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Auch wenn ich mir über meine Meinung zu diesem Fall nicht so ganz sicher bin (z.B. die wiederholte Formulierung "Pakt zwischen Nazis und Islam" erscheint mir schon als seltsam), scheint es doch angemessen auch darauf hier einmal hinzuweisen.
Zitat:
Aufgrund der zweiten drangsalierenden Durchsuchungsprozedur begann der Prozess mit Verspätung. Als erstes wurde der Kriminaloberkommissar Fisch als Zeuge verhört, der auch die Anzeige gegen mich gestellt hatte, als er meinen Facebook-Eintrag vom 5. Juni 2016 sah, in dem ich auf meinen ausführlichen geschichtlichen PI-Artikel zum Nazi-Islam-Pakt hinwies. Fisch berichtete von meiner Anhörung, die er ebenfalls durchführte. Dabei hatte ich mich auf §86 (3) des Strafgesetzbuches, der die Verwendung von verfassungsfeindlichen Symbolen bei Berichten über die Geschichte ausdrücklich zulässt, sowie auf den Artikel 5 des Grundgesetzes zur Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit berufen. Fisch meinte, in dem verlinkten PI-Artikel hätte er auch Bilder mit Hakenkreuzen gesehen, aber da wären sie durch den Text erklärt gewesen.
Ich fragte ihn daraufhin, was Richterin Birkhofer-Hoffmann zunächst verhindern wollte, ob er außer dem Hakenkreuz bei dem Facebook-Eintrag auch noch den Text wahrgenommen hätte. Beispielsweise die in Großbuchstaben verfasste Überschrift, die auf die Süddeutsche Zeitung und ihren Artikel „Hakenkreuz und Halbmond“ verwies. Er bejahte dies, und ich fragte ihn weiter, ob er bei den beiden Stichworten auch die beiden abgebildeten Personen zuordnen könne, was er ebenfalls bejahte. Damit war klar, dass auch ihm der geschichtliche Zusammenhang bewusst war, in dem sich das abgebildete Foto befand.
Vor den Plädoyers stellte mein Anwalt zwei Beweisanträge: Zum einen die Verlesung einschlägiger Koranverse, um die Formulierung „faschistische Ideologie“ faktisch zu beweisen. Zweitens die Verlesung von Auszügen aus dem Buch „Der islamische Faschismus“ von Hamed Abdel-Samad, auf den ich mich in meinem Facebook-Eintrag schließlich berief. Im ersten Satz hatte ich geschrieben:
Die Erkenntnis, dass der Islam eine faschistische Ideologie ist, hat der ägyptischstämmige Politologe Hamed Abdel-Samad mit seinem Buch „Der islamische Faschismus“ vor zwei Jahren hoffähig gemacht.
Beides lehnte Richterin Birkhofer-Hoffmann ab. Die Verlesung des Korans sei unzulässig, denn eine pauschale Vorlesung stelle keine Tatsache dar. Ein Vortrag aus dem Buch von Abdel-Samad sei unbegründet. Es sei zwar eine Tatsache, dass der Autor Vorwürfe erhebe, aber hier ginge es nur um den Facebook-Eintrag und den Eindruck, der beim flüchtigen Leser haften bliebe. Damit war spätestens zu diesem Zeitpunkt klar, dass eine Verurteilung bereits feststand.
In ihrem Plädoyer lehnte es die junge Staatsanwältin Ott ab, bei diesem Facebook-Eintrag den §86 (3) zu berücksichtigen, da keine Ausarbeitung, keine Vorstellung und Vertiefung vorläge, nur eine Verlinkung. Bei Facebook würden die Leser scrollen, und dieser Eintrag liefere in seiner Pauschalität und Kürze, ohne Einbettung in einen Kontext, „keinen Bericht über das Zeitgeschehen“ und sei auch „keine staatsbürgerliche Aufklärung“. Zudem sei „nicht offen die Gegnerschaft zum National-Sozialismus bekundet“. Daher sei ich nach §86 StGB zu verurteilen.
Das muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen: Dieser Facebook-Eintrag hat völlig eindeutig sowohl vom Foto als auch vom Text den historischen Pakt zwischen Nazis und Islam zum Inhalt hat, was ich schließlich ausdrücklich erwähnte:
Die Süddeutsche Zeitung beschreibt in einem Artikel vom Freitag den Pakt der Nazis mit dem Islam und zitiert auch bedeutende Aussagen von Himmler und Hitler.
Dieser Eintrag, der zudem auf meinen ausführlichen Artikel auf PI-NEWS zum Thema verlinkt, soll also nach Auffassung der Staatsanwältin in seinem Inhalt dazu bestimmt sein, „Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen“.
Aber damit noch nicht genug. Ich soll mich auch noch nach § 166 StGB der „Beschimpfung von Religionsgesellschaften“ strafbar gemacht haben. Bei der Formulierung „Der Islam ist eine faschistische Ideologie“ hätte ich mich zwar auf ein Buch berufen, dies aber nicht erläutert. Es handele sich nicht um eine bloße Meinungsäußerung, keine streitbare Auseinandersetzung, sondern eine „reine Verunglimpfung“.
