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Thema: Bundesteilhabe-Gesetz (http://autismus.ra.unen.de/topic.php?id=7537)


Geschrieben von: 55555 am: 08.11.16, 15:02:02
Pressemitteilung der Linkspartei:
Zitat:
„Mit dem Bundesteilhabegesetz möchte die Bundesregierung ein „modernes Teilhaberecht“ schaffen, das aus dem derzeitigen „Fürsorgesystem“ herausführt. Menschen mit Behinderungen [Laut Forenregeln diskriminierender Begriff] sollen bessere Unterstützung bei der gesellschaftlichen Teilhabe erhalten und ihr Wunsch- und Wahlrecht soll gestärkt werden. Dieses Ziel hat die Bundesregierung im vorliegenden Gesetzesentwurf klar verfehlt. Das wurde bei der gestrigen Anhörung deutlich“, sagt Katrin Werner.

In der öffentlichen Anhörung zum geplanten Bundesteilhabegesetz machten die Sachverständigen auf die Hauptkritikpunkte und Unvereinbarkeiten mit der UN-Behindertenrechtskonvention aufmerksam und forderten Nachbesserungen. In der Kritik stand u.a. die befürchtete Einschränkung des leistungsberechtigten Personenkreises, die ungelösten Schnittstellenprobleme und Verschlechterungen in Bezug auf die Pflegeversicherung und die gemeinsame Inanspruchnahme von Teilhabeleistungen, das sogenannte Zwangspooling.

„Das geplante Bundesteilhabegesetz wurde gestern deutlich und massiv von nahezu allen Sachverständigen kritisiert. Die Vorschläge der Betroffenen und ihrer Selbstvertretungsorganisationen liegen seit Monaten auf dem Tisch. Die Große Koalition muss jetzt endlich handeln und auf Grundlage der UN-BRK ein Teilhaberecht schaffen, das seinen Namen verdient“, sagt Katrin Werner.