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Im Nationalrat waren im Sommer 2013 Befürchtungen laut geworden, die Konvention könnte die Schweiz zu mehr Leistungen gegenüber behinderten Menschen zwingen als diese bisher gewährt. Die Redner/innen im Plenum, die sich für die Ratifizierung aussprachen, hielten demgegenüber fest, die Konvention sei eher eine programmatische Absicht denn ein zu erfüllendes Gesetz.
Die Ängste vor dieser Konvention seien unbegründet, hielt Aussenminister Didier Burkhalter in seinem Votum den Ängstlichen entgegen. [...] Er [= der Bundesrat] verzichtet gemäss Botschaft bewusst darauf, das Fakultativprotokoll zu ratifizieren. Dieses sieht vor, dass der Vertragsausschuss individuelle Beschwerden prüfen und Untersuchungsverfahren durchführen kann. Der Bundesrat beabsichtigt nicht, dieses Instrument zu ratifizieren, da er an seiner ablehnenden Haltung zur direkten Anwendbarkeit wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte festhält.