Den totalitären Alleinherrschaftsanspruch der NS-Zeit mit dem Islam zu verbinden, stelle eine „Störung des öffentlichen Friedens“ dar. Der „erstrebte Ausgleich zwischen den Religionen“ werde hintergangen und die „Unsicherheit der Bevölkerung ausgenutzt“. Staatsanwältin Ott forderte allen Ernstes 10 Monate Freiheitsstrafe, auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt, und 2500 Euro Geldstrafe für eine gemeinnützige Einrichtung. Ich würde dem Islam eine fanatische Intoleranz gegenüber Andersdenkenden unterstellen, dies aber selber ausüben.
Mein Rechtsanwalt widerlegte in seinem Plädoyer sämtliche Vorwürfe und stellte die Rechtslage ausführlich dar, was aber in diesem Schauprozess genau so sinnlos war, als ob man an eine Betonwand anreden würde. Ebenso hätte ich mir meine letzten umfangreichen Worte sparen können, mit denen ich noch einmal auf alles Relevante in diesem Fall einging. Die Richterin reagierte erbost über den aufbrandenden Applaus des Publikums und drohte jedem eine Strafe an, der sich noch irgendwie äußert. Frau Birkhofer-Hoffmann hatte ihre vorgefasste Meinung und ihre vermutlich schon im Vorfeld getroffene Entscheidung, mich hart zu verurteilen, da mir als scheinbarem „Störer des öffentlichen Friedens“ jetzt wohl endgültig ein Maulkorb verpasst werden müsse.
So brauchte sie auch für die Abfassung des Urteils nicht lange. Ich wurde schuldig gesprochen nach §86 StGB „Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen“ sowie §166 StGB „Beschimpfung von Religionsgesellschaften“
Richterin Birkhofer-Hoffmann legte in ihrer „Begründung“ dar, dass ich mit meinem Facebook-Eintrag eine Bewertung vorgenommen hätte, ohne mich mit dem Inhalt der Religion auseinanderzusetzen. Ich hätte lediglich meine Meinung und ein Bild präsentiert, das keinen Bezug erkennen ließe, woher es komme und was es bedeute. Es reiche nicht aus, auf den Artikel zu verweisen. Dies sei auch nicht von der Meinungsfreiheit geschützt. Der Artikel der Süddeutschen Zeitung hätte zudem „eine andere Intention“ gehabt, als den Pakt der Nazis mit dem Islam zu veranschaulichen. Ein flüchtiger Leser nehme nur eine „Beschimpfung der Religionsgemeinschaft“ wahr, bei der „jeder Moslem in Misskredit“ falle. Es würde „keine kritische Auseinandersetzung“ stattfinden und es sei nicht zulässig, ein solches Bild zu veröffentlichen. Es handele sich nicht um Tatsachen, sondern um Wertungen.
Da ich des öfteren straffällig geworden sei und zu dem stehe, was ich äußere, sei es nun „an der Zeit“, eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auszusprechen, die auf eine Bewährungszeit von drei Jahren und sechs Monaten laufe, sowie Verrichtung von 100 Stunden sozialer Arbeit. Dies kommt nun quasi einem Schreib-, Rede- und Auftrittsverbot gleich, denn bei einer solch willkürlichen Auslegung, was keine berechtigte Kritik an einer Religion, sondern eine „Beschimpfung“ sein soll, könnte ich jederzeit eine erneute Anklage erhalten, die mich dann in den Knast bringt. Das war auch ganz offensichtlich Zweck dieser Übung.
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Genau so etwas habe ich schon als Zeuge in einem vergleichbaren Verfahren erlebt, als ein Linker bei einer Kundgebung der „Freiheit“ am Marienplatz, bei der eine Israelfahne zu sehen war, „Deutsche, kauft nicht bei Juden“ rief. Er wurde freigesprochen, da er ja als Nazi-Gegner bekannt sei.
Bisher berichtet kein einziges Mainstream-Medium über diese Verurteilung. Obwohl ich sämtliche deutsche Journalisten über meinen Presseverteiler informiert hatte, dass ich stellvertretend für alle Journalisten vor Gericht stehe, denn dieses Unrecht könne jedem anderen auch widerfahren:
Sehr geehrte Medienvertreter,
stellen Sie sich vor, Sie veröffentlichen einen Artikel über ein geschichtliches Ereignis aus der Zeit des National-Sozialismus. Und bringen dazu ein passendes Foto, auf dem ein NSDAP-Vertreter zu sehen ist, der – wie damals üblich – eine Hakenkreuz-Armbinde trägt.
Dann erhalten Sie von der Staatsanwaltschaft eine Anklageschrift, dass Sie sich dem „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ strafbar gemacht haben.
Genau dies widerfuhr mir. (..)
