine trägerübergreifende Leistung ist. Welche Träger darin zusammengefasst werden kannst du z.B. bei Wikipedia nachlesen.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
11.04.11, 22:54:26
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drvaust
(stillgelegt)

Du könntest, zur Information, bei der von mir oben angegebenen Adresse eine Broschüre anfordern.
Wie 55555 schon schrieb, steht bei Wikipedia eine kurze Zusammenfassung.
Bei den möglichen Trägern steht auch Integrationsamt.
Die zuständigen Träger müssen sich zusammensetzen, um gemeinsam ein Persönliches Budget zu erbringen.
Also ist es nicht so wichtig, an welchen der zuständigen Träger Du Dich zuerst wendest.
Am Besten der, mit dem Du gut zurechtkommst.

12.04.11, 01:39:11
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