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Autor Nachricht
Altpapier
(Autistenbereich)

Bisher dachte ich, daß man mit Merkzeichen G 50km um den Wohnort kostenlos den Nahverkehr nutzen darf. Doch jetzt las ich:

Zitat:
Die unentgeltliche Beförderung gilt auf den Strecken, die im Streckenverzeichnis eingetragen sind, in allen Nahverkehrzügen und im InterRegio/D-Zug ohne Zuschlag. Innerhalb von Verkehrsverbünden und Tarifgemeinschaften können Nahverkehrszüge ebenfalls unentgeltlich genutzt werden. Bundesweit und somit unabhängig vom Wohnort und Streckenverzeichnis können Busse des Nahverkehrs, Stadtbahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen, S-Bahnen und Züge von Nichtbundeseigenen Eisenbahnen unentgeltlich genutzt werden. Zu den Nahverkehrszügen gehören S-Bahn(S), Regionalbahn(RB), Regionalexpress(RE) und Interregioexpress(IRE).
[...]
Schwerbehinderte Reisende werden, unabhängig vom Wohnort oder Streckenverzeichnis, in Zügen von nichtbundeseigenen Eisenbahnen unentgeltlich befördert, sofern diese Züge im eigenen Auftrag gefahren werden.

Seh-Netz
GL-C@fe.de

Hier eine Karte von Verkehrsverbünden in Deutschland:



Bedeutet das man könnte mit Merkzeichen G kostenlos so oft man will von Bremen zum Bodensee und zurück fahren? verwirrt
08.03.07, 22:15:06
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uppsdaneben
(Autistenbereich)

Ja, du musst nur die Streckenbeschränkungen beachten.

Allerdings bekommt man G ja nicht zum Spaß, und eine Reise in Nahverkehrszügen mit den ständigen Umsteigeproblemen stelle ich mir dann begrenzt spaßig vor.
09.03.07, 11:24:32
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drvaust
(stillgelegt)

geändert von: drvaust - 09.03.07, 11:47:39

Alle Fernzüge der DBAG (IC, EC, ICE, ICN usw.) dürfen nicht benutzt werden (außerhalb der 50 km). Die Nahverkehrszüge der DBAG sind so organisiert, daß sie grundsätzlich nicht für Fernreisen geeignet sind, nur Anschluß an Fernzüge. Aber wer Zeit hat und keine Probleme beim häufigen Umsteigen kann auch Fernreisen mit Nahverkehrszüge machen.
Interessanter sind die Privatbahnen, die auch Fernzüge betreiben, z.B. Interconnex. Ich weiß aber nicht, ob dort der SBA mit G akzeptiert wird.

09.03.07, 11:41:50
Link
55555
(Fettnäpfchendetektor)

Zitat:
Nach einem Urteil des LSG Rheinland-Pfalz haben auch Behinderte Anspruch auf Merkzeichen G, die sich nur noch in ihrer vertrauten Umgebung orientieren können (hier durch eine psychische Erkrankung nach einem Schädel-Hirn-Trauma). Es kam dem Gericht in seinem Urteil nicht nur auf die Fähigkeit zur Orientierung am eigenen Wohnort an, sondern auch auf eine eigenständige Orientierung an fremden Orten, die im vorliegenden Fall nicht gegeben war.

Quelle

Mancherorts steckt man Eltern ins Gefängnis, die ihre Kinder aus ideellen Gründen nicht zum Arzt bringen. Anderswo schützt man fremde Kulturen mittels Strafen vor Kontakt und Einmischung.
09.03.07, 13:20:59
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Altpapier
(Autistenbereich)

geändert von: Altpapier - 09.03.07, 17:49:49

Bekommt diesen staatlich geförderten Fahrplan DELFI jemand von euch so zum Laufen, daß unter "erweiterter Dialog" auch tatsächlich nur Verbund- und Nahverkehr berücksichtigt wird, wenn man das dort auswählt? Wenn ich das tue sucht er eine Verbindung mit ICEs und anderen Fernverkehrszügen. Oder kennt jemand einen anderen Fahrplan dieser Art, mit dem man ausschließlich die mit Merkzeichen G kostenlosen Verkehrsmittel auswählen kann?