Ich arbeite seit 34 Jahren als selbstständiger Journalist. Mit mir steht am kommenden Freitag im Prinzip potentiell jeder Journalist in Deutschland vor Gericht, dem dies genauso geschehen könnte. Die Verhandlung ist öffentlich.
Was folgte, war Schweigen im Walde. Bisher berichten über dieses Skandal-Urteil ausschließlich konservative Internetportale wie Compact, MMnews, Berlin Journal, Journalistenwatch, Opposition 24, AfD Bodenseekreis, Die Welt taibaweb, europe news, Das Gelbe Forum, Krisenfrei, Politikforen, Open Speech, Hallemax und lupo cattivo.
Auch im Ausland findet der Justizskandal Beachtung: In Österreich informiert Info Direkt und in der Tschechei Parlamentnilisty. Die zweitgrößte polnische Zeitung „Super Express“ interviewte mich gestern ausführlich und wird heute einen Artikel veröffentlichen. Im englischsprachigen Ausland berichtet Gates of vienna, das meinen Facebook-Eintrag auch auf englisch übersetzte. Dem US-Blogger Vlad Tepes gab ich noch am Abend nach dem Prozess ein Video-Interview.
Quelle
Zitat:
Im Zuge einer zunehmend als „Gesinnungsdiktatur“ titulierten scheinbaren Aufweichung der verfassungsmäßigen Gewaltenteilung seit „Anno 2015“ kommen dem rechtsgläubigen Betrachter erhebliche Zweifel über die tatsächliche Neutralität des deutschen Justizapparates.
Traditionsgemäß im Morgengrauen durchsucht im Mai 2017 eine Sondereinheit der Kriminalpolizei die Münchner Wohnung des, der CSU missliebigen AfD-Landesvorsitzenden Petr Bystron und beschlagnahmt im Kinderzimmer Festplatten mit Zeichentrickfilmen. Bystron zeigte in einem Facebook-Post die skandalöse Finanzierung linksextremer Gewalt durch die SPD-CSU-geführte „Stadt München“ auf: „Die Nazis sind schon wieder da, sie nennen sich jetzt Antifa“. Eine angesichts der kriegsähnlichen Verwüstungen Hamburgs und den unzähligen Angriffen auf AfD-Mitglieder und -Einrichtungen mehr als unbequeme Wahrheit für die Christ-Spezialen.
Der Durchsuchungsbeschluss der Privatsphäre Bystrons wurde in den Mainstreammedien breit kommuniziert. Dass die Hausdurchsuchung jedoch absolut illegal war, fand allerdings kaum mehr Beachtung in Presse und TV – eine mediale Rehabilitation blieb „wohlweislich“ aus. Ein weiterer AfD-Landtagsabgeordneter in Schleswig-Holstein verlor seine verfassungsrechtliche Immunität aufgrund eines „Posts“ (PI-NEWS berichtete) und der Preisgabe des gut verklausulierten „Staatsgeheimnisses“ der Linksterror-Finanzierung durch den Steuerzahler. Auch die – im Nachhinein in guter Übung illegitime – Justiz- und Medientreibjagd auf den wortgewaltigen Schriftsteller Akif Pirincci veranschaulicht parallel zum Fall Stürzenberger die neue konzertierte Härte des Staatsapparats gegen seine nicht schweigen wollenden Kritiker.
Die verfassungswidrige staatlich-gesteuerte Denunziationsmaschinerie hat darüber hinaus eine neue Dimension durch die vom Innenministerium generalstabsmäßig inszenierte Joachim-Hermann-Burkhard-Körner-Pressekonferenz gegen Petr Bystron im April 2017 erfahren.
Recht wird heute so gebrochen, wie es dem Meinungsregime nur „recht“ ist! Da zieht das Grundgesetz schon mal den Kürzeren. Da hilft auch kein nachträgliches „Burkhard-Verbot“ des objektiven Verwaltungsgerichts München. Die internationale Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit OSZE hat sogar angekündigt, aus besonderem Anlass nach 2009 nun wieder ein Expertenteam zur Bundestagswahl zu schicken.
Auch der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, teilt diese Bedenken und übt derzeit – sogar in den Mainstreammedien – grundsätzliche Kritik am deutschen Rechtssystem. Die Politik beuge Gesetze und die Bevölkerung orientiere sich an selbst gestrickten Vorstellungen von Gerechtigkeit.
Er sieht „schwarz für die deutsche Justiz“ und konstatiert eine derzeitige Erosion des deutschen Rechtsstaats: Die Politik weiche das Recht auf, statt es zu befolgen und dem Bürger damit ein Vorbild zu geben. „Das könne bis hin zum Rechtsbruch reichen!“, so Gnisa.
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Während die meisten Einbruchsdelikte aufgrund von Geringfügigkeit eingestellt werden, lägen im Kontext der Zuwanderung laut BKA-Bericht 76.500 Diebstähle, 54.600 Körperverletzungen, 3.600 Fälle gegen „sexuelle Selbstbestimmung“ sowie 432 Morde durch „Migranten“ in 2016 vor.
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