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Autor Nachricht
christian_k
(Autistenbereich)

Weil eine Behörde Räume in einem Haus angemietet hatte und dort oft Hartz IV Empfänger erschienen, wurde anderen Firmen in dem Haus das Recht eingeräumt, die Miete zu mindern !

Unglaublich sowas!

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,457128,00.html
30.12.06, 00:44:28
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Soluna
(Autistenbereich)

Stimmt, das habe ich gestern in den Nachrichten gesehen. Kann ich auch nicht verstehen. Da muß man sich doch erst ein Bild von den Betreffenden machen..
30.12.06, 10:35:30
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Altpapier
(Autistenbereich)

Dieser Fall ist so wohl nicht verallgemeinerbar. Im Artikel steht etwas von einem Versprechend es Vermieters hinsichtlich besonderer Exklusivität. Breiter Publikumsverkehr ist das nicht.
01.01.07, 13:59:07
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drvaust
(stillgelegt)

Altpapier hatte das Problem schon beschrieben. Ein privater Vermieter kann exklusives Ambiente vereinbaren und muß das dann auch einhalten.

Anders war es hier, als ein Investor der Stadt ein finanziel günstiges, zentral und verkehrsgünstig gelegenes, Sozialrathaus anbot. Aber die Stadt lehnte ab, weil dadurch Besucher des Sozialrathauses die Touristen und 'besseren Bürger' im Zentrum stören könnten. Jetzt ist das Sozialrathaus immer noch verkehrsungünstig am Stadtrand, außerdem ist dort die Miete höher. Aus den Augen, aus dem Sinn. Gehbehinderte, für die das Sozialrathaus zuständig ist, können das Rathaus schlecht erreichen, wenn sie sich kein Taxi leisten können.
02.01.07, 02:20:22
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christian_k
(Autistenbereich)

Zitat von Altpapier:
Dieser Fall ist so wohl nicht verallgemeinerbar. Im Artikel steht etwas von einem Versprechend es Vermieters hinsichtlich besonderer Exklusivität. Breiter Publikumsverkehr ist das nicht.


Ach, und die Ärzte und die Versicherung, die dort sind haben
keinen Publikumsverkehr?

02.01.07, 11:08:09
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Silvana
(stillgelegt)

Es ist auch so das ich für eine Exclusive Lage höhere Mithe zahle.

Wenn sage ich mal die Deutsche Bank in Frankfurt Exclusive Geschäftsräume anmietet. Erwarte die Geschäftsführung das in diesem Haus hauptsächlich Menschen mit einem bestimmten Sozialenstatus verkeren (Ausgesuchtes Puplikum/ "Schlipsträger" genannt).
Es wird davon ausgegangen das die Geschäftspartner, der anderen im Haus anwesenden Firmen ebenfalls diesen Ansprüchen gerecht werden.

Nun entsprechen halt viele Harz 4 Empfänger halt nicht diesen Ansprüchen. Dort hast du alles vom hoch intelegenten Schlipsträger bis hin zum sozial benachteiligten Penner und alles was dazwischen liegt.

Auserdem Erwarten Firmen in solchen Gebäuden, zum Teil auch aus Sicherheitsgründen, das der Puplikumsverker begrenzt ist.
Durch die Einrichtung einer Suchtberatung in diesem Gebäude, könnte es notwendig sein für die Firma zusätzliches Sicheheitsperonal einzustellen (leider neigen Süchtig halt doch dazu, diese oder jene kleine Straftat zu begehen).

Ich könnte hier noch weitere Aspekte aufzählen.
Ich selber war als ich den Text gelesen habe auch erst verärgert, aber je länger ich darüber nachdenke, desto mehr komm ich zu dem ergebniss das in diesem speziellen Fall das Urteil gerechtvertigt ist.

Anmerkung:Bin selber Arbeitslos

Unendliche Manigfaltigkeit, in unendlicher Kombination

-

Stillgelegt auf eigenen Wunsch, mfg [55555]
02.01.07, 11:19:25
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Altpapier
(Autistenbereich)

Es hilft vielleicht zu fragen, ob die Mieter eines Punkclubs, denen punkige Atmosphäre im Haus zugesichert wurde ihre Miete mindern könnten, wenn ein Vermögensberater im Haus einzieht und er und deren Kundschaft diese Atmosphäre stört.
02.01.07, 12:42:56
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DrChaoZ
(Autistenbereich)

wenn der punkclub für diese exklusive lage eine höhere miete zahlt währe dieses urteil tatsächlich darauf anwendbar. ich freue mich schon darauf einmal in einem haus einzuziehen in dem schlips und anzugsverbot herscht. *grummel*
02.01.07, 22:36:09
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