Edit: Der VRN betreibt offenbar die gleiche Software mit deutschlandweiten Daten so, daß die fragliche Funktion bei mir korrekt zu funktionieren scheint. cool
09.03.07, 17:19:26
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drvaust
(stillgelegt)

Zitat von Altpapier:
Bekommt diesen staatlich geförderten Fahrplan 'DELFI' jemand von euch so zum Laufen, daß unter "erweiterter Dialog" auch tatsächlich nur Verbund- und Nahverkehr berücksichtigt wird, wenn man das dort auswählt?

rrr Nein, das scheint Absicht zu sein.
Ich habe nach einer Verbindung suchen lassen, die ich kenne (RE+RE), da wurde IC angegeben.
Bei der DBAG wird grundsätzlich für Fernverbindungen kein Nahverkehr angegeben, eher ein Umweg mit ICE.

09.03.07, 20:46:25
Link
Altpapier
(Autistenbereich)

Bei bahn.de kann man dort, wo in der Voreinstellung "Standardsuche" steht auch "nur Nahverkehr" auswählen. Dann berücksichtigt das Programm nur Züge in denen man am Wochenende mit Wochenendticket fahren könnte. Diese Züge sind jedoch nicht identisch mit den Zügen in denen mit Merkzeichen G kostenlos gefahren werden darf, weil man staatliche Nahverkehrszüge nur im Bereich des Streckenverzeichnisses zum Ausweis mit Merkzeichen G fahren darf oder eben dort, wo die DB AG an Verkehrsverbünden teilnimmt.

Zitat:
§ 147 Nah- und Fernverkehr

(1) Nahverkehr im Sinne dieses Gesetzes ist der öffentliche Personenverkehr mit

1.
Straßenbahnen und Obussen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes,
2.
Kraftfahrzeugen im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 des Personenbeförderungsgesetzes auf Linien, bei denen die Mehrzahl der Beförderungen eine Strecke von 50 Kilometer nicht übersteigt, es sei denn, dass bei den Verkehrsformen nach § 43 des Personenbeförderungsgesetzes die Genehmigungsbehörde auf die Einhaltung der Vorschriften über die Beförderungsentgelte gemäß § 45 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes ganz oder teilweise verzichtet hat,
3.
S-Bahnen in der 2. Wagenklasse,
4.
Eisenbahnen in der 2. Wagenklasse in Zügen und auf Strecken und Streckenabschnitten, die in ein von mehreren Unternehmern gebildetes, mit den unter Nummer 1, 2 oder 7 genannten Verkehrsmitteln zusammenhängendes Liniennetz mit einheitlichen oder verbundenen Beförderungsentgelten einbezogen sind,
5.
Eisenbahnen des Bundes in der 2. Wagenklasse in Zügen, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Nahverkehr zu befriedigen (Züge des Nahverkehrs), im Umkreis von 50 Kilometer um den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des schwerbehinderten Menschen,
6.
sonstigen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs im Sinne des § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes in der 2. Wagenklasse auf Strecken, bei denen die Mehrzahl der Beförderungen eine Strecke von 50 Kilometer nicht überschreiten,
7.
Wasserfahrzeugen im Linien-, Fähr- und Übersetzverkehr, wenn dieser der Beförderung von Personen im Orts- und Nachbarschaftsbereich dient und Ausgangs- und Endpunkt innerhalb dieses Bereiches liegen; Nachbarschaftsbereich ist der Raum zwischen benachbarten Gemeinden, die, ohne unmittelbar aneinander grenzen zu müssen, durch einen stetigen, mehr als einmal am Tag durchgeführten Verkehr wirtschaftlich und verkehrsmäßig verbunden sind.

(2) Fernverkehr im Sinne dieses Gesetzes ist der öffentliche Personenverkehr mit

1.
Kraftfahrzeugen im Linienverkehr nach § 42 des Personenbeförderungsgesetzes,
2.
Eisenbahnen, ausgenommen den Sonderzugverkehr,
3.
Wasserfahrzeugen im Fähr- und Übersetzverkehr, sofern keine Häfen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzbuchs angelaufen werden, soweit der Verkehr nicht Nahverkehr im Sinne des Absatzes 1 ist.

(3) Die Unternehmer, die öffentlichen Personenverkehr betreiben, weisen im öffentlichen Personenverkehr nach Absatz 1 Nr. 2, 5, 6 und 7 im Fahrplan besonders darauf hin, inwieweit eine Pflicht zur unentgeltlichen Beförderung nach § 145 Abs. 1 nicht besteht.

Justizministerium
11.03.07, 11:13:18
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