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Autor Nachricht
55555
(Fettnäpfchendetektor)

Dieses Jahr haben die gesetzlichen Krankenkassen fleißig Briefe verschickt um Druck zu machen, dieses neue System zu akzeptieren, mit dem zusammenhängend die Krankenakten auf einem zentralen Server gespeichert werden sollen. Daß die Politik hier einen solchen Druck macht, sollte besonders skeptisch stimmen. In dieser Zeit entscheidet sich, ob auch unsere Krankenakten aus der dezentralen Verwahrung bei den Ärzten selbst in Papierform in die quasi-staatliche Kontrolle überführt werden - mit unabsehbaren Folgen. Gerade in diesem Jahr wird kaum jemand ernsthaft bestreiten wollen, daß Staaten in der Regel alle Möglichkeiten auch nutzen ihre Bürger zu überwachen und dadurch kontrollierbar zu machen.

Ab nächstem Jahr könnte es für Boykotteure Probleme geben, wir sollten uns dazu austauschen. An sich ist man ja auch ohne diese Karte versichert, auch wenn die Kassen in ihren Briefen einen anderen Eindruck erwecken wollen. Und bisher war es meines Wissens für Ärzte möglich auch abzurechnen, wenn ein Patient mal keine Karte vorgelegt hat.

Manche gehen den Weg des "Widerspruchs" und der Klage, um das Projekt auf dem Rechtsweg zu verhindern. Linke und Piraten scheinen zum Boykott aufzurufen.
Zitat:
Die geplante elektronische Gesundheitsakte, und Strukturen, die sie vorantreiben, können zur Zeit nur durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gestoppt werden. Dieses Gericht hat der Kritik daran schon zugebilligt, "durchaus gewichtig" zu sein. Es hat gleichzeitig vorgeschrieben, dass man dagegen den Weg durch die Instanzen gehen muss. (Siehe hier: Entscheidung vom 13.02.2006, Aktenzeichen 1 BvR 1184/04, Randnummern 61, 62). Man muss also zunächst zu den Sozialgerichten. Wir sind auf dem Weg dorthin. Machen Sie mit!

Der Ablauf, den diese Anleitung beschreibt, kann Jahre dauern. In der Zeit werden Sie dafür etwa zwei Stunden brauchen, wenn Sie nichts Überflüssiges tun. Es entstehen nur Portokosten. Risiken gehen Sie keine ein. Wenn alles schiefgeht: das Schlimmste, was passieren kann, ist, dass Sie die EGK benutzen müssen. Und an die Krankenkassen-Computer angeschlossen werden. Wenn Sie nichts tun, wird es bedeutend wahrscheinlicher, daß Ihnen das passiert. Die Krankenkassen dürfen Ihnen nicht kündigen, sie dürfen nicht Ihren Beitrag erhöhen, nur weil sie nicht mit der Karte einverstanden sind. Sie werden auch ärztliche Behandlung bekommen, ohne EGK.

Quelle
FAQ
Weitere Informationen

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
22.10.13, 12:27:53
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Antika
(Autistenbereich)

Zitat von 55555:
Und bisher war es meines Wissens für Ärzte möglich auch abzurechnen, wenn ein Patient mal keine Karte vorgelegt hat.


Also bei meinem Arzt geht das nicht....ohne Karte kommen die erst gar nicht in das System, in das Programm herein.

Wenn ich also mal zum Arzt bin und meine Karte nicht dabei hatte, wurde mir nicht einmal ein Rezept ausgestellt. Und ohne Rezept, kein Medikament.
(Also auf jeden Fall keines was verschreibungspflichtig ist.)

"Das, was du tust, schreit so laut, dass ich nicht hören kann, was du sagst."

(Sprichwort aus Mosambik)
--------------------------------

"Die Erinnerungen verschönern das Leben, aber das Vergessen allein macht es erträglich."
(Zitat von Honoré de Balzac)
22.10.13, 14:01:30
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Alan
(Standard)

Dass möglicherweise der Staat die Daten über die Krankengeschichten sammelt, ist das Eine. Die technische Realisierung das Andere.
http://www.vzhh.de/gesundheit/30500/die-elektronische-gesundheitskarte-gefaehrdet-ihre-gesundheit.aspx
Die Entwicklung der Gesundheitskarte und der zugrundeliegenden IT-Sicherheitsstruktur war nicht weniger dilletantisch, als die Durchführung vieler anderer öffentlicher Vorhaben. Es sind u.a, durch den Chaos Computer Club, erhebliche Sicherheitsmängel festgestellt worden, so dass man davon ausgehen muss, dass die Gefahr besteht, dass Dritte sich unerlaubt Daten aneignen und missbrauchen können.
22.10.13, 19:47:43
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Fundevogel
(Angehörigenbereich)

Die Daten "verschwinden" doch eh schon vielen Jahren. Anders ist es nicht zu erklären, dass verschiedene Menschen in meiner Umgebung aus dem benachbarten Ausland Werbung für Therapien erhielten, die haargenau auf die speziellen Krankheiten abgestellt waren, gegen die diese Menschen hier in Deutschland behandelt wurden.

Wenn, wie heute zu hören war, die Krankenhäuser künftig eh in ein Verzeichnis einfüttern sollen, wenn Patienten Ersatzteile wie Hüftgelenke, Herzschrittmacher, Implantate etc. erhalten, weil Missbrauch durch minderwertige Medizintechnikprodukte verhindert werden soll, dann werden ja die chirurgischen Eingriffe zu einem Großteil bereits erhoben werden...und ach ja, es sollen die Patientendaten anonymisiert werden...

...aber im Fall von Gefahr für Leib und Leben von Patienten und versicherungsrechtlich relevanter Tatbestände wird es gewiss "Rückholaktionen" im Sinne von Look-back-Verfahren geben, und dafür - so ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen - werden die Patientendaten dann offen gelegt werden.

Ihr seid das Licht der Welt. Es kann die Stadt, die auf einem Berge liegt, nicht verborgen sein. (Johannes 8.12).
Man zündet auch nicht ein Licht an und setzt es unter einen Scheffel, sondern auf einen Leuchter; so leuchtet es denn allen, die im Hause sind. (Markus 4.21) (Lukas 8.16)
23.10.13, 00:35:20
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drvaust
(stillgelegt)

Zitat von Antika:
Zitat von 55555:
Und bisher war es meines Wissens für Ärzte möglich auch abzurechnen, wenn ein Patient mal keine Karte vorgelegt hat.
Also bei meinem Arzt geht das nicht....ohne Karte kommen die erst gar nicht in das System, in das Programm herein. ...
Es gibt mehrere Programme, die dafür zugelassen (vorgeschrieben) sind. Ich kenne nur ein Programm davon. Aber vermutlich funktionieren die anderen diesbezüglich kaum anders.
Das autorisierte Personal, auch Vorzimmer, kann auf die Programme und Daten zugreifen, und Rezepte ausstellen, auch wenn die Karte nicht eingelesen wurde. Aber, ohne Einlesung der Karte im Quartal kann nicht abgerechnet werden und die Karte soll unbedingt eingelesen werden (zur Identifizierung).
In dringenden Fällen müssen alle Ärzte jeden behandeln.
Ich vermute, ein Arzt, der ohne Karte nicht behandeln will, hat Angst, die Leistungen nicht abrechnen zu können.

Die Karte selber, neu mit Paßbild, finde ich nicht so schlecht.
Aber das geplante System, mit zentralen Datenbanken und vielen Informationen auf der Karte, finde ich sehr bedenklich. Das kann nicht sicher sein. Es kann nicht sicher kontrolliert werden, wer legal oder illegal auf die Daten zugreift. Wenn das System sicher gemacht würde, wäre es nicht mehr funktionsfähig.
Außerdem, die Praxissoftware, so weit ich diese kenne, ist Stand Ende der 90-er Jahre, mit vielen Ergänzungen, die nicht immer einwandfrei funktionieren. Das ist DOS mit grafischen Ergänzungen, in der Art von Windows 3.11 (und den entsprechenden Sicherheitsmöglichkeiten), emuliert für Windows 7.
23.10.13, 00:46:01
Link
55555
(Fettnäpfchendetektor)

Zitat:
KBV fordert von Kassen öffentliche Richtigstellung zur Einführung der eGK

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hatte verkündet, dass ab dem 1. Januar 2014 nur noch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) statt der Krankenversichertenkarten (KVK) gilt. Darin sieht die KBV eine Fehlinformation der Öffentlichkeit. „Die Irritation zur Gültigkeit der KVK hat sich bisher nicht gelegt. Die öffentliche Berichterstattung ist noch immer von der Fehlinformation der Kassen vom 1. Oktober 2013, nach welcher die KVK zum Jahresende 2013 ihre Gültigkeit verlören, geprägt“, erklärte KBV-Chef Dr. Andreas Köhler. Er gehe davon aus, dass der GKV-Spitzenverband die Irritationen öffentlich durch eine entsprechende Richtigstellung beseitigen werde. Die alte KVK sei auch nach dem 1. Januar 2014 gültig – und zwar so lange, bis ihr Datum abgelaufen ist. (facharzt.de, 29. Oktober)

Quelle

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
31.10.13, 13:31:36
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schuschu
(Angehörigenbereich)

und was ist bei denen jetzt die karte abläuft?...bei mir ist das thema nämlich grad ganz aktuell.
31.10.13, 17:55:19
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Klagen wegen verfassungswidrigem Eingriff in die Privatphäre und die Sicherheit wichtigster persönlicher Daten?

Schau dir die Links oben an und berichte.

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
31.10.13, 20:50:34
Link
schuschu
(Angehörigenbereich)

ja die kenn ich habe auch schon vor längerem dieses schreiben an die kk geschickt mit dem hinweis dass ich vrepfluichtet wäre diese karte zu haben....in letzter konsequenz müsst ioch es bis am sozialgericht durchfechten..keine kraft dafür...die jahre die ich für eine gesunderhaltende bildungsmöglichkeit für meinen sohn suchte und mitstreiter die mich für mein kind dabei unterstützen haben mich müde gemacht...bin noch in der erholungsphase davon
31.10.13, 20:57:16
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55555
(Fettnäpfchendetektor)

Vielleicht will dort jemand für dich eine Klage entwerfen?

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
31.10.13, 21:01:42
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schuschu
(Angehörigenbereich)

mal sehen..ich überlege noch..ist auf jeden fall hilfreich unterstützung zu wissen.
01.11.13, 07:36:22
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Bicycle
(Autistenbereich)

Es gibt RFID Blocker, in Form einer Schutzhülle für einzelne Karten oder auch in Geldbeutel eingebaut, durch welche diese Chips nicht ausgelesen werden können.
Das wäre auch eine Alternative für diejenigen, welche eine solche Karte bereits besitzen oder besitzen werden. Auch für den neuen Personalausweis mit integrierten RFID Chip vielleicht sinnvoll.

Allerdings sind dadurch nur die Sicherheitslücken geschlossen, die man selbst beheben kann. Dass Patientendaten dennoch irgendwo irgendwie illegal oder auch legal von Dritten ausgelesen werden, daran kann man schlecht etwas ändern. Das war ohne elektronische Krankenkassenkarte bereits genauso.
02.11.13, 00:24:03